Ersatzbestellung von Vertretern in Gremien/Organe juristischer Personen oder Personenvereinigungen

  • Euregiorat der „Euregio Rhein-Waal“
Vorlagennummer: 10/259
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 15.06.2016)

Sachverhalt


Nach § 113 Abs. 2 GO NRW muss bei der Vertretung der Stadt in Organen von juristischen Personen oder Personenvereinigungen die Bürgermeisterin oder der/die von ihr vorgeschlagene Bedienstete der Gemeinde dazuzählen, wenn die Stadt mindestens zwei Vertreter zu benennen hat. Nach § 7 Abs. 2 und Abs. 3 der Zweckverbandssatzung entsendet die Stadt Kalkar einen Vertreter aus dem Rat der Stadt sowie zusätzlich die hauptamtliche Bürgermeisterin oder ihren gesetzlichen Vertreter in den Euregiorat. Außerdem wird nach § 7 Abs. 5 der Satzung für jeden Vertreter ein Stellvertreter bestimmt.

In der Folge hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 24.06.2014 Stadtverwaltungsrat Stefan Jaspers als persönlichen Stellvertreter - nunmehr für die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz - in den Euregiorat der Euregio Rhein-Waal entsendet.

Da neben förderrechtlichen Angelegenheiten insbesondere Sachverhalte aus dem Bereich "Öffentlichkeitsarbeit, Kultur und Tourismus" behandelt werden, schlägt die Verwaltung vor, dass Stadtangestellter Harald Münzner statt Stadtverwaltungsrat Jaspers als persönlicher Stellvertreter für die Bürgermeisterin in den Euregiorat der Euregio Rhein-Waal entsendet wird. Stadtangestellter Münzner ist auch bereits seit dem Jahr 2010 als sogenannte Kontaktperson (Euregio-weit feststehender Begriff) für die Kommunikation zwischen der Euregio Rhein-Waal und der Stadt Kalkar verantwortlich.

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit (§ 50 Abs. 4 GO NRW).

Die Wahl ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.
Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW wird anstelle von Stadtverwaltungsrat Stefan Jaspers als persönlicher Stellvertreter für die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz

Stadtangestellter Harald Münzner

in den Euregiorat der „Euregio Rhein-Waal“ entsendet.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 23.06.2016

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung:

Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW wird anstelle von Stadtverwaltungsrat Stefan Jaspers als persönlicher Stellvertreter für die Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz

Stadtangestellter Harald Münzner
in den Euregiorat der „Euregio Rhein-Waal“ entsendet.