Änderung des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2018 und 2019

Vorlagennummer: 10/502
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 20.04.2018)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 18.01.2018 den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 beschlossen.

Die bisherige Archivarin wird zum 30.06.2018 aus dem Dienst ausscheiden; die entsprechende Stelle ist im Stellenplan bei Entgeltgruppe E 9 b TVöD unter Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ enthalten.

Nach Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens ist die Wahl auf einen Bewerber gefallen, der als einziger unter allen Bewerbern die formalen Anforderungen erfüllt, ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen abschließen zu müssen. Der Bewerber ist aktuell bei einer Bundesbehörde im Beamtenverhältnis auf Probe tätig und soll schnellstmöglich einen Dienstherrenwechsel vollziehen.

Aufgrund des Beamtenstatus ist eine Stelle im Stellenplan auszuweisen. Die Stelle wird nach Besoldungsgruppe A 10 BBesG bewertet.

Weil die Stelle der Entgeltgruppe E 9 b TVöD im Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ mit Ausscheiden der aktuellen Stelleninhaberin wegfallen soll, wird ein kw-Vermerk angebracht. Darüber hinaus wird eine neue Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ ausgewiesen.

Um eine Einstellung umgehend vornehmen zu können, ist eine Anpassung des Stellenplans erforderlich.

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Kalkar in der oben genannten Sitzung aufgrund des Aufgabenzuwachses, der durch eine ausführliche Stellungnahme der Freiwilligen Feuerwehr erläutert wurde, die Stelle "Feuerwehrgerätewartung" von 0,5 Stellenanteilen auf eine ganze Stelle angehoben (Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“). Der Stelleninhaber hatte zum damaligen Zeitpunkt neben der Feuerwehrgerätewartung auch zur Hälfte die Aufgabe "Baumkontrolle" inne; aufgrund der Erweiterung der Stelle des Feuerwehrgerätewartes war Stellenanteil "Baumkontrolle" nicht mehr besetzt, sodass zumindest die laufende Kontrolle von 6.000 Bäumen im Jahr 2018 durch ein Fachbüro sichergestellt wird.

Allerdings ergeben sich verschiedene Nachteile dieser externen Baumkontrolle: insbesondere sind Maßnahmen, die sofort ausgeführt werden könnten oder müssten, nicht durch die externe Beauftragung abgedeckt. Auch Anwohnergespräche werden nicht geführt. Das bedeutet, dass lediglich die eigentliche Kontrolle durchgeführt wird; Baumpflegemaßnahmen und sonstige Arbeiten verbleiben weiterhin beim Bau- und Betriebshof. Durch den Einsatz einer externen Firma entstehen auch Kommunikationshürden. Aus diesen Gründen wurde ein Mitarbeiter des städtischen Bau- und Betriebshofes für die Durchführung der Baumkontrollen qualifiziert. Der Mitarbeiter begleitet aktuell die beauftragte Firma, sodass eine Übergabe der Aufgabe gewährleistet ist. Zukünftig soll die Baumkontrolle durch diesen Mitarbeiter durchgeführt werden.

Das Aufgabengebiet umfasst etwa 11.500 Bäume im Stadtgebiet. Bei diesem Wert wird gemeinhin davon ausgegangen, dass mindestens eine ganze Stelle erforderlich ist (durchschnittlich 8.000 Bäume pro Stelle). Daher ist der bestehende Stellenanteil von 0,5 Stellen der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ auf eine ganze Stelle zu erweitern.

Finanzielle Auswirkungen


Die Änderungen haben folgende finanziellen Auswirkungen:

a) Der Wegfall der Stelle der Entgeltgruppe E 9 b TVöD zum 30.06.2018 führt zu jährlichen Minderaufwendungen von etwa 71.600,00 €; für das Haushaltsjahr 2018 wird in der Folge mit Minderaufwendungen von etwa 35.800,00 € gerechnet.

b) Durch die Ausweisung der Beamtenstelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG werden jährliche Mehraufwendungen von etwa 50.000,00 € erwartet. Hinzu tritt vorbehaltlich der versicherungsmathematischen Bewertung durch die Rheinische Versorgungskasse die einmalige Bildung von Pensionsrückstellungen von etwa 35.000,00 €. Dazu kommt eine jährliche Zuführung zur Pensionsrückstellung von etwa 5.000,00. Außerdem müssen Beihilferückstellungen gebildet werden. Über die Zuführung zu den Beihilferückstellungen lässt sich jedoch keine Aussage treffen, da hier von Berechnungsparametern ausgegangen wird, die von der Verwaltung nicht simuliert werden können. Für das Haushaltsjahr wird insgesamt mit Mehraufwendungen von insgesamt knapp 60.000,00 € gerechnet (davon etwa 35.000,00 € einmalige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen).

c) Die Erweiterung auf eine ganze Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD führt zu jährlichen Mehraufwendungen von etwa 25.000,00 €.

Beschlussvorschlag


Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2011 wird wie folgt geändert:

a) Anbringung eines kw-Vermerks für eine Stelle der Entgeltgruppe E 9 b TVöD im Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ (Stelle fällt zum 30.06.2018 weg).

b) Ausweisung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“.

c) Erweiterung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ auf eine ganze Stelle.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 26.04.2018

Wortbeitrag


Vor Einstieg in den TOP merkt RM Altenburg an, dass es im Beschlussvorschlag richtig heißen muss: „Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2018/2019 wird wie folgt geändert:“

Die Vorsitzende erläutert kurz die Vorlage und geht insbesondere auf die Bedeutung des historischen Archivs für die Stadt Kalkar ein. Sie zeigt sich sehr erfreut, mit dem Bewerber einen fähigen, kompetenten und engagierten Archivar gefunden zu haben.

RM Gulan fragt nach, ob der Bewerber nicht auch ins Angestelltenverhältnis wechseln könne, da er zurzeit als Beamter auf Probe bei seinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt sei.

Der Leiter des Fachbereiches Zentrale Verwaltung und Finanzen, Herr Jaspers, erklärt, dass die Anstellung als Beamter oder tariflich Beschäftigter auch Gegenstand des Bewerbungsgespräches war und der Bewerber auf jeden Fall den Beamtenstatus behalten wolle. Herr Jaspers führt weiter aus, dass das Beamtenverhältnis „auf Probe“ noch bis Mitte nächsten Jahres bestünde und der Bewerber somit auch bei der Stadt Kalkar quasi eine Probezeit, wie man sie im Angestelltenverhältnis kenne, absolvieren würde.

Die Ratsmitglieder Altenburg und Kunisch merken an, dass man sich der Bedeutung des Archivs bewusst sein müsse, die bisherige Archivarin sehr gute Arbeit geleistet habe, die Außendarstellung des Archivs aber auf jeden Fall forciert werden könne.

Zum zweiten Teil der Vorlage erläutert die Vorsitzende den Ausschussmitgliedern kurz die Situation, die durch die Schaffung einer ganzen Stelle „Feuerwehrgerätewartung“ entstanden sei. Der Stelleninhaber war vorher sowohl als Feuerwehrgerätewart als auch als Baumkontrolleur tätig. Nunmehr ist er Vollzeit als Gerätewart beschäftigt. Die halbe Stelle des Baumkontrolleurs sei momentan nicht besetzt, aber sehr wohl im Stellenplan vorhanden. Die Baumkontrolle erfolgt zurzeit durch eine externe Firma. Um die ca. 11.500 Bäume im erforderlichen Umfang zu kontrollieren und als Kommune den Pflichten der Verkehrssicherung nachzukommen, habe man sich verwaltungsseitig dazu entschlossen, den Stellenanteil „Baumkontrolle“ von 50 % auf 100 % aufzustocken. Ein Mitarbeiter des städtischen Bau- und Betriebshofes werde momentan entsprechend geschult und werde in Kürze diese Aufgabe übernehmen.

RM Gulan fragt nach, ob sich die personelle Situation beim Bau- und Betriebshof entspannt habe, so dass ein Mitarbeiter als Baumkontrolleur abgestellt werden könne. Des Weiteren möchte er wissen, ob noch ein zweiter Mitarbeiter geschult würde, so dass das Aufgabengebiet auch bei Urlaub oder längerfristiger Abwesenheit des Mitarbeiters betreut würde.

Der Leiter des Fachbereiches Planen, Bauen, Umwelt, Herr Sundermann, erklärt, dass die personelle Situation am Bau- und Betriebshof immer angespannt sei, zurzeit aber eine Stellenausschreibung laufe und man verwaltungsseitig hoffe, durch die Ausschreibung sowohl eine vakante Stelle als auch die Stelle des zukünftigen Kontrolleurs (beides Gärtnerstellen) neu zu besetzen. Er führt weiterhin aus, dass der Mitarbeiter urlaubsbedingte Abwesenheiten bei seinen Arbeitsabläufen einplanen könne, so dass kein zweiter Mitarbeiter explizit geschult werden müsse. Im Falle einer längerfristigen Abwesenheit müsse situativ entschieden werden.

Nach weiterer kurzer Diskussion lässt die Vorsitzende über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018/2019 wird wie folgt geändert:

a) Anbringung eines kw-Vermerks für eine Stelle der Entgeltgruppe E 9 b TVöD im Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ (Stelle fällt zum 30.06.2018 weg).

b) Ausweisung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“.

c) Erweiterung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ auf eine ganze Stelle.

Rat der Stadt, 03.05.2018

Wortbeitrag


Bürgermeisterin Dr. Schulz erläutert die Drucksache. Sie informiert die Mitglieder des Rates darüber, dass der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gefolgt sei. Sie erklärt, dass die halbe Stelle des Baumkontrolleurs momentan nicht besetzt sei, aber sehr wohl im Stellenplan vorhanden wäre. Die Baumkontrolle erfolgt zurzeit durch eine externe Firma. Um die ca. 11.500 Bäume im erforderlichen Umfang zu kontrollieren und als Kommune den Pflichten der Verkehrssicherung nachzukommen, habe man sich verwaltungsseitig dazu entschlossen, den Stellenanteil „Baumkontrolle“ von 50 % auf 100 % aufzustocken. Ein Mitarbeiter des städtischen Bau- und Betriebshofes werde momentan entsprechend geschult und werde in Kürze diese Aufgabe übernehmen.

RM Naß merkt an, dass, wenn man die Angelegenheit kaufmännisch betrachten würde, immer die externe Firma den Vorrang bekommen würde, da z. B. im Krankheitsfalle die Firma für Ersatz sorgen müsste.

RM Kühnen erwidert dazu, dass andererseits ein städtischer Mitarbeiter (Baumkontrolleur) kleinere Arbeiten direkt vor Ort erledigen könne und auch die Wege innerhalb des Bauhofes kürzer seien, als wenn es erst über das externe Büro gehen würde.

RM Boßmann merkt an, er habe das Gefühl, dass, obwohl man sich seitens des Rates eine „freiwillige Haushaltssicherung“ auferlegt habe, immer weitere Stellen geschaffen werden würden.

Bürgermeisterin Dr. Schulz erwidert, dass die Baumkontrolle keine Luxusleistung, sondern eine Pflichtaufgabe im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht und daher die Besetzung der Stelle auf jeden Fall von Nöten sei.

Nach kurzer, teilweise kontrovers geführter Diskussion stellt RM Kunisch den Antrag, getrennt über den Beschlussvorschlag a) und b) sowie c) abzustimmen.

Danach lässt die Bürgermeisterin getrennt über den Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.04.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018/2019 wird wie folgt geändert:

a) Anbringung eines kw-Vermerks für eine Stelle der Entgeltgruppe E 9 b TVöD im Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“ (Stelle fällt zum 30.06.2018 weg).

b) Ausweisung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG bei Produktbereich 04 „Kultur und Wissenschaft“.

Der Rat der Stadt beschließt mit 23 : 0 : 6 Stimmen:

c) Erweiterung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ auf eine ganze Stelle.