20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 006 – Schwanenhorst

  • Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 10/299
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 18.10.2016)

Sachverhalt


In seiner Sitzung am 15.09.2016 hat der Rat der Stadt Kalkar einstimmig den Aufstellungsbeschluss zur 20. Änderung des Bebauungsplans Nr. 006 - Schwanenhorst sowie die Beschlüsse zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gefasst. Zielstellung der Planung ist die geringfügige Änderung von Baugrenzen auf einem Wohnbaugrundstück (DS-Nr. 10/282).
Die Umsetzung der Beschlüsse befindet sich aktuell in der Vorbereitung; es ist davon auszugehen, dass bis Mitte November eventuelle Stellungnahmen eingereicht werden können. Dem Antragsteller ist es ein wichtiges Anliegen, dass der mit dem Bau seines Einfamilienhauses noch in diesem Jahr beginnen kann und er bittet darum, bereits in der Ratssitzung am 03.11.2016 einen Satzungsbeschluss zu seiner beantragten Änderung herbeizuführen; vorbehaltlich der Regelung, dass die Bebauungsplanänderung nur dann in Kraft gesetzt wird, wenn bis zum Ende der Beteiligungsfrist keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Beteiligten vorgetragen werden.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen zu diesem Vorgehen ausnahmsweise keine Bedenken, da die angestrebte Änderung nicht geeignet erscheint, städtebauliche Spannungen hervorzurufen und zudem bei ähnlichen Bebauungsplanänderungen (z.B. der 19. vereinfachten Änderung des B-Plans Nr. 006) weder von den berührten Behörden noch von der betroffenen Öffentlichkeit Anregungen vorgetragen wurden. Die geänderten Festsetzungen sind in der Anlage zur dieser Drucksache dargestellt; die Begründung zur 20. Bebauungsplanänderung ist der Anlage zur DS-Nr. 10/282 zu entnehmen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten in Zusammenhang mit der Verfahrensdurchführung. Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 – Räumliche Planung und Entwicklung grundstücksbezogener Ordnungsmaßnahmen.

Beschlussvorschlag


Die 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 066 - Schwanenhorst wird, wie in der Anlage zur Drucksache dargestellt beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und damit ein Inkrafttreten der Änderung erfolgt nur dann, wenn seitens der berührten Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit bis zum Ende der Beteiligungsverfahren keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden.

Zielstellung ist die Änderung von überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Kalkar, Flur 18, Flurstücke 15, 16, 17 und 93 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 25.10.2016

Wortbeitrag


Vorsitzender Naß erläutert die Drucksache.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung:

Die 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 066 - Schwanenhorst - wird, wie in der Anlage zur Drucksache dargestellt beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und damit ein Inkrafttreten der Änderung erfolgt nur dann, wenn seitens der berührten Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit bis zum Ende der Beteiligungsverfahren keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden.

Zielstellung ist die Änderung von überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Kalkar, Flur 18, Flurstücke 15, 16, 17 und 93 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.

Rat der Stadt, 03.11.2016

Wortbeitrag


RM Naß erläutert die Drucksache und berichtet von den Beratungen des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses.

Stadtoberbaurat Sundermann führt weiter aus, dass sich das Beteiligungsverfahren noch bis Ende November erstrecke und daher vorliegend ein Vorratsbeschluss vorgeschlagen werde. Bisher seien im Beteiligungsverfahren keine Anregungen vorgetragen worden.

BM Dr. Schulz weist darauf hin, dass im Beschlussvorschlag fälschlicherweise von der Änderung des "Bebauungsplanes Nr. 066“ die Rede sei. Richtig sei aber eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 006, wie auch dem Betreff und dem Sachverhalt der Drucksache entnommen werden könne.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 25.10.2016 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die 20. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 006 - Schwanenhorst - wird, wie in der Anlage zur Drucksache dargestellt beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und damit ein Inkrafttreten der Änderung erfolgt nur dann, wenn seitens der berührten Behörden sowie der betroffenen Öffentlichkeit bis zum Ende der Beteiligungsverfahren keine abwägungsrelevanten Anregungen vorgetragen werden.

Zielstellung ist die Änderung von überbaubaren Grundstücksflächen auf den Flurstücken Gemarkung Kalkar, Flur 18, Flurstücke 15, 16, 17 und 93 zur besonderen Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung.