Ersatzwahlen zu den Fachausschüssen des Rates

Vorlagennummer: 10/456
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 22.02.2018)

Sachverhalt


Das Ratsmitglied Irene Märker (CDU) hat durch Erklärung vom 20.12.2017 gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz mit Wirkung vom 01.01.2018 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.

Für sie rückt nach der Reserveliste der CDU Herr Sven Wolff in den Rat der Stadt nach.

Durch das Ausscheiden des Ratsmitgliedes Märker sind Ersatzwahlen zu den Fachausschüssen des Rates erforderlich.

Das genannte Ratsmitglied war in folgende Ausschüsse gewählt:

a) Ausschuss für Kultur und Tourismus: ordentliches Mitglied

b) Rechnungsprüfungsausschuss: 1. stellv. Mitglied

c) Schul-, Jugend- und Sportausschuss: 4. stellv. Mitglied

d) Wahlprüfungsausschuss: 2. stellv. Mitglied

Scheidet jemand vorzeitig aus einem Ausschuss aus, wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger (§ 50 Abs. 3 Satz 7 GO NRW). Bei der Ersatzwahl von Ausschussmitgliedern hat die Bürgermeisterin kein Stimmrecht.

Die CDU-Fraktion schlägt folgende Ersatzwahlen vor:

a) ordentliches Mitglied Ausschuss für Kultur und Tourismus: RM Sven Wolff

b) 1. stellv. Mitglied Rechnungsprüfungsausschuss: RM Sven Wolff

c) 2. stellv. Mitglied Wahlprüfungsausschuss: RM Sven Wolff

Für den Schul-, Jugend- und Sportausschuss (4. stellv. Mitglied) soll keine Ersatzwahl stattfinden. Darüber hinaus schlägt die CDU-Fraktion vor, in zwei Ausschüssen ein zusätzliches 4. stellvertretendes Mitglied (bisher jeweils drei stellvertretende Mitglieder) zu wählen:

d) 4. stellv. Mitglied Haupt- und Finanzausschuss: RM Sven Wolff

e) 4. stellv. Mitglied Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss: RM Sven Wolff

Die Wahl ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Im Übrigen ist die sachkundige Bürgerin Jutta Wiegmann am 01.05.2017 nach Kleve verzogen. Frau Wiegmann war 7. stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Kultur und Tourismus. Die Fraktion Forum Kalkar hat mitgeteilt, keine Ersatzwahl vornehmen zu wollen.

Beschlussvorschlag


Gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden auf Vorschlag der CDU-Fraktion ...................... folgende (Ersatz-)wahlen für die Fachausschüsse des Rates vorgenommen:

a) Ausschuss für Kultur und Tourismus
- ordentliches Mitglied: RM Sven Wolff

b) Rechnungsprüfungsausschuss
- 1. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

c) Wahlprüfungsausschuss
- 2. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

d) Haupt- und Finanzausschuss
- 4. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

e) Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss
- 4. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 08.03.2018

Beschluss


Gemäß § 50 Abs. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden auf Vorschlag der CDU-Fraktion einstimmig folgende (Ersatz-)wahlen für die Fachausschüsse des Rates vorgenommen:

a) Ausschuss für Kultur und Tourismus
- ordentliches Mitglied: RM Sven Wolff

b) Rechnungsprüfungsausschuss
- 1. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

c) Wahlprüfungsausschuss
- 2. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

d) Haupt- und Finanzausschuss
- 4. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff

e) Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss
- 4. stellvertretendes Mitglied: RM Sven Wolff