Vorlagennummer: | 10/462 |
---|---|
Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 04.01.2018)
Sachverhalt
Das Ratsmitglied Irene Märker (CDU) hat durch Erklärung vom 20.12.2017 gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) mit Wirkung vom 01.01.2018 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.
Gemäß § 45 Abs. 2 KWahlG habe ich festgestellt, dass nach der Reserveliste der CDU nunmehr
Herr Sven Wolff, Pastor-Sieverding-Straße 36, Kalkar,
für Frau Märker in den Rat der Stadt Kalkar nachrückt.
Herr Wolff hat die Annahme der Ersatzbestimmung erklärt.
Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sind die Ratsmitglieder von der Bürgermeisterin in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung in feierlicher Form kann in der Weise vollzogen werden, dass das Ratsmitglied sein Einverständnis mit folgender Formel bekundet:
„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle der Stadt erfüllen werde.“
Über die Verpflichtung des Ratsmitgliedes wird eine Niederschrift angefertigt.
Beschlussvorschlag
Die Bürgermeisterin führt das Ratsmitglied Sven Wolff gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Rat der Stadt, 18.01.2018
Beschluss
Die Bürgermeisterin führt das Ratsmitglied Sven Wolff gemäß § 67 Abs. 3 GO NRW in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Über die Verpflichtung ist eine Niederschrift gefertigt.