33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 - Grieth-West

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
  • Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 10/479
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 16.04.2018)

Sachverhalt


Der Stadtverwaltung Kalkar liegt eine Anfrage auf Errichtung einer Lärmschutzwand entlang der Landesstraße L8 / Rheinuferstraße in Kalkar-Grieth vor. Die Eigentümer eines Einfamilienhauses beabsichtigen eine etwa drei Meter hohe Lärmschutzwand in ihrem Garten zu errichten, um sich vor den Geräuschimmissionen, die von den Fahrzeugen auf der Landesstraße produziert werden, zu schützen. Ein Antrag auf lärmschutztechnische Maßnahmen beim Straßenbaulastträger seitens der Antragsteller wurde abgelehnt, so dass nun auf privatem Grund eine entsprechende Maßnahme umgesetzt werden soll. Derzeit ist der Bereich entlang der Landesstraße im verbindlichen Bebauungsplan Nr. 018 und seinen Änderungen als Anbauverbotszone dargestellt, welche von baulichen Anlagen freizuhalten wäre. Aufgrund von Gesetzesänderungen gilt ein generelles Anbauverbot entlang von Landesstraßen nicht mehr, sondern ein Vorhaben bedarf lediglich der Zustimmung des Straßenbaulastträgers. Nach Rücksprache mit diesem wurde deutlich, dass die Zustimmung für die Errichtung von baulichen Anlagen im Bereich Kalkar-Grieth zwischen Griether Straße und Schloßstraße erteilt werden wird. Um die Gestaltung der Anlagen zu steuern und lediglich die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen in diesem Bereich für zulässig zu erklären, ist es notwendig, den Bebauungsplan entsprechend anzupassen.
Der Rat der Stadt Kalkar hat die Änderung des Bebauungsplanes und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange in seiner Sitzung am 14.12.2017 (Ds.-Nr. 10/438) beschlossen. Die Beteiligungen haben im Zeitraum vom 05.02.2018 bis 09.03.2018 einschließlich stattgefunden. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgetragen worden. Seitens der Behörden und der Träger öffentlicher Belange ist eine planungsrelevante Stellungnahme zur Höhe baulicher Anlagen vorgetragen worden. Der Umgang mit dieser Stellungnahme ist in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt.
Da über die o.g. Sachverhalte hinaus keine Anregungen oder Bedenken vorgetragen wurden, wird seitens der Stadtverwaltung empfohlen, die 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 - Grieth-West - im nächsten Verfahrensschritt als Satzung zu beschließen.

Finanzielle Auswirkungen


Der Stadt Kalkar entstanden Kosten im Zusammenhang mit der Erstellung eines Gutachtens zum Artenschutz in Höhe von rd. 950 €. Die Finanzierung der Gutachterkosten erfolgt aus Haushaltsmitteln Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) - aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Des Weiteren entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit der Durchführung des Aufstellungsverfahrens. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 - Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Die 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 - Grieth-West - wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache beschlossen.

Zielstellung ist das Ermöglichen der Errichtung von Schallschutzanlagen und die Steuerung von baulichen Anlagen entlang der Landesstraße L8 / Rheinuferstraße in Kalkar-Grieth.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 02.05.2018

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache und teilt in diesem Zusammenhang mit, dass bei zukünftigen Bauleitplanverfahren die Möglichkeit einer Kostenübernahme (Gutachterkosten u. ä.) durch die Begünstigten geprüft werde.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Die 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 - Grieth-West - wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache beschlossen.

Zielstellung ist das Ermöglichen der Errichtung von Schallschutzanlagen und die Steuerung von baulichen Anlagen entlang der Landesstraße L 8/Rheinuferstraße in Kalkar-Grieth.

Rat der Stadt, 03.05.2018

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert kurz die Drucksache und berichtet über die Diskussion im Ausschuss. Er erklärt, dass die Mitglieder des Ausschusses dem Rat einstimmig empfehlen, dem Beschlussvorschlag zu folgen und merkt an, dass die im Ausschuss gestellte Frage, ob die Kosten für das zu erstellende Gutachten auf die Antragsteller umgelegt werden könnten, verwaltungsseitig im Ausschuss verneint wurde.

RM Kunisch ergänzt die Ausführungen des RM Naß dahingehend, dass die Verwaltung zugesagt habe, zukünftig eine Kostenübernahme durch Antragsteller anzustreben.

RM Gulan führt aus, dass seiner Kenntnis nach im Etat des Regionalrats der Bezirksregierung Düsseldorf noch Mittel vorhanden seien und fragt nach, ob man nicht für den Lärmschutz dort noch Mittel beantragen könne.

Der Leiter des Fachbereiches Planen, Bauen, Umwelt, Herr Sundermann, antwortet, dass sich die Antragssteller seinerzeit an den Baulastträger Straßen NRW gewandt hätten. Straßen NRW habe dann theoretische Berechnungen vorgelegt, die belegen sollten, dass keine unzumutbare Lärmbelästigung vorhanden sei. Nichtsdestotrotz wollen die betroffenen Anlieger aus eigenen Mitteln eine Lärmschutzwand auf ihren eigenen Grundstücken errichten und dafür musste man verwaltungsseitig planungsrechtliche Grundlagen schaffen. Ein Aspekt dafür sei das artenschutzrechtliche Gutachten gewesen, was von Seiten der Verwaltung in Auftrag gegeben wurde.

Die Bürgermeisterin lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 02.05.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Die 33. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 018 - Grieth-West - wird entsprechend der Anlagen 2 und 3 zur Drucksache beschlossen.

Zielstellung ist das Ermöglichen der Errichtung von Schallschutzanlagen und die Steuerung von baulichen Anlagen entlang der Landesstraße L 8/Rheinuferstraße in Kalkar-Grieth.