Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren - Straßenreinigungs- und Gebührensatzung -

Vorlagennummer: 10/74
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 11.12.2014)

Sachverhalt


Nach dem Straßenreinigungsgesetz vom 18.12.1975 hat die Stadt die Verpflichtung zur Reinigung der überörtlichen und innerörtlichen Straßen einschließlich der Winterwartung.

Für Anliegerstraßen kann diese Verpflichtung auch auf den Grundstückseigentümer übertragen werden. Mit dieser Übertragung übernimmt der Grundstückseigentümer auch die Haftung bei Schäden wegen mangelhafter Reinigung, im Winter bei Glatteis und bei Schneefall eine besondere Last. Deshalb hat die Stadt den Winterdienst vom Grundsatz her nicht übertragen und führt ihn gemäß Satzung durch.

Zum 01.01.2015 wird ein neuer Vertrag über die Straßenreinigung in Kalkar wirksam. Aufgrund dessen kommt es zu einer Reduzierung der Straßenreinigungsgebühr von bisher 0,99 Euro auf 0,93 Euro je Meter Grundstücksseite.

Im Rahmen des Winterdienstes wird eine Reduzierung der Gebühren der Kategorie I vorgenommen. Dies erfolgt aufgrund der Tatsache, dass im Vorjahr noch 18.125,52 Euro Zuschussbedarf aus dem Jahr 2010 verrechnet werden musste. Dementsprechend fallen die Kosten für das Jahr 2015 geringer aus. Somit erfolgt die Minderung der Winterdienstgebühr Kategorie von bisher 0,70 Euro auf 0,65 Euro je Meter Grundstücksseite. Kategorie II bleibt unberührt.

Für den Winterdienst ist die folgende Straße neu aufzunehmen:

- Auf dem Großen Damm, Stadtteil Altkalkar

Gemäß § 1 Abs. 1 der. z. Zt. gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung ist die Widmung der Straßen, Wege und Plätze Voraussetzung.
Die Widmung der Straße "Auf dem Großen Damm" im Stadtteil Altkalkar erfolgte laut Bekanntmachungsanordnung am 04.08.2014 und wurde im Amtsblatt der Stadt Kalkar Nummer 12 vom 08.08.2014 veröffentlicht. Die Bekanntgabe der Widmung gilt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Kalkar als erfolgt.

Die Verwaltung schlägt vor, die vorstehend genannte Straße in die Priorität I neu aufzunehmen.

Unter die Priorität I fallen hauptsächlich Hauptverkehrsstraßen und alle Straßen mit Bus- und Schulbusverkehr, unter die Priorität II alle anderen Wohn- und Wohnsammelstraßen. Die Straßen der Priorität II werden abgearbeitet, sobald die Straßen der Priorität I entsprechend behandelt worden sind und soweit dann noch Bedarf besteht.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Bekanntmachung der Satzung im Amtsblatt der Stadt Kalkar.

Die Kosten für die Straßenreinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen werden unter Berücksichtigung eines öffentlichen Anteils satzungsgemäß auf die Benutzer umgelegt. Die Deckung des öffentlichen Anteils erfolgt aus allgemeinen Haushaltsmitteln.

Beschlussvorschlag


Die Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Kalkar) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 11.12.2014

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Kalkar) wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

Rat der Stadt, 18.12.2014

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 11.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Die Satzung zur 26. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung in der Stadt Kalkar) wird in der Fassung der Anlage 1 zur Drucksache beschlossen.

Zwei Ratsmitglieder waren zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Ratssaal anwesend; somit waren 29 Ratsmitglieder anwesend.

Der Text der Änderung ist Anlage 3 dieser Niederschrift.
Die Satzung ist nur dem Original beigefügt, da der Text Anlage der Beratungsvorlage war.