Benennung eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss Sondervermögen Abwasser

Vorlagennummer: 10/226
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 10.03.2016)

Sachverhalt


Das aus dem Rat der Stadt ausgeschiedene Ratsmitglied Paul Giesen war von der CDU-Fraktion als stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses Sondervermögen Abwasser benannt.

Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehörte, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 S. 5 GO NRW). Dies gilt nach § 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW für stellvertretende Vorsitzende entsprechend. Für die Ersatzbestimmung kommt nur ein stimmberechtigtes Ratsmitglied in Betracht, das dem jeweiligen Ausschuss als ordentliches Mitglied angehört.

Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 24.02.2016 RM Ansgar Boßmann als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Sondervermögen Abwasser benannt.

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt nimmt die Benennung des Ausschussmitgliedes

RM Ansgar Boßmann

durch die CDU-Fraktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Sondervermögen Abwasser zur Kenntnis.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 17.03.2016

Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Benennung des Ausschussmitgliedes

RM Ansgar Boßmann

durch die CDU-Fraktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses Sondervermögen Abwasser zur Kenntnis.