Ersatzbestellung von Vertretern in Gremien/Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen

Vorlagennummer: 10/221
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 10.03.2016)

Sachverhalt


Die Ratsmitglieder Leo Kösters und Paul Giesen (beide CDU) haben gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz mit Wirkung vom 01.03.2016 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.

Die Ratsmitglieder Kösters und Giesen waren als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied für folgende Gremien bestellt, für die aufgrund ihres Ausscheidens Ersatzbestellungen erforderlich sind:

a) Beirat der „Freizeitpark Wisseler See GmbH“
- Leo Kösters (CDU) ordentliches Mitglied
- Paul Giesen (CDU) stellv. Mitglied (persönlicher Vertreter für Leo Kösters)

b) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- Paul Giesen (CDU) ordentliches Mitglied

c) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- Leo Kösters (CDU) stellv. Mitglied (persönlicher Vertreter für Irene Märker)

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit (§ 50 Abs. 4 GO NRW).

Die Wahl ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.

Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat mit Schreiben vom 24.02.2016 folgende Ersatzbestellungen vorgeschlagen:

a) Beirat der „Freizeitpark Wisseler See GmbH“
- ordentliches Mitglied RM André Peters
- stellvertretendes Mitglied RM Ansgar Boßmann
(persönlicher Vertreter für RM A. Peters)

b) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- ordentliches Mitglied RM Ansgar Boßmann

c) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- stellvertretendes Mitglied RM André Peters
(persönlicher Vertreter für RM Märker)

Beschlussvorschlag


Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden folgende Ersatzbestellungen vorgenommen:

a) Beirat der „Freizeitpark Wisseler See GmbH“
- ordentliches Mitglied RM André Peters
- stellvertretendes Mitglied RM Ansgar Boßmann
(persönlicher Vertreter für RM A. Peters)

b) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- ordentliches Mitglied RM Ansgar Boßmann

c) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- stellvertretendes Mitglied RM André Peters
(persönlicher Vertreter für RM Märker)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 17.03.2016

Beschluss


Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden einstimmig folgende Ersatzbestellungen vorgenommen:

a) Beirat der „Freizeitpark Wisseler See GmbH“
- ordentliches Mitglied RM André Peters
- stellvertretendes Mitglied RM Ansgar Boßmann
(persönlicher Vertreter für RM A. Peters)

b) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- ordentliches Mitglied RM Ansgar Boßmann

c) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- stellvertretendes Mitglied RM André Peters
(persönlicher Vertreter für RM Märker)