Erstmalige Herstellung der Straßen "Bienemannsweg" und "Giltjesweg"

  • Mitteilung der Ergebnisse aus der Anliegerversammlung und Beschlussfassung zum Ausbau
Vorlagennummer: 10/470
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 08.02.2018)

Sachverhalt


Die Herstellung der Verkehrsflächen des „Giltjesweges“ und „Bienemannsweg" im Stadtteil Wissel wurde seitens der Verwaltung und des mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros in der Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses am 30.11.2017 vorgestellt; den Ausbauplanungen wurde dabei seitens des Fachausschusses einstimmig zugestimmt. In der Anliegerversammlung am 18.12.2017 wurden die Planungen mit den Eigentümern der angrenzenden, beitragspflichtigen Grundstücke erörtert. Zahlreiche Anregungen wurden in diesem Rahmen vorgetragen; Kritik wurde v.a. hinsichtlich der zu erhebenden Erschließungsbeiträge geäußert. Ein einstimmiges Stimmungsbild zu den Standards des Straßenbaus war allerdings nicht erkennbar. Aus diesem Grund wurde den Anliegern von der Bürgermeisterin die Möglichkeit gegeben, ihre Bedenken und Hinweise bis zum 15.01.2018 schriftlich bei der Verwaltung einzureichen. Zum Zweck der weiteren Information wurde die Planungen und die Niederschrift zur Anliegerversammlung auch auf der Homepage der Stadt Kalkar unmittelbar nach der Versammlung bereitgestellt.

Die in diesem Zusammenhang vorgetragenen Stellungnahmen sind der Drucksache als Anlage beigefügt. Die Stellungnahmen spiegeln das differenzierte Meinungsbild aus der Anliegerversammlung wieder. Überwiegend stimmen die Eigentümer der Wohnbaugrundstücke am "Giltjesweg" dem Bau der Straßen unter Auflagen grundsätzlich zu. Diese Auflagen (Abwicklung des künftigen Baustellenverkehrs von privaten Baumaßnahmen über den "Hortmannsweg", kein Bau einer wegemäßigen Verbindung zwischen "Giltjes-" und "Hortmannsweg", anteilige Übernahme von Kosten für die Erdbauarbeiten durch das Sondervermögen Abwasser) sollen - soweit wie möglich - berücksichtigt werden; Details hierzu können in der Ausschusssitzung mitgeteilt werden. Einzelne Eigentümer bestreiten zudem das Erfordernis einer Wendeanlage am Ende des Giltjesweges für den öffentlichen Verkehr und sehen in dieser Maßnahme kein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis gegeben.

Weiterhin spricht sich ein Anlieger des "Bienemannsweges" vorläufig gegen die Herstellung des Weges aus. Die Bedenken resultieren aus der unterschiedlichen Höhenlage von Baugrundstück und künftigem Straßenausbau. Im Zuge der Ausführungsplanung wird dieser Sachverhalt vom beauftragten Ingenieurbüro beachtet und mit dem Anlieger erörtert werden.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen keine Kosten im Zusammenhang mit der Überprüfung der Beschlussfassung vom 30.11.2017.



Beschlussvorschlag


Die Hinweise und Bedenken der Grundstückseigentümer zum Bau der Straßen "Bienemannsweg" und "Giltjesweg" in Kalkar-Wissel werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen zu beachten. Die Herstellung der Straßen, einschließlich der Errichtung eines Wendeplatzes am Ende des "Giltjesweges", soll weiterhin vorgenommen werden; der Wendeplatz ist für eine verträgliche Abwicklung der unterschiedlichen Arten des Kraftfahrzeugverkehrs auf Dauer erforderlich.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 22.02.2018

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert die Drucksache. Er weist vollständigkeitshalber darauf hin, dass von drei weiteren Anliegern des "Giltjesweges" nach Fristende (15.01.2018) Anregungen vorgetragen und Bedenken zum Erfordernis einer Wendeanlage geäußert wurden. Die gemäß Anlage zur Drucksache vorgebrachten Punkte (Baustellenverkehr, Durchstich "Giltjesweg/Hortmannsweg" und Synergieeffekt) werden seitens der Stadt im Zuge der Umsetzung der Ausbaumaßnahme beachtet; der geldwerte Vorteil, der dem Sondervermögen Abwasser durch die Erdbauarbeiten bei der Erneuerung des sanierungsbedürftigen Teils des Abwasserkanals entstehe, werde den Grundstückseigentümer zugute kommen. Die Wendeanlage werde seitens der Stadt für eine verträgliche Abwicklung der unterschiedlichen Arten des Kraftfahrzeugverkehrs und aus verkehrsrechtlichen Gründen weiterhin als zwingend erforderlich angesehen; die Kosten werden mit ca. 30.000,00 € geschätzt.

Es schließt sich eine Diskussion hinsichtlich des Verzichtes oder der Herstellung einer Wendeanlage und damit der Erhebung eines erhöhten Erschließungsbeitrags (geschätzter Beitragsgrundbetrag je m² Vorteilsfläche von ca. 17,00 € auf 19,00 €), den Anforderungen und Belangen des Verkehrs sowie gegebenenfalls der Missachtung des Wunsches eines Großteils der Anlieger des "Giltjesweges" (Verzicht auf eine Wendeanlage) an, an der sich die Ausschussmitglieder Altenburg, van den Berg, Brauer, Kösters, Kunisch, Naß, Schwaya, Bürgermeisterin Dr. Schulz und Stadtoberbaurat Sundermann beteiligen. Die gewählte Lösung im Hinblick auf die Anforderungen des Verkehrs hänge insbesondere von der Breite und Länge der befahrbaren Stichstraße (Ausbaubreite des "Giltjesweges" von ca. 4,00 m), der Anzahl der von ihr erschlossenen Grundstücke, dem Vorhandensein von Garagenflächen, Gehwegüberfahrten und sonstigen Flächen, die abgesehen vom Straßenraum für Wendemanöver in Anspruch genommen werden können, vor allem aber vom Charakter des jeweiligen Baugebiets sowie dem von diesem Charakter bestimmten regelmäßigen Kraftwagenverkehr in diesem Gebiet ab. Die Ausschussmitglieder Kösters, Brauer, Altenburg, Kunisch und van den Berg sprechen sich gegen die Errichtung einer Wendeanlage aus.

Die Sitzung wird auf Antrag des Vorsitzenden Naß einstimmig unterbrochen.

Nach Wiederaufnahme der Sitzung schließt sich eine Diskussion hinsichtlich der Ausbaubreite des "Bienemannsweges" an, an der sich Vorsitzender Naß, RM Kunisch und Bürgermeisterin Dr. Schulz beteiligen. RM Kunisch bittet um eine Ausbaubreite von lediglich 3,00 m.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss lehnt den nachfolgenden Beschlussvorschlag mit 1 : 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab:

Die Hinweise und Bedenken der Grundstückseigentümer zum Bau der Straßen "Bienemannsweg" und "Giltjesweg" in Kalkar-Wissel werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen zu beachten.
Die Herstellung der Straßen, einschließlich der Errichtung eines Wendeplatzes am Ende des "Giltjesweges", soll weiterhin vorgenommen werden; der Wendeplatz ist für eine verträgliche Abwicklung der unterschiedlichen Arten des Kraftfahrzeugverkehrs auf Dauer erforderlich.

Vorsitzender Naß formuliert einen weiteren Beschlussvorschlag und lässt über diesen abstimmen.

Daraufhin beschließt der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss einstimmig bei 5 Enthaltungen:

Die Hinweise und Bedenken der Grundstückseigentümer zum Bau der Straßen "Bienemannsweg" und "Giltjesweg" in Kalkar-Wissel werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen zu beachten.
Die Herstellung der Straßen (Ausbaubreite von 4,00 m) soll vorgenommen werden. Die Errichtung einer Wendeanlage am Ende des "Giltjesweges" soll nicht vorgenommen werden.