Ersatzbestellung von Vertretern in Gremien/Organen juristischer Personen oder Personenvereinigungen

Vorlagennummer: 10/458
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 22.02.2018)

Sachverhalt


Das Ratsmitglied Irene Märker (CDU) hat gemäß § 37 Ziffer 1 i. V. m. § 38 Kommunalwahlgesetz mit Wirkung vom 01.01.2018 auf ihr Mandat im Rat der Stadt Kalkar verzichtet.

Das Ratsmitglied Märker war als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied für folgende Gremien bestellt, für die aufgrund ihres Ausscheidens Ersatzbestellungen erforderlich sind:

a) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- stellv. Mitglied (persönliche Vertreterin für RM Ansgar Boßmann)

b) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- ordentliches Mitglied

Scheidet eine Person vorzeitig aus dem Gremium aus, für das sie bestellt oder vorgeschlagen war, wählt der Rat den Nachfolger für die restliche Zeit (§ 50 Abs. 4 GO NRW).

Die Wahl ist gemäß § 50 Abs. 2 GO NRW durchzuführen. Hiernach ist die vorgeschlagene Person gewählt, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt.

Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt hat folgende Ersatzbestellungen vorgeschlagen:

a) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- stellvertretendes Mitglied RM Sven Wolff (persönlicher Vertreter für RM Ansgar Boßmann)

b) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- ordentliches Mitglied RM Sven Wolff

Beschlussvorschlag


Gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW werden folgende Ersatzbestellungen vorgenommen:

a) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- stellvertretendes Mitglied RM Sven Wolff (persönlicher Vertreter für RM Ansgar Boßmann)

b) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- ordentliches Mitglied RM Sven Wolff

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 08.03.2018

Beschluss


Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 50 Abs. 4 S. 3 i. V. m. § 50 Abs. 2 GO NRW einstimmig folgende Ersatzbestellungen vor:

a) Verbandsversammlung des „Abwasserbehandlungsverbandes Kalkar-Rees“
- stellvertretendes Mitglied RM Sven Wolff (persönlicher Vertreter für RM Ansgar Boßmann)

b) Mitgliederversammlung des „Städte- und Gemeindebundes NRW“
- ordentliches Mitglied RM Sven Wolff