Satzung zur 25. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt Kalkar

Vorlagennummer: 10/77
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 11.12.2014)

Sachverhalt


Die Abfallgebühren werden nach Maßgabe des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) geregelt. § 2 dieses Gesetzes sieht vor, dass Gebühren nur aufgrund einer Satzung erhoben werden können. Benutzungsgebühren sind Geldleistungen, die als Gegenleistung für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen und Anlagen erhoben werden.

In seiner Sitzung am 26.09.2013 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Kalkar die Sammlung und den Transport der Abfälle in der Stadt Kalkar auf der Basis des Ergebnisses einer europaweiten Ausschreibung neu vergeben.

Hierbei konnten die Preise aus dem alten Entsorgungsvertrag nicht gehalten werden. Wie auch der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung zu entnehmen ist, ergibt die Berücksichtigung der neuen Preise eine Anpassung verschiedener Gebührensätze.

Auch wenn dies insgesamt zu einer höheren Gebührenbelastung führt, bleibt festzustellen, dass auch die neuen Gebühren zum Teil deutlich unter den Gebührensätzen liegen, die vor dem Wirksamwerden des auslaufenden Entsorgungsvertrages Gültigkeit hatten (bis Ende 2006).

Finanzielle Auswirkungen


Für das Kalenderjahr 2015 entstehen Gesamtkosten in Höhe von 1.528.413,42 €.

Die Deckung der Kosten erfolgt über die Abfallgebühren gemäß der geltenden Gebührensatzung unter Berücksichtigung von Kostenüber- und Unterdeckungen aus den Vorjahren.

Es ergeben sich somit folgenden Gebühren:


Gebührenart Gebühr 2014 Gebühr 2015 Veränderung in % Gebühr 2006
Einwohnerwert /
Einwohnergleichwert 32,00 € 40,00 € 25,00% 41,46 €
120 l-Biogefäß 66,00 € 82,50 € 25,00% -
240 l-Biogefäß 132,00 € 165,00 € 25,00% 135,00 €
60 l-Restmüllgefäß 32,00 € 42,00 € 31,25% -
120 l-Restmüllgefäß 64,00 € 84,00 € 31,25% 117,00 €
240 l-Restmüllgefäß 128,00 € 168,00 € 31,25% 234,00 €
60 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 51,00 € 63,00 € 23,53% -
120 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 94,00 € 114,00 € 21,28% 213,60 €
240 l-Restmüllgefäß
(Festgebühr) 178,00 € 218,00 € 22,47% 281,00 €
70 l-Restmüllsäcke 5,00 € 6,00 € 20,00% 6,00 €
770 l-Großbehälter –
wchtl. Entsorgung 1.500,00 € 1.500,00 € 0,00% 2.162,00 €
770 l-Großbehälter –
14-tägl. Entsorgung 712,00 € 712,00 € 0,00% 1.494,00 €
1.100 l-Großbehälter –
wchtl. Entsorgung 2.180,00 € 2.180,00 € 0,00% 3.232,00 €
1.100 l-Großbehälter –
14-tägl. Entsorgung 1.055,00 € 1.055,00 € 0,00% 2.104,00 €
120 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 10,00 € 20,00 € 100,00% 23,90 €
240 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 15,00 € 25,00 € 66,67% 41,00 €
770 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 25,00 € 35,00 € 40,00% 135,00 €
1.100 l-Papiergefäß zusätzlich
4-wchtl. Entsorgung 30,00 € 43,00 € 43,33% 187,00 €

Einige Gebührenarten entfallen aufgrund mangelnder Nachfrage.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 25. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 11.12.2014

Wortbeitrag


RM Reinkens fragt, warum es nur bei den kleineren Abfallgefäßen zu Gebührensteigerungen komme, während die Gebühren für die größeren Abfallgefäße unverändert bleiben.

Stadtverwaltungsrat Jaspers erläutert, dass bereits jetzt bei den größeren Abfallgefäßen jährlich Überdeckungen vorliegen. Insofern war hier keine weitere Erhöhung angezeigt. Im Übrigen gelte es, die kostenrechnenden Einrichtungen insgesamt kostendeckend zu kalkulieren.

Auf die Frage von RM Wenten, inwieweit ökologische Anforderungen zur Gebührenerhöhung beitragen, antwortet BM Fonck, dass im Rahmen der Vergabe auch die Abgaswerte der Einsatzfahrzeuge Berücksichtigung finden müssen, was auch zu Kostenerhöhungen führe. Dennoch werde insgesamt ein Gebührenniveau erreicht, das unter dem Niveau aus dem Jahr 2006 bleibe.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei zwei Enthaltungen:

Die Satzung zur 25. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Nach der Beschlussfassung fragt RM Kunisch, wie hoch die Zuschussbedarfe bzw. Überschüsse aus den Vorjahren waren. Stadtverwaltungsrat Jaspers erläutert, dass für das Jahr 2011 ein Überschuss i. H. v. 27.142,49 € und für die Jahre 2012 sowie 2013 Zuschussbedarfe i. H. v. 1.044,50 € bzw. 7.768,57 € in der vorliegenden Gebührenkalkulation berücksichtigt wurden.

Rat der Stadt, 18.12.2014

Wortbeitrag


Stadtverwaltungsrat Jaspers weist darauf hin, dass im Satzungstext (Anlage 1 zur Drucksache) eine redaktionelle Änderung dahingehend vorzunehmen ist, dass die jährlichen Gebühren - wie auch im Sachverhalt und in der Gebührenbedarfsberechnung dargestellt -

für ein 120-l-Biogefäß 82,50 €
und
für ein 240-l-Biogefäß 165,00 €
betragen (§ 6 Abs. 5 S. 2 der Satzung).

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 25. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Kalkar wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache mit folgender Änderung beschlossen:

Die Gebühren betragen jährlich für
- ein 120-l-Biogefäß 82,50 €
- ein 240-l-Biogefäß 165,00 €
(§ 6 Abs. 5 S. 2 der Satzung).

Zwei Ratsmitglieder waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Ratssaal anwesend; somit waren 29 Ratsmitglieder anwesend.

Der Text der Änderung ist Anlage 1 dieser Niederschrift.