Auflösung der Anne-Frank-Schule, Städtische Förderschule der Stadt Rees mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung - Primarstufe und Sekundarstufe I - zum 01.08.2015

  • Aufhebung der mit der Stadt Rees geschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Schulträgerschaft der Schule für Lernbehinderte vom 18.11./06.12.1977
Vorlagennummer: 10/179
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 09.11.2015)

Sachverhalt


In seiner Sitzung am 07.07.1977 hat der Rat der Stadt Kalkar dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Schulträgers für eine Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung – Primarstufe und Sekundarstufe 1 - mit der Stadt Rees zugestimmt. Seit dem Schuljahr 1977/1978 wurden daher die Schüler der Stadt Kalkar mit o.g Förderschwerpunkten an der Anne-Frank-Schule beschult.

Nach der Mindestgrößenverordnung vom 17.10.1978 wird von Förderschulen eine Mindestgröße von 144 Schülerinnen und Schülern verlangt. Seit 2004 liegt die Anne-Frank-Schule der Stadt Rees unterhalb dieser Mindestzahl. Da allerdings bisher die Möglichkeit bestand, eine Ausnahmegenehmigung zu erlangen, hat die Stadt Rees auf entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Fortführung der Schule wiederholt erwirken können.

Das Schulministerium NRW hat im September 2012 eine Verordnung auf den Weg gebracht, nach der Ausnahmegenehmigungen nicht mehr zulässig sind. Schulen, die unterhalb der zulässigen Mindestgröße liegen, müssen sukzessive oder sofort vollständig aufgelöst werden.

Da von den acht Förderschulen im Kreis Kleve sieben Schulen (Ausnahme: Astrid-Lindgren-Schule Goch) unterhalb der Mindestgröße lagen, waren nahezu alle entsprechenden Förderschülerinnen und –schüler von den Folgen dieser Schließung bedroht.

Um Schülerinnen und Schüler zu einem geordneten Schulabschluss zu führen und den Eltern auch zukünftig die Wahl einer Förderschule zu ermöglichen, ist durch den Kreis Kleve gemeinsam mit den betroffenen Schulträgern ein kreisweites Rahmenkonzept zur Zukunft der Förderschulen im Kreis Kleve entwickelt worden.

Unter Beachtung der von der Landesregierung vorgegebenen Veränderungen im Förderschulbereich war der Erhalt der Förderschullandschaft nur durch Zusammenschluss mehrerer Schulen möglich.

Aus diesem Grunde ist der Kreis Kleve nach dem Konzept in drei Bereiche (Nord, Mitte und Süd) aufgeteilt worden. Es wurden drei Förderschulen zur Förderzentren mit jeweils den Förderschwerpunkten Lernen (LE), emotionale und soziale Entwicklung (ES) und Sprache (SQ) in Trägerschaft des Kreises Kleve ausgebaut.

Standorte dieser Förderzentren sind Emmerich (Region Nord mit den Kommunen Emmerich, Rees, Kleve und Kranenburg), Goch (Region Mitte mit den Kommunen Goch, Kalkar, Bedburg-Hau, Weeze und Uedem) und Geldern (Region Süd mit den Kommunen Geldern, Kevelaer, Straelen, Kerken, Issum, Rheurdt und Wachtendonk). Es wurden entsprechend dieser regionalen Zuordnung Schuleinzugsbereiche gebildet.

Alleiniger Schulträger ist der Kreis Kleve, der die am jeweiligen Schulstandort anfallenden Kosten nach der Schülerzahl der entsprechenden Kommune im Rahmen der Kreisumlage geltend macht.

Aufgrund des Zusammenschlusses in der Region Nord ist die Anne-Frank-Schule der Stadt Rees zum 01.08.2015 vollständig aufgelöst worden. Für die Stadt Kalkar ist seitdem die Region Mitte (Astrid-Lindgren-Schule) mit dem Schulstandort Goch zuständig.

Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung vom 18.07.2013 dem Rahmenkonzept zur Zukunft der Förderschulen im Kreis Kleve zugestimmt. Die als Anlage zur dieser Drucksache beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Rees soll mit Wirkung zum 31.07.2015 aufgehoben werden.

Finanzielle Auswirkungen


Entfällt.

Beschlussvorschlag


Die mit der Stadt Rees geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Schulträgerschaft der Schule für Lernbehinderte vom 18.11./06.12.1977 wird zum 31.07.2015 aufgehoben.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 17.11.2015

Wortbeitrag


Stadtangestellter Stechling teilt auf entsprechende Frage des RM Reumer mit, dass in den Schuljahren
2014/2015 24 Kinder,
2013/2014 40 Kinder,
2012/2013 47 Kinder und
2011/2012 51 Kinder
aus Kalkar die Anne-Frank-Schule in Rees besucht haben. Die Anzahl der Kinder, die im laufenden Schuljahr die Astrid-Lindgren-Schule in Goch und die Rheinschule in Rees besuchen, wird in der kommenden Ratssitzung mitgeteilt.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die mit der Stadt Rees geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Schulträgerschaft der Schule für Lernbehinderte vom 18.11./06.12.1977 wird zum 31.07.2015 aufgehoben.

Rat der Stadt, 19.11.2015

Wortbeitrag


Stadtangestellter Stechling teilt ergänzend zu seinen Ausführungen in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015 mit, dass zurzeit 28 Kinder aus Kalkar die Astrid-Lindgren-Schule in Goch besuchen.
Die Rheinschule in Rees besuchen derzeit 87 Kinder aus Kalkar, davon 56 Kinder aufgrund der mit der Stadt Rees abgeschlossenen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung. 25 Kinder aus Kalkar besuchten die Rheinschule bereits im Schuljahr 2014/2015; im laufenden Schuljahr 2015/2016 wurden 6 Kinder aus Kalkar neu angemeldet.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die mit der Stadt Rees geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Schulträgerschaft der Schule für Lernbehinderte vom 18.11./06.12.1977 wird zum 31.07.2015 aufgehoben.