Vorlagennummer: | 10/457 |
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Beratungsart: | öffentlich |
Federführender Bereich: | Zentrale Verwaltung und Finanzen |
Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 22.02.2018)
Sachverhalt
Das aus dem Rat der Stadt ausgeschiedene Ratsmitglied Irene Märker war von der CDU-Fraktion als stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus benannt.
Scheidet ein Ausschussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehörte, ein Ratsmitglied zum Nachfolger (§ 58 Abs. 5 S. 5 GO NRW). Dies gilt nach § 58 Abs. 5 S. 6 GO NRW für stellvertretende Vorsitzende entsprechend. Für die Ersatzbestimmung kommt nur ein stimmberechtigtes Ratsmitglied in Betracht, das dem jeweiligen Ausschuss als ordentliches Mitglied angehört.
Die CDU-Fraktion hat RM Sven Wolff als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus benannt.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt nimmt die Benennung des Ausschussmitgliedes
RM Sven Wolff
durch die CDU-Fraktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus zur Kenntnis.
Vorgesehener Beratungsweg
Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.
Rat der Stadt, 08.03.2018
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Benennung des Ausschussmitgliedes
RM Sven Wolff
durch die CDU-Fraktion als stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kultur und Tourismus zur Kenntnis.