Benennung eines stellvertretenden Vorsitzenden für den Ausschuss für Kultur und Tourismus

Vorlagennummer: 10/457
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 22.02.2018)

Sachverhalt


Das aus dem Rat der Stadt ausgeschiedene Ratsmitglied Irene Märker war von der CDU-Fraktion als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus benannt.

Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehörte, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 S. 5 GO NRW). Dies gilt nach § 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW für stellvertretende Vorsitzende entsprechend. Für die Ersatzbestimmung kommt nur ein stimmberechtigtes Ratsmitglied in Betracht, das dem jeweiligen Ausschuss als ordentliches Mitglied angehört.

Die CDU-Fraktion hat RM Sven Wolff als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus benannt.

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt nimmt die Benennung des Ausschussmitgliedes

RM Sven Wolff

durch die CDU-Fraktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus zur Kenntnis.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 08.03.2018

Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt die Benennung des Ausschussmitgliedes

RM Sven Wolff

durch die CDU-Fraktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus zur Kenntnis.