Aufhebung und Neufassung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kalkar

  • Aufhebungsbeschluss
  • Satzungsbeschluss
Vorlagennummer: 10/256
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 15.06.2016)

Sachverhalt


Durch das Inkrafttreten des geänderten Landeswassergesetzes (LWG) haben sich die rechtlichen Vorgaben zur Durchführung einer Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen geändert. Diesbezüglich wird seitens der Verwaltung auf die Inhalte der Drucksache 10/253 (Aufhebung und Neufassung der Satzung der Stadt Kalkar über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage - Entwässerungssatzung -) verwiesen. Auch die Abwasserleitungen, die zu den dezentralen, privaten Grundstücksentwässerungsanlagen (abflusslose Gruben und Kleinkläranlagen) führen, welche sich zumeist im planungsrechtlichen Außenbereich der Stadt befinden, unterliegen somit dem Regime der geänderten rechtlichen Bestimmungen. Für die Prüfung der Dichtheit gelten somit ebenfalls die zeitlichen Bestimmungen, wie sie in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser NRW (SüwVO Abw) festgelegt und im Sachverhalt zur Drucksache 10/253 dargelegt sind.

Demzufolge ist auch die bestehende Satzung der Stadt Kalkar über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen entsprechend zu modifizieren. Aufgrund der gebotenen Anpassung der kommunalen Satzung an die aktuelle Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes schlägt die Verwaltung die Aufhebung und die Neufassung der Satzung - wie in der Anlage zur Drucksache dargestellt vor. Neben der o.g. Anpassung der Vorgaben zur Zustands- und Funktionsprüfung (§ 9) wurden v.a die Regelungen zum Anschluss- und Benutzungszwang (§ 4) und zur Durchführung der Entsorgung (§ 6) redaktionell präzisiert.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung der Satzung im Amtsblatt. Die dadurch entstehenden Kosten werden durch die Kostenstelle „Einrichtungen für die gesamte Verwaltung“ (u. a. Kosten des Amtsblattes) abgedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kalkar vom 14. April 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 30. Mai 2005 wird aufgehoben.
Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 16.06.2016

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung:

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kalkar vom 14. April 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 30. Mai 2005 wird aufgehoben.

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird in der der Drucksache als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Rat der Stadt, 23.06.2016

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.06.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Kalkar vom 14. April 2003 in der Fassung der letzten Änderung vom 30. Mai 2005 wird aufgehoben.

Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen wird in der der Drucksache als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Der Text der Satzung ist Anlage 4 dieser Niederschrift; sie ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.