Bestellung des Schriftführers und der stellvertretenden Schriftführer

Vorlagennummer: 10/463
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 22.02.2018)

Sachverhalt


Gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar hat der Rat seine Schriftführer und seine stellvertretenden Schriftführer zu bestellen. Sollen Bedienstete der Verwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit der Bürgermeisterin.

Weil der bisherige Schriftführer, Stadtamtsrat Angenendt, aus dem Dienst ausscheiden wird, ist eine Ersatzbestellung erforderlich.

Seitens der Verwaltung werden vorgeschlagen:

Stadtangestellte Wissink als Schriftführerin,
Stadtamtmann Lindau und Stadtamtmann Kellner als stellvertretende Schriftführer.

Beschlussvorschlag


Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 52 Abs.1 GO NRW i. V. m. § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar die Schriftführer für den Rat wie folgt:

Stadtangestellte Wissink als Schriftführerin,
Stadtamtmann Lindau und Stadtamtmann Kellner als stellvertretende Schriftführer.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 08.03.2018

Beschluss


Der Rat der Stadt bestellt gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar die Schriftführer für den Rat einstimmig wie folgt:

Stadtangestellte Wissink als Schriftführerin,
Stadtamtmann Lindau und Stadtamtmann Kellner als stellvertretende Schriftführer.