Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/76
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 11.12.2014)

Sachverhalt


Aus der Gebührenkalkulation für die kostenrechnende Einrichtung „Friedhöfe“ ergibt sich für das Jahr 2015 eine Anpassung verschiedener Gebührensätze. Da die letzten drei Jahre mit Überschüssen abgeschlossen wurden, die in den kommenden Jahren mit den Gebühren verrechnet werden müssen, können zum Teil erhebliche Senkungen vorgenommen werden.

Bei den Grabbereitungsgebühren ergibt sich keine Änderung. Die bisher festgesetzten Gebühren führen in diesem Bereich zu einer Kostendeckung.

Die Friedhofs- und Leichenhallengebühren sowie Grabstellengebühren weisen unter Berücksichtigung der Inanspruchnahmen des Vorjahres in der Kalkulation einen erhöhten Ertrag aus, so dass hier eine Gebührenanpassung vorgenommen werden kann. Die einzelnen Änderungen sind nachfolgend aufgeführt.

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2015 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 176.244,24 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt über die Friedhofsgebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung.

Es ergeben sich ab 2015 folgende Änderungen bei den Gebühren

1. Friedhofs- und Leichenhallengebühren
bisher: neu: %-Änderung
a) für Verstorbene bis 5 Jahre 230,00 € 190,00 € - 21,05%
b) für Verstorbene ab 6 Jahre 365,00 € 300,00 € - 21,67%
c) nur Aussegnungshalle 250,00 € 200,00 € - 25,00%
d) nur Sezierraum 250,00 € 200,00 € - 25,00%
2. Grabstellengebühren
bisher: neu: %-Änderung
Reihengräber
für Verstorbene bis 5 Jahre 160,00 € 150,00 € - 6,67 %
für Verstorbene ab 6 Jahre 325,00 € 300,00 € - 8,33 %
anonyme Gräber bis 5 Jahre 210,00 € 200,00 € - 5,00 %
anonyme Gräber ab 6 Jahre 425,00 € 400,00 € - 6,25 %
anonyme Urnengräber 200,00 € 190,00 € - 5,26 %
Urnenreihengräber 165,00 € 160,00 € - 3,13 %

Aschestreufelder 100,00 € 100,00 € 0,00 %

Rasenreihengräber:
a) für Verstorbene bis 5 Jahre 510,00 € 500,00 € - 2,00 %
b) für Verstorbene ab 6 Jahre 895,00 € 875,00 € - 2,29 %
c) Urnenrasenreihengräber 365,00 € 350,00 € - 4,29 %

Wahlgräber
Einzelwahlgrab 925,00 € 900,00 € - 2,78 %
Doppelwahlgrab 1.550,00 € 1.500,00 € - 3,33 %
Dreierwahlgrab 2.250,00 € 2.200,00 € - 2,27 %
Viererwahlgrab 2.850,00 € 2.800,00 € - 1,79 %
Urnenwahlgräber 405,00 € 400,00 € - 1,25 %

Erweiterung des Nutzungsrechtes
Wiedererwerbe
Einzelwahlgrab pro Jahr 37,00 € 36,00 € - 2,78 %
Doppelwahlgrab pro Jahr 62,00 € 60,00 € - 3,33 %
Dreierwahlgrab pro Jahr 90,00 € 87,00 € - 3,45 %
Viererwahlgrab pro Jahr 114,00 € 110,00 € - 3,64 %
Urnenwahlgrab pro Jahr 16,20 € 16,00 € - 1,25 %
Weitererwerbe
Einzelwahlgrab pro Jahr 37,00 € 36,00 € - 2,78 %
Doppelwahlgrab pro Jahr 62,00 € 60,00 € - 3,33 %
Dreierwahlgrab pro Jahr 90,00 € 87,00 € - 3,45 %
Viererwahlgrab pro Jahr 114,00 € 110,00 € - 3,64 %
Urnenwahlgrab pro Jahr 16,20 € 16,00 € - 1,25 %

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 11.12.2014

Wortbeitrag


BM Fonck verweist auf die Drucksache.

RM Kunisch fragt anlässlich der Gebührenarten, ob es in Kalkar überhaupt einen Sezierraum gebe. BM Fonck bejaht dies mit dem Hinweis, in der Leichenhalle Kalkar sei ein Sezierraum vorhanden.

RM Klein erkundigt sich nach dem Grund der zum Teil erheblichen Gebührensenkungen. Stadtverwaltungsrat Jaspers verweist darauf, dass sich aus den Vorjahren Überschüsse ergeben haben, die in der aktuellen Gebührenkalkulation verrechnet wurden.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung:

Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Rat der Stadt, 18.12.2014

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung:

Die Satzung zur 3. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Regelung der Verhältnisse auf den Friedhöfen in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Ratssaal anwesend; somit waren 30 Ratsmitglieder anwesend.

Der Text der Änderung ist Anlage 4 dieser Niederschrift.
Die Satzung ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.