Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar

Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 15.12.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz berichtet vom am 29.11.2016 in Kraft getretenen Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung, nach dem Vorsitzende von Ausschüssen ab dem 01.01.2017 grundsätzlich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung enthalten, wenn in der Hauptsatzung keine Ausnahme von dieser Regelung enthalten sei. Für die Stadt Kalkar bedeute diese neue Regelung Mehraufwendungen von 20.342,40 € jährlich, die nicht in den Doppelhaushalt 2016/2017 eingeplant seien. Daher empfehle die Verwaltung, vorübergehend sämtliche Ausschüsse von dieser Regelung durch eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung auszuschließen. Eine abschließende Regelung könne in der nächsten Ratssitzung erfolgen.

RM Kühnen schlägt daraufhin vor, dass alle Ausschussvorsitzenden freiwillig auf die zusätzliche Aufwandsentschädigung verzichten, um eine vorübergehende Änderung der Hauptsatzung zunächst zu vermeiden.

BM Dr. Schulz entgegnet, dass der komplette Ausschluss der zusätzlichen Aufwandsentschädigung nur vorläufigen Charakter habe, da im kommenden Jahr eine weitergehende Ausgestaltung der Ausschussvorsitzendenentschädigung in den politischen Gremien diskutiert werden solle.

RM Gulan merkt an, dass er die Vorlage einer entsprechenden Drucksache für erforderlich angesehen habe.

Anschließend verliest BM Dr. Schulz die vorgeschlagene 9. Änderung der Hauptsatzung:

"In § 8 wird folgender Absatz 4 angefügt:

(4) Folgende Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar werden von der Regelung des § 46 Abs. 1 Nr. 2 GO NRW ausgenommen:
- Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss
- Schul-, Jugend- und Sportausschuss
- Ausschuss für Kultur und Tourismus
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
- Ausschuss für Feuer- und Katastrophenschutz
- Ausschuss für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen
- Ausschuss Sondervermögen Abwasser
- Rechnungsprüfungsausschuss"

Es schließt sich eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Naß, Schwaya, Gulan, Kühnen sowie Stadtverwaltungsrat Jaspers und BM Dr. Schulz an, in der insbesondere die Möglichkeit eines generellen Ausschlusses von Ausschüssen, die Kurzfristigkeit der Änderung und das Fehlen einer entsprechenden Sitzungsvorlage angesprochen werden.

BM Dr. Schulz schlägt vor, die zu beschließende Änderung der Hauptsatzung mit dem Zusatz, dass in der nächsten Sitzung des Rates eine entsprechende Drucksache vorgelegt werde, zu versehen.

Hiergegen erheben sich keine Einwände seitens des Rates.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig:

Die Satzung zur 9. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Kalkar vom 02.11.1999 wird in der Fassung der Anlage 2 zur Niederschrift beschlossen.

In der nächsten Sitzung des Rates legt die Verwaltung eine Drucksache vor, in dem eine abschließende Regelung zur Aufwandsentschädigung für Vorsitzende von Ausschüssen enthalten ist.