Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

In der Zeit vom 11.04.2024 bis einschließlich 16.05.2024 findet die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zu folgenden Bauleitplanverfahren der Stadt Kalkar statt:

 

6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Solarpark Kalkarberg

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächen-Solarenergieanlage im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:

6Ä_FNP

 

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 102 - Solarpark Kalkarberg

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung einer Freiflächen-Solarenergieanlage im Kalkarer Stadtteil Altkalkar.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:

BPL102

 

 

7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Bildungszentrum Wissel

Zielstellung des Bauleitplanverfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung eines Neubaus einer Grundschule und einer Kindertagesstätte sowie der Arrondierung des westlichen Siedlungsrandes im Kalkarer Stadtteil Wissel.

In der nachstehenden Übersicht ist der räumliche Geltungsbereich dargestellt:

7Ä_FNP

 

Die Planunterlagen mit der Darlegung der Planabsichten zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können unter Aktuelle Beteiligungsverfahren abgerufen werden. Die Bekanntmachung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 08.04.2024 im Amtsblatt der Stadt Kalkar (Ausgabe 05/2024). Bei Fragen zur Beteiligung und zu den Planinhalten wenden Sie sich gerne an den unten aufgeführten Ansprechpartner.

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