Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/75
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 11.12.2014)

Sachverhalt


Die Kosten, die die Stadt für die Entsorgung des Abwassers zu zahlen hat, ergeben sich für das Kalenderjahr 2015 aus dem Wirtschaftsplan des Sondervermögens Abwassersammlung.

Hiernach hat die Stadt insgesamt 2.287.709,49 € aufzuwenden, die über Gebühren abzudecken sind. Diese Gebühren sind entsprechend der Kosten zu decken aus

- Schmutzwassergebühren,
- Niederschlagswassergebühren,
- Abwasserbeseitigungsgebühren für Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben.

Die Kleineinleiterabgabe in Höhe von 17,90 € pro Person, die von den Inhabern der Kleinkläranlagen, die nicht den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik entsprechen und abflusslosen Gruben neben der Entsorgungsgebühr zu tragen ist, wird von der Stadt erhoben und über das Sondervermögen Abwasser an das Landesumweltamt weitergeleitet.

Nach Abzug der Kosten des öffentlichen Kanalnetzes und der Kläranlage ist auf die Benutzer für die Grundstücksentwässerung (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) ein Aufwand in Höhe von 47.709,49 € umzulegen. Die Gebührenbedarfsberechnung ist als Anlage 2 zu dieser Beschlussvorlage beigefügt.

Zwar ist gegenüber dem Vorjahr eine leichte Reduzierung sowohl der Unternehmerentgelte als auch der Kosten des Abwasserverbandes zu verzeichnen, aber gleichfalls ist ein deutlicherer Rückgang bei den Abwassermengen festzustellen, was im Saldo zu einer Erhöhung der Entgelte führt und ausweislich der Gebührenbedarfsberechnung auch eine Gebührenerhöhung nach sich zieht.

Bei der Benutzungsgebühr für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen ergeben sich folgende Anpassungen:
bisher
- bei Kleinkläranlagen
je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes 31,56 € 29,40 €

- bei abflusslosen Gruben
je cbm abgefahrenen Grubeninhaltes 10,07 € 9,62 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.
Die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden über die Abwasserbeseitigungsgebühren auf der Grundlage des kommunalen Abgabengesetzes gedeckt.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 11.12.2014

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Im Anschluss an die Beschlussfassung informiert Stadtverwaltungsrat Jaspers über die Notwendigkeit, im Jahr 2015 für das Jahr 2016 die dreiteilige Gebührensystematik der Niederschlagswasserbeseitigung neu zu strukturieren. Aus dem aktuellen Generalentwässerungsplan ergebe sich die Verpflichtung, die Niederschlagswässer der Straßen in Appeldorn einer Behandlung zuzuführen, was eine Änderung in der Zuordnung zu einer Niederschlagswasserentsorgungskategorie nach sich ziehen werde. Als Folge der Überführung des Teilbereichs Appeldorn vom Trennsystem "häuslich" in das Trennsystem "gewerblich" würde der verbleibende Teil des Trennsystems "häuslich" als eigene Entsorgungseinrichtung nicht mehr darstellbar sein. Bereits jetzt werde diese Struktur regelmäßig bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Frage gestellt.

Rat der Stadt, 18.12.2014

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 10. Änderung der Gebührensatzung für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Zwei Ratsmitglieder waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Ratssaal anwesend; somit waren 29 Ratsmitglieder anwesend.

Der Text der Änderung ist Anlage 2 dieser Niederschrift.
Die Satzung ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.