Bebauungsplan Nr. 093 – Gutshäuser Haus Kemnade -

  • Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
Vorlagennummer: 10/83
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.02.2015)

Sachverhalt


Der Verwaltung der Stadt Kalkar liegt der schriftlicher Antrag eines Unternehmens vor, „Haus Kemnade“ im Stadtteil Wissel mit den umgebenden Grundstücksteilen einer neuen Wohn- und Gewerbenutzung zuzuführen (s. Anlage 1 z. Ds.).

In diesem Zusammenhang ist es auch geplant, auf einem an das Gebäude „Haus Kemnade“ angrenzenden Areal (Teil aus Flurstück 257, Flur 9, Gemarkung Wissel), eine kleinteilig strukturierte Bebauung zu errichten (s. Anlage 2 z. Ds.).
Um diese Fläche entsprechend der Planung entwickeln zu können, ist die Aufstellung eines Bebauungsplans notwendig. Das Plangebiet ist in der Anlage 3 zur Drucksache dargestellt. Es handelt sich um landwirtschaftlich genutzte Freiflächen mit einer Größe von ca. 0,8 ha.

Das Vorhaben lässt sich auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts nicht verwirklichen. Vielmehr ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Damit über eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit die Planung konkretisiert werden kann, ist die Fassung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 093 sowie des Beschlusses zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit den ortsüblichen Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Die Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes werden auf Kosten des Vorhabenträgers durch ein externes Fachbüro erbracht.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 / 54314000 (Bekanntmachungen).

Beschlussvorschlag


Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 093 - Dorfentwicklung Gutshäuser beim Haus Kemnade - gefasst.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der Freiflächen am Haus Kemnade im Stadtteil Kalkar-Wissel mit einer kleinteilig strukturierten Wohnbebauung.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 10.02.2015

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann erläutert den Inhalt der Drucksache.

RM Bienemann fragt, wie groß die Freifläche im Plangebiet ist.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass diese ca. 8.000 qm groß ist.

RM Kunisch fragt, warum die Rats- und Ausschussmitglieder nicht frühzeitig durch den Investor über die Planungen informiert werden.

Es folgt eine kontroverse Diskussion des Ausschusses über den Umgang mit Investoren bei Bauleitplanverfahren, insbesondere zum Für und Wider über eine vorzeitige Information des Ausschusses.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kalkar bei neun Ja-Stimmen, einer Enthaltung und einer Gegenstimme:

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 093 - Dorfentwicklung Gutshäuser beim Haus Kemnade - gefasst.

Gleichzeitig werden die Beschlüsse über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB gefasst.

Ziel der Planung ist die Entwicklung der Freiflächen am Haus Kemnade im Stadtteil Kalkar-Wissel mit einer kleinteilig strukturierten Wohnbebauung.

Rat der Stadt