Erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015

Vorlagennummer: 10/152
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 09.11.2015)

Sachverhalt


Seit dem Zeitpunkt der Verabschiedung der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 haben sich einige Sachverhalte ergeben, die den Erlass einer Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2015 notwendig machen.

Ergebnisplan:

Aufwendungen:
- Mehraufwendungen bei Geldleistungen für den Lebensunterhalt
im Bereich Asyl rd. 315.000 €
- Mehraufwendungen bei Sachleistungen im Bereich Asyl rd. 170.000 €
- Mehraufwendungen bei Leistungen bei Krankheit im Bereich Asyl rd. 295.000 €

Darüber hinaus sind weitere Mehraufwendungen zu verzeichnen, die im Einzelnen nicht nachtragsrelevant sind, aber dennoch gravierende Auswirkungen auf das Ergebnis haben. Diese Mehraufwendungen können nur zum Teil durch Mehrerträge oder Minderaufwendungen an anderer Stelle kompensiert werden, so dass eine deutliche Verschlechterung des Planergebnisses eintreten wird.

Hier seien beispielsweise die Verringerung der Erträge aus Schlüsselzuweisungen (-347.500 €) und Gewerbesteuer (-2.070.000 €) genannt.


Finanzplan (Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit):
Die o. g. zusätzlichen Aufwendungen verändern durch die dazugehörigen Auszahlungen ebenfalls den Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit im Finanzplan.


Finanzplan (Saldo aus Finanzierungstätigkeit):

Auszahlungen:
- Neubau der Brücke H2 am Schulzentrum 87.000 €
- Erneuerung Wanderweg Kalkar / Wissel 85.000 €


Darüber hinaus sind weitere Veränderungen im Finanzplan vorgenommen worden, die im Einzelnen nicht zur Aufstellung eines Nachtragshaushaltes verpflichten.


Durch die Veränderungen im Rahmen des ersten Nachtragshaushaltes für das Haushaltsjahr 2015 erfolgt eine weitere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage in Höhe von 2.775.933 €. Die Entnahme der Allgemeinen Rücklage wird entsprechend auf 4.756.255 € festgesetzt.

Die Ermächtigung für die Aufnahme von Liquiditätskrediten wird von 6,0 Mio. € um 2,5 Mio. € auf 8,5 Mio. € erhöht.

Beschlussvorschlag


Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 27.08.2015

Wortbeitrag


Der Kämmerer, Stadtverwaltungsrat Jaspers, bringt mit der als Anlage 3 beigefügten Rede den Entwurf der Ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 in den Rat ein.

Auf die Frage von RM Kunisch, warum im Haushaltsplan bereits Mittel für einen Umzug der Grundschule Kalkar in das Hauptschulgebäude vorgesehen seien, obwohl der Rat der Stadt bzw. der Fachausschuss noch keinen Beschluss über den Umzug gefasst habe, erwidert BM Fonck, dass die Veranschlagung von Haushaltsmitteln noch keine Aussage über die tatsächliche Verwendung dieser Mittel mache. Etwaige Pläne zum Umzug der Grundschule Kalkar würden derzeit mit den entsprechenden Schulleitungen besprochen; es erfolge aber selbstverständlich noch eine Beratung in den städtischen Gremien.

Stadtoberbaurat Sundermann führt weiter aus, dass es sich hierbei zunächst um Planungskosten handle. Im Rahmen dieser Planungen sei fachliche Unterstützung für die Prüfung des Brandschutzes und der Baugenehmigungsfähigkeit notwendig, für die die geplanten Haushaltsmittel eingesetzt würden.

Auf die Fragen von RM Kunisch, ob dem Schul-, Jugend- und Sportausschuss verschiedene Lösungen vorgelegt und dabei auch die Unterschiede zwischen pädagogischem und gebäudewirtschaftlichem Konzept berücksichtigt würden, antwortet Stadtoberbaurat Sundermann, dass verschiedene Konzepte geprüft würden.

Der Entwurf zur ersten Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird zur weiteren Beratung in die Ratsfraktionen und den Fachausschuss verwiesen.

Haupt- und Finanzausschuss, 17.11.2015

Wortbeitrag


Die Ratsmitglieder Altenburg (Forum Kalkar), Leusch (CDU), Schwaya (SPD), Kunisch (GRÜNE) und Wenten (FBK) nehmen für ihre Fraktionen Stellung zu dem vorliegenden Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015.

Im Laufe der weiteren Beratung beantwortet Stadtverwaltungsrat Jaspers Fragen der Ausschussmitglieder und gibt weitergehende Erläuterungen insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der Gewerbesteuer, des sich abzeichnenden Fehlbetrages für das laufende Haushaltsjahr sowie zur voraussichtlichen Entwicklung des Eigenkapitals bis 2018, wie sie im Nachtragshaushalt 2015 dargestellt ist.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen, die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung zu beschließen.

Rat der Stadt, 19.11.2015

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 einstimmig bei einer Enthaltung:

Die erste Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß § 81 GO NRW in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung beschlossen.