Entwicklung des städtischen Bau- und Betriebshofes zu einem zukunftsfähigen Dienstleistungsunternehmen

  • Aufhebung eines "Sperrvermerks" zur Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2016/2017
Vorlagennummer: 10/331
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 14.03.2017)

Sachverhalt


Der Bau- und Betriebshof der Stadt Kalkar ist an vielen Stellen für die Unterhaltung der städtischen Straßen und Wege, Spiel- und Bolzplätze, Friedhöfe, Sportanlagen, des Straßenbegleitgrüns und der Grünanlagen sowie der städtischen Gebäude, etc. zuständig. Darüber hinaus erbringt er auch Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Durchführung von Stadtfesten u.ä. stehen. In Zeiten zunehmender Haushaltskonsolidierungszwänge wächst der Druck, die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Infrastruktur wirtschaftlich zu gestalten. Eine generelle strategische Analyse von Optimierungsmöglichkeiten bei der Arbeitsweise des Bau- und Betriebshofes erscheint daher zwingend geboten und sollte weiter vorangebracht werden. In diesem Zusammenhang sollte auch die mögliche Realisierung von Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen auf Ebene der interkommunalen Zusammenarbeit sondiert werden.

Zwecks Ermittlung entsprechender Potentiale und Erarbeitung von zielgerichteten Handlungsempfehlungen ist zunächst eine auf den Bedarf der Stadt Kalkar abgestimmte Organisationsuntersuchung erforderlich. Um zudem auch im Hinblick auf die interkommunale Zusammenarbeit eine abgestimmte Vorgehensweise mit der Gemeinde Bedburg-Hau zu finden, wurde mit dem Bürgermeister von Bedburg-Hau vereinbart, die Kommunal Agentur NRW GmbH aus Düsseldorf zu einem Informationsgespräch einzuladen und nachfolgend zur Abgabe von Honorarangeboten für die Organisationsuntersuchungen der Bauhöfe in Bedburg-Hau und Kalkar aufzufordern. Diese Angebote liegen nun vor und umfassen in ihrem Leistungsumfang eine zweck - und vollzugskritische Aufgabenanalyse und -bewertung der Tätigkeiten der Bauhöfe sowie die Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung als auch der Qualitätsstandards und der Personalausstattung. Die Erkenntnisse aus der Untersuchung für die Stadt Kalkar sollen bei entsprechender Umsetzung dazu dienen, den Bau- und Betriebshof organisatorisch so aufzustellen, dass er für die aktuellen und kommenden Anforderungen besser gerüstet ist. Gleichzeitig werden in der Organisationsuntersuchung Prozesse und Aufgaben herausgearbeitet, die für eine interkommunale Zusammenarbeit der beiden Bauhöfe geeignet sind.

Die Kommunal Agentur NRW berät als Dienstleistungsunternehmen des Städte- und Gemeindebundes NRW seit 1996 nahezu alle nordrhein-westfälischen Städte und Gemeinden zu Fragestellungen technischer, rechtlicher und organisatorischer Art; zudem betreut die Kommunal Agentur die landesweiten "Erfahrungsaustausche Bauhof" mit Vertretern von ca. 70 Bauhöfen aus ganz Nordrhein-Westfalen. Aus Sicht der Verwaltungen der Gemeinde Bedburg-Hau und der Stadt Kalkar soll daher die Kommunal Agentur mit der Erstellung der Organisationsuntersuchungen beauftragt werden; in der Gemeinde Bedburg-Hau wurden die erforderlichen Mittel mit Ratsbeschluss vom 26.01.2014 zur Haushaltssatzung 2017 zwischenzeitlich bereitgestellt. Auch bei der Stadt Kalkar stehen die finanziellen Mittel zur Finanzierung einer Organisationsuntersuchung grundsätzlich bereit.

Für den Planansatz wurde allerdings mit Beschluss des Rates der Stadt zur Haushaltssatzung am 02.02.2016 ein Sperrvermerk mit der Begründung angebracht, dass vor Bewirtschaftung der finanziellen Mittel die Möglichkeiten einer interkommunalen Zusammenarbeit geprüft werden sollen. Die Vertreter der Kommunen Bedburg-Hau und Kalkar sind sich einig, dass die Organisationsuntersuchungen auch verlässliche Aussagen dazu liefern, ob und wie eine Zusammenlegung der beiden Bauhöfe oder einzelner Aufgaben grundsätzlich möglich ist. Seitens der Verwaltung der Stadt Kalkar wird daher empfohlen, den Sperrvermerk aufzuheben.

Finanzielle Auswirkungen


Bei Vergabe des Auftrags zur "Unterstützung der Stadt Kalkar bei der Optimierung des Bau- und Betriebshofes durch eine Organisationsuntersuchung" entstehen für die Stadt Honorarkosten, die als Aufwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung der Jahre 2016/2017 in dem Produkt 010202 (Bau- und Betriebshof), Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) veranschlagt sind; hier stehen für Aufwendungen für die Umsetzung von Organisationsoptimierungen 20.000,00 € zur Verfügung.

Beschlussvorschlag


Der in der Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 beim Produkt 010202 (Bau- und Betriebshof), Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) für den Planansatz von 20.000,00 € durch Beschluss des Rates der Stadt Kalkar 02.02.2016 angebrachte Sperrvermerk wird aufgehoben, damit der Auftrag zur Erstellung einer Organisationsuntersuchung für den städtischen Bau- und Betriebshof vergeben werden kann.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 21.02.2017

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert den Sachverhalt und weist während der Beratung, an der sich die Ratsmitglieder Altenburg, Kunisch, Wolters, Schwaya und Boßmann beteiligen, insbesondere darauf hin, dass die Organisationsuntersuchung zunächst eine aufgabenkritische Bestandsaufnahme, Bewertung und Analyse der Aufgaben und der Arbeitsweise des städtischen Bau- und Betriebshofes beinhaltet. Sie soll bei entsprechender Umsetzung der daraus gewonnenen Erkenntnisse dazu dienen, die Arbeit des Bauhofes effizient und wirtschaftlich zu gestalten und so zu optimieren. In einem Modul der Organisationsuntersuchung sollen darüber hinaus Prozesse und Aufgaben herausgearbeitet werden, die für eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem Bauhof der Gemeinde Bedburg-Hau, die ebenfalls Mittel für eine entsprechende Untersuchung ihres Bauhofes bereit gestellt hat, geeignet sind.

Zur Frage, ob diese Untersuchungen nicht auch mit eigenen Mitteln und eigenem Personal durchgeführt werden könnten, weisen er und Stadtverwaltungsrat Jaspers darauf hin, dass dies aufgrund der begrenzten personellen Ressourcen nicht möglich ist und aufgrund der Aufgabenstellung externer Sachverstand erforderlich ist.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Der in der Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 beim Produkt 010202 (Bau- und Betriebshof), Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) für den Planansatz von 20.000,00 € durch Beschluss des Rates der Stadt Kalkar vom 02.02.2016 angebrachte Sperrvermerk wird aufgehoben, damit der Auftrag zur Erstellung einer Organisationsuntersuchung für den städtischen Bau- und Betriebshof vergeben werden kann.

Rat der Stadt, 02.03.2017

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.02.2017 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung:

Der in der Haushaltssatzung für die Jahre 2016 und 2017 beim Produkt 010202 (Bau- und Betriebshof), Zeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) für den Planansatz von 20.000,00 € durch Beschluss des Rates der Stadt Kalkar vom 02.02.2016 angebrachte Sperrvermerk wird aufgehoben, damit der Auftrag zur Erstellung einer Organisationsuntersuchung für den städtischen Bau- und Betriebshof vergeben werden kann.