Feststellung Jahresabschluss 2012 der Stadt Kalkar und Entlastung des Bürgermeisters

Vorlagennummer: 10/79
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 11.12.2014)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 04.11.2014 vom Jahresabschluss 2012 der Stadt Kalkar mit den dazugehörigen Anlagen gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW Kenntnis genommen und diesen zwecks Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.

Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat der Stadt über den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss 2012; zugleich entscheidet er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2012 ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen, öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgt nach § 101 GO NRW. Bei der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss sich gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 103 Abs. 5 GO NRW der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Heilmaier & Partner, Carl-Wilhelm-Straße 16, 47798 Krefeld, als Prüfer bedient.

Durch die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich gegenüber dem beim Rat der Stadt eingebrachten Entwurf Änderungen im Bereich der Ergebnisrechnung und der Schlussbilanz ergeben.

Diese Änderungen sind aus dem als Anlage beigefügten Prüfungsbericht zu entnehmen.

Die Bilanzsumme beträgt 126.623.367,05 €.

Das Haushaltsjahr 2012 schließt mit folgenden Ergebnissen ab:


Ergebnisrechnung: Erträge 21.539.535,41 €
- Aufwendungen 23.308.180,47 €
Jahresergebnis - 1.768.645,06 €



Finanzrechnung: Einzahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 18.993.135,17 €
- Auszahlungen lfd. Verwaltungstätigkeit 19.732.260,73 €
+ Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 1.994.210,25 €
- Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und Finanzierungstätigkeit 1.970.210,44 €
Änderung Bestand an eigenen Finanzmitteln - 715.125,75 €
+ Anfangsbestand an Finanzmitteln - 923.579,64 €
+ Bestand an fremden Finanzmitteln 60.091,67 €
Liquide Mittel zum 31.12.2012 - 1.578.613,72 €

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen Kosten für die Veröffentlichung des festgestellten Jahresabschlusses im Amtsblatt.

Beschlussvorschlag


a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2012 fest. Der Jahresfehlbetrag von 1.768.645,06 € wird in Höhe von 1.658.981,08 € aus der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 109.663,98 € aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 18.12.2014

Wortbeitrag


Die Tagesordnungspunkte 3. und 4. werden gemeinsam beraten.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, RM Kunisch, berichtet kurz über die Sitzung des Fachausschusses vom 09.12.2014 und dass der Ausschuss dem Rat jeweils einstimmig empfiehlt, dem Bürgermeister für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 die vorbehaltlose Entlastung zu erteilen.

Die anschließende Fassung der Beschlüsse erfolgt in getrennten Abstimmungen, wobei zunächst jeweils über die Feststellung der Jahresabschlüsse 2011 und 2012 und nachfolgend jeweils über die Entlastung des Bürgermeisters für diese beiden Haushaltsjahre abgestimmt wird.

Beschluss


Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3.:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2011 fest. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.600.731,98 € wird aus der Ausgleichsrücklage entnommen.

Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 4.:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

a) Der Rat der Stadt stellt den geprüften Jahresabschluss 2012 fest. Der Jahresfehlbetrag von 1.768.645,06 € wird in Höhe von 1.658.981,08 € aus der Ausgleichsrücklage und in Höhe von 109.663,98 € aus der Allgemeinen Rücklage entnommen.

BM Fonck nimmt an der weiteren Beschlussfassung zu diesen Tagesordnungspunkten nicht teil.

Die 1. stellvertretende Bürgermeisterin Dr. Schulz übernimmt die Sitzungsleitung.

Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 3.:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung:

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2011 die vorbehaltlose Entlastung.

Beschlussfassung zu Tagesordnungspunkt 4.:

Aufgrund der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2014 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung:

b) Der Rat der Stadt erteilt dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 die vorbehaltlose Entlastung.

BM Fonck übernimmt wieder die Sitzungsleitung.