Wasserversorgungskonzept der Stadt Kalkar für die Jahre 2018 bis 2023

Vorlagennummer: 10/533
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 29.06.2018)

Sachverhalt


Zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung hat die Stadt Kalkar für ihr Stadtgebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel. Das Konzept ist der Bezirksregierung Düsseldorf bis zum 01.01.2018 vorzulegen und alle sechs Jahre fortzuschreiben und erneut vorzulegen (§ 38 Abs. 3 Landeswassergesetz NRW).

Weitere Regelungen zum Inhalt des Wasserversorgungskonzeptes enthält ein Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW vom 11.04.2018 (Az. IV 8 - 71 80 03 / IV - 5 511 130). Dieser Erlass verlängert die Frist zur Vorlage des Konzeptes bis zum 30.06.2018, weil zu erwarten sei, dass "bei der erstmaligen Erstellung des Konzepts zwischen den an der Wasserversorgung Beteiligten Abstimmungsbedarf entsteht und nicht alle Konzepte fristgerecht vorgelegt werden. Der Primat liegt beim ersten Konzept weniger in der fristgerechten Vorlage als in der Substanz des Wasserversorgungskonzeptes."

Die GELSENWASSER AG hat angeboten, das geforderte Wasserversorgungskonzept als Dienstleistung kostenfrei zu erstellen. Dieses Angebot hat die Stadt Kalkar auch gerne angenommen. Nach der erstmaligen Vorlage des Konzeptes im März 2018 haben sich die Verwaltung und die GELSENWASSER AG abschließend über den Entwurf abgestimmt, sodass dieser zur Entscheidung vorgelegt werden kann (Anlage zur Drucksache).

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine Kosten.

Beschlussvorschlag


Das Wasserversorgungskonzept wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss

Rat der Stadt