Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB
  • Feststellungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 10/527
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 06.07.2018)

Sachverhalt


Der Flächennutzungsplan (FNP) stellt für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen dar; er ist das gesamträumliche, behördenverbindliche Entwicklungskonzept zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Der für das Stadtgebiet Kalkar zurzeit geltende Flächennutzungsplan ist 1974 erstmals aufgestellt worden und gilt seit seiner Genehmigung im Jahre 1977 in seinen Grundzügen unverändert fort; zwischenzeitlich wurden zu ca. 60 Änderungsverfahren Beschlüsse gefasst. Aufgrund von rechtlichen Unsicherheiten sowie konzeptionellen und inhaltlichen Schwächen wurde eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit einer vorgeschalteten städtebaulichen Analyse und einer daraus resultierenden Leitbildentwicklung notwendig.

Bisheriges Verfahren:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 05.10.2010 aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 23.09.2010 die Einleitung des Verfahrens zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar einstimmig beschlossen. Der daraufhin erstellte Vorentwurf war - nach Durchführung diverser themenbezogener Arbeitskreise – im Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss am 14.07.2011 von der Verwaltung bzw. dem beauftragten Planungsbüro vorgestellt, in seinen Einzelheiten erläutert und diskutiert worden. Die abschließende Beratung zum Vorentwurf des Flächennutzungsplanes erfolgte im Rahmen der Sitzung des Fachausschusses am 22.09.2011. Die Beschlüsse über die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren wurden dann in der Ratssitzung am 17.11.2011 gefasst. Zunächst wurden mit Schreiben vom 13.01.2012 ausschließlich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Stellungnahme zum Vorentwurf des Bauleitplanes aufgefordert. Nach Sichtung der durch die Träger öffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen wurde der unveränderte Vorentwurf mit Bekanntmachung vom 27.06.2012 im Amtsblatt der Stadt Kalkar im Zeitraum Juli und August 2012 ausgelegt. Im Vorfeld fand am 04.07.2012 eine Informationsveranstaltung für die Bürger im Rathaus der Stadt Kalkar statt. Gleichzeitig wurde im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung – ergänzend zur Einwohnerversammlung und Offenlage der gedruckten Fassung – eine Onlinebeteiligung in Form eines digitalen Aushangs auf der Internetseite der Stadt Kalkar mit der Möglichkeit zur Stellungnahme durchgeführt worden.

Zu den während der oben genannten Beteiligungsverfahren vorgetragenen Anregungen nahm der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 12.12.2013 Stellung. Aus verfahrensrechtlichen Gründen sind sie zum Feststellungsbeschluss unter Beachtung des aktuell vorliegenden Planentwurfs erneut in die Abwägung einzustellen. Sie sind daher – ebenso wie die entsprechenden Abwägungsvorschläge – als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage beigefügt.

In der Sitzung am 12.12.2013 hat der Rat der Stadt ebenfalls die Beschlüsse über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Kalkar gefasst. Ergänzend und abweichend zu den differenzierten Abwägungsbeschlüssen zu den Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.12.2014 auf Antrag der Fraktionen Forum Kalkar, der FBK und GRÜNE einstimmig beschlossen, im neuen FNP aufzunehmen, dass für den bis dahin noch als potentielle Wohnbaufläche ausgewiesenen Teilbereich des Dominikaner Bongert an der Grabenstraße keine Bebauung erfolgen soll. In dieser Sitzung wies die Verwaltung darauf hin, dass aufgrund diverser Bedenken und Hinweise der Bezirksregierung Düsseldorf der Entwurf des neuen Flächennutzungsplans erneut beraten werden muss. Eine zügigere Fortführung des FNP-Änderungsverfahrens wurde im Wesentlichen durch folgende Sachverhalte verzögert:

Abwicklung des Verfahrens zur 57. Änderung des noch wirksamen FNP ("Windenergie") und Einarbeitung dieser Planung in den aktuellen FNP-Entwurf
Bindung der Darstellungen des FNP-Entwurfs an die Vorgaben des in Aufstellung befindlichen Entwurfs des neuen Regionalplans der Bezirksregierung Düsseldorf
Berücksichtigung der Vorgaben des Landschaftsplans Nr. 5 - Kalkar - des Kreises Kleve

Nachdem der Regionalplanentwurf eine gesicherte Planreife erreicht hatte und der Landschaftsplan Nr. 5 vom Kreistag als Satzung beschlossen worden war, konnten und mussten die Darstellungen des FNP-Entwurfs (einschl. Begründung und Umweltbericht) überarbeitet und für einen erneuten Beschluss über die Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorbereitet werden. Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 30.11.2017 beschloss der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 14.12.2017 einstimmig, dass die o.g. Beschlüsse vom 12.12.2013 über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Flächennutzungsplanes aufgehoben werden. Gleichzeitig wurden auf Grundlage eines aktualisierten Planentwurfs die Beschlüsse über die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und über die Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB neu gefasst. Im Vergleich zur Beschlusslage Ende 2013 bezogen sich die Änderungen im wesentlichen auf nachfolgende Punkte:

Darstellung der Konzentrationszonen für die Windenergienutzung
Änderung und Erweiterung der Sondergebietsdarstellungen "Seeaffine Nutzung" am Wisseler See
Änderung der Darstellungen zum "Freizeitpark und freizeitparkaffine Nutzungen"
Herausnahme des Planzeichens "Hafenumschlaganlage" in Kalkar-Niedermörmter
Herausnahme von Bauflächendarstellungen in den Landschaftsschutzgebieten (Freizeitpark Wunderland, Gewerbepark Kehrum)
Aufnahme eines Sondergebietes "Gartenbau" am Schafweg in Altkalkar

Die Beteiligungsverfahren wurden im Zeitraum vom 05.02. bis 23.03.2018 durchgeführt; sämtliche verfahrensrelevanten Unterlagen standen auch Online zur Ansicht und zum Download bereit. Es wurden von 19 Trägern öffentlicher Belange Anregungen und Hinweise abgegeben; seitens der Öffentlichkeit erfolgten vier Stellungnahmen. Sämtliche Anregungen sowie die Abwägungsvorschläge der Verwaltung sind der Anlage 1 zur Drucksache zu entnehmen; zu berücksichtigende Anregungen, die eine erneute Offenlage erfordern oder gar zur Verhinderung des Feststellungsbeschlusses führen würden, liegen aus Sicht der Verwaltung nicht vor.


Landesplanerische Stellungnahme:

Gemäß den Vorgaben des § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) des Landes Nordrhein-Westfalen ist die kommunale Flächennutzungsplanung in einem zweistufigen Beteiligungsverfahren mit der Bezirksregierung abzustimmen bzw. den Zielen der Raumordnung anzupassen. Schon mit Schreiben vom 31. Januar 2012 war die Bezirksregierung erstmals um die landesplanerische Stellungnahme gem. § 34 Abs. 1 LPlG NRW gebeten worden. Es folgte ein umfassender und detaillierter Abstimmungsprozess, der aktuell mit der landesplanerischen Stellungnahme gemäß § 34 Abs. 5 LPlG vom 03.05.2018 endete. In dieser nimmt die Bezirksregierung darauf Bezug, dass der neue Regionalplan Düsseldorf (RPD) nun in Kraft getreten und dies für die landesplanerische Zustimmung zu den Darstellungen des neuen Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar entscheidend sei. Noch nicht abgeschlossen sei allerdings das Anzeigeverfahren bei der Höheren Landschaftsbehörde zum Landschaftsplan-Entwurf Nr. 5 ("Kalkar") des Kreises Kleve. Dies stehe einer Genehmigungsfähigkeit des FNPs entgegen. Nachdem nun aber zwischen dem Kreis Kleve und der Bezirksregierung Änderungen zum Landschaftsplan abgestimmt und am 03.05.18 vom Kreistag verschiedet wurden, ist davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der Vorlage des FNPs zur Genehmigung bei der Bezirksregierung die landesplanerischen Bedenken hinsichtlich des Landschaftsschutzes nicht mehr bestehen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit den ortsüblichen Bekanntmachungen im Amtsblatt. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 / 54314000 (Bekanntmachungen). Die Aufträge für die Erstellung des Flächennutzungsplans wurden bereits in den vergangenen Haushaltsjahren erteilt.

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Kalkar wird beschlossen. Es gilt die Planzeichnung in Verbindung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht zum Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Kalkar am 12.07.2018, wie in den Anlagen 2, 3 a) und b) sowie 4 zur Drucksache dargestellt.

Zielstellung des Flächennutzungsplanes ist es, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die nachhaltige Stabilisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen zu erreichen und damit das langfristige Angebot an ausreichenden Flächen für differenzierte Nutzungszwecke und entsprechender baulicher und sozialer Infrastruktur an stadtstrukturell geeigneten Orten zu sichern.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 28.06.2018

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache. Im Rahmen der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar wurde das Thema "Windenergie" vollumfänglich behandelt. Die Darstellungen der Konzentrationszonen entsprechen der rechtswirksamen 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar vom 28.04.2016.

Frau Ahn (WoltersPartner Architekten & Stadtplaner GmbH) stellt die aufgrund von vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geänderten Planbereiche anhand einer PowerPoint-Präsentation vor.

Es schließt sich eine Diskussion über vereinzelte Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar (u. a. Ruhehafen/Verlademöglichkeit in Kalkar-Niedermörmter) sowie vereinzelte Anregungen und Stellungnahmen (u. a. Landesbetrieb Straßenbau NRW) an, an der sich die sachkundigen Bürger van den Berg und Zitzke, Vorsitzender Naß und Frau Ahn beteiligen.

Vorsitzender Naß bittet Frau Ahn, nochmals genauer auf die Einwohnerfrage 1.2 einzugehen.

Frau Ahn teilt bzgl. der Einwohnerfrage mit, dass von der gemäß Verordnung zum Vogelschutzgebiet vorgegebenen Abstandsfläche von 500 m abgewichen werde, da ein Nachweis erbracht werden konnte, dass keine Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes bei einer Abstandsfläche von 300 m zu erwarten sind (FFH-Verträglichkeitsprüfung).

Stadtoberbaurat Sundermann weist darauf hin, dass am 20.06.2018 der Landschaftsplan Kreis Kleve Nr. 5 Kalkar bekanntgemacht worden sei, daher werden einzelne Textpassagen zur nächsten Ratssitzung redaktionell angepasst.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird, wie in der Anlage 1 zur Drucksache dargestellt, Stellung genommen.

Der neue Flächennutzungsplan der Stadt Kalkar wird beschlossen. Es gilt die Planzeichnung in Verbindung mit der Begründung einschließlich Umweltbericht zum Feststellungsbeschluss des Rates der Stadt Kalkar am 12.07.2018, wie in den Anlagen 2, 3 a) und b) sowie 4 zur Drucksache dargestellt.

Zielstellung des Flächennutzungsplanes ist es, auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung die nachhaltige Stabilisierung der städtebaulichen Rahmenbedingungen zu erreichen und damit das langfristige Angebot an ausreichenden Flächen für differenzierte Nutzungszwecke und entsprechender baulicher und sozialer Infrastruktur an stadtstrukturell geeigneten Orten zu sichern.

Rat der Stadt