Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 03.11.2015

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 03.11.2015

Wortbeitrag und Beschluss


1.1 Frau Elisabeth van Gemmeren, Kirchplatz 5, Kalkar, fragt, wann die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 vom Rat beschlossen wird, da diese nach den gesetzlichen Bestimmungen bis zum 30.11.2015 der Aufsichtsbehörde anzuzeigen ist.

Stadtverwaltungsrat Jaspers, an den Bürgermeisterin Dr. Schulz die Frage weitergibt, antwortet, dass in der Vergangenheit regelmäßig der Haushalt für das Folgejahr bis Ende des Jahres in den Rat eingebracht und beschlossen wurde und dies auch für den Haushalt 2016 angestrebt wird. Sollte die Haushaltssatzung bei Beginn des Haushaltsjahres noch nicht beschlossen und bekannt gemacht sein, würden die Regelungen zur vorläufigen Haushaltsführung gelten; die Gemeindeordnung NRW sehe diese Möglichkeit ausdrücklich vor.

1.2 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, trägt wie folgt vor:

„Bekanntlich sind Teile des modernen Schulzentrums nach Auflösung der Hauptschule mindergenutzt.
Was spräche dagegen, die Grundschule aus dem bisherigen Gebäude mit seinen zahlreichen Mängeln in diese Räume zu verlegen?
Was spräche dagegen, in das dann freigewordene Grundschulgebäude Flüchtlinge, vorzugsweise solche mit schulpflichtigen Kindern, unterzubringen?“

BM Dr. Schulz antwortet, dass eine Verlegung der Grundschule Kalkar in das Hauptschulgebäude derzeit geprüft wird, es hierzu aber noch keinen Beschluss gibt.

Stadtoberbaurat Sundermann ergänzt, dass grundsätzlich nichts gegen eine solche Verlegung spricht. Das Gebäude sei zurzeit jedoch für eine Grundschule nur bedingt geeignet und es wären vorher verschiedene bauliche Maßnahmen erforderlich, die mehrere Monate in Anspruch nehmen würden.

1.3 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, fragt:

Wie viele Schulpflichtige befinden sich zurzeit unter den in Kalkar betreuten Flüchtlingen?
Was spräche gegen eine schwerpunktmäßige Betreuung von schulpflichtigen Flüchtlingen im Schulzentrum unter Berücksichtigung von Personal, Räumen und Ausstattung?

BM Dr. Schulz antwortet, dass derzeit 28 Flüchtlinge schulpflichtig sind.

Weiter erläutert Stadtangestellter Stechling, dass für regulär zugewiesene Flüchtlinge Schulpflicht besteht und daher sowohl durch die Grundschulen als auch die weiterführenden Schulen eine Betreuung im Rahmen ihres Schulunterrichts erfolgt.

1.4 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, trägt wie folgt vor:

„Es ist allgemein bekannt, dass zahlreiche ehrenamtliche Helfer, aber auch Hauptberufliche, darüber klagen, dass viel Zeit und Kraft ihres Einsatzes fruchtlos verpulvert wird, was zu den ebenso bekannten Enttäuschungen und Ermüdungserscheinungen führt. Viele Helfer vermissen Koordination und Begleitung im Rahmen ihrer Tätigkeiten. Gerade das Ehrenamt braucht diesbezüglich professionelle Unterstützung. Letztlich könnte ein Mangel an Unterstützung in eine Entwicklung führen, bei der sich nicht mehr so viele Helfer engagierten. In verschiedener Hinsicht wäre das äußerst prekär.
Aus diesem Grunde gibt es mittlerweile in 49 von 52 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW ‚Kommunale Integrationszentren‘, in dem die Engagements aus den Bereichen Bildung, Arbeit, Sport, Gesundheit und Wirtschaft gebündelt werden und über die auch eine Betreuung der Ehrenamtlichen erfolgt. Besonders wichtig ist der Aufbau eines Informationsnetzwerkes.
Deshalb wäre ein solches Integrationszentrum auf Kreisebene mehr als sinnvoll. Auch die Kreisgemeinden und die in der Flüchtlingsarbeit ehrenamtlichen Akteure müssen zusammenarbeiten, schon alleine um Synergieeffekte zu generieren.
Was spräche dagegen, wenn sich der Rat der Stadt Kalkar schnellstmöglich für eine solche Einrichtung auf Kreisebene ausspräche?“

BM Dr. Schulz antwortet, dass es in Kalkar mit dem Netzwerk „Kalkar hilft“ und dem Arbeitskreis Flüchtlingshilfe bereits Initiativen gibt, die sich auf diesem Gebiet engagieren, z. B. Sprachkurse, Kleiderkammer, Möbelkammer etc. Den Helferinnen und Helfern, die dort tätig sind, gelte ihr besonderer Dank.
Im Übrigen sei ein Integrationszentrum auf Kreisebene bereits einmal beantragt, vom Kreistag aber abgelehnt worden.

1.5 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, trägt wie folgt vor:

„Es gibt Kommunen, die die Gesundheitskarte für Asylbewerber einführen. Antragsfrist beim Land NRW war der 31.10., kurze Fristüberschreitung wäre noch akzeptabel.
Was spräche dagegen, wenn die Stadt Kalkar, ggf. in Kooperation mit dem Kreis, eine solche Karte einführen würde?“

Hierzu weist Stadtangestellter Stechling, an den BM Dr. Schulz die Frage weitergibt, zunächst darauf hin, dass die Krankenhilfe für Asylbewerber allein Aufgabe der Kommunen ist.

Mit der Einführung der Gesundheitskarte sind aus seiner Sicht erhebliche rechtliche Bedenken verbunden. Zunächst wäre die Möglichkeit der Prüfung eines eventuellen Leistungsausschlusses nicht mehr gegeben, was sich insbesondere bei der Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln sowie der Krankenhausbehandlung auswirken würde. Die Vereinbarung enthält - bis auf wenige Ausnahmen - einen Leistungsumfang, der dem in der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht, was der Formulierung „akute Erkrankung und Schmerzzustand“ im Asylbewerberleistungsgesetz widerspricht. Eine Kostenkontrolle ist nicht möglich.

Die ausgestellten Rechnungen sind von der Stadt zu bezahlen; es besteht keine Solidargemeinschaft wie bei der Krankenversicherung. Außerdem werden 8 % Verwaltungskosten vom Gesamtbetrag der Leistungsaufwendungen erhoben.

Die Gesundheitskarte führt auch nicht zu einer Verringerung des Verwaltungsaufwandes, da jede Veränderung der Krankenkasse unverzüglich anzuzeigen ist. Außerdem hätte die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Karte bei Wegzug oder Ausscheiden aus dem Leistungsbezug an die Krankenkasse zurückgeführt wird. Alle Kosten, die trotzdem - also bei nicht erfolgter Rückgabe - entstehen, hat die Kommune zu tragen.

Abschließend teilt er mit, dass seines Wissens bisher keine Kommune im Kreis Kleve die Gesundheitskarte eingeführt hat.