55. Änderung des Flächennutzungsplanes – Gewerbegebiet Kalkar-Ost –

  • Beschluss über die vorgebrachten Anregungen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
  • Feststellungsbeschluss der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes
Vorlagennummer: 10/89
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.02.2015)

Sachverhalt


Die Stadt Kalkar bzw. die seg Kalkar mbH sind im Rahmen einer effizienten Wirtschaftsförderung gehalten, in einem angemessenen Umfang eine Angebotsplanung für gewerbliche Bauflächen zu betreiben. Um auch zukünftig den Bedarf an kurzfristig verfügbaren Gewerbegrundstücken decken zu können, hat der Rat der Stadt Kalkar in seiner Sitzung am 10. Februar 2011 die Aufstellung der vorliegenden 55. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Änderungsbereich soll die entlang der B 57 vorhandenen Gewerbegebiete (Kastellstraße, Oyweg) ergänzen und wird gleichzeitig die äußere Grenze des Siedlungsraumes im Südosten des Stadtteiles Kalkar-Altkalkar bilden (s. Anlage 1 z. Ds.).

Im Rahmen der abgefragten Ziele der Raumordnung und Landesplanung hat die Bezirksregierung Düsseldorf die landesplanerischen und naturschutzfachlichen Belange zuerst kritisch diskutiert. In diesem Zusammenhang wurde u.a. dargelegt, dass aufgrund der städtebaulichen Situation im Übergang vom „Allgemeinen Siedlungsbereich“ zum „Allgemeinen Freiraum“ bzw. zum „Bereich zum Schutz der Natur“ und unter Berücksichtigung der bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung, die Fläche, gemäß den Regelungen zum Gewerbeflächenpool, einen sogenannten „Restriktionsraum“ darstelle. Zur Gewerbegebietsentwicklung sei hier neben der regionalplanerischen Beurteilung auch eine fachplanerische Prüfung aus naturschutzfachlicher Sicht erforderlich.

Im August 2012 wurde nach entsprechender Beantragung durch die Stadt Kalkar seitens der höheren Landschaftsbehörde eine Entlassung aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung und damit eine Umsetzung der Bauleitplanung in Aussicht gestellt.
In diesem Zusammenhang wurde seitens der Landschaftsbehörden gleichzeitig aus naturschutzfachlicher Sicht ein „Flächentausch“ gefordert. Für eine nördlich an den Änderungsbereich angrenzende Fläche ist daher die Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet vorgesehen.

Im zurzeit gültigen Flächennutzungsplan ist der ursprüngliche Aufstellungsbereich als Fläche für die „Landwirtschaft“ mit einer überlagernden Darstellung eines „Landschaftsschutzgebietes“ und als eine rd. 0,13 ha großen „gewerblichen Baufläche“ dargestellt.
Der regionalplanerisch notwendige Ergänzungsbereich für den Flächentausch des Landschaftsschutzgebietes ist aktuell als „Fläche für die Landwirtschaft“, als „Grünfläche“ mit der überlagernden Darstellung einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ und als „Wasserfläche“ ausgewiesen.

Im Rahmen der Änderung wird eine rund 3,0 ha große „gewerbliche Baufläche“ und – zur Sicherung der in der Örtlichkeit vorhandenen Umspannstation – eine rd. 0,6 ha große „Fläche für Versorgungsanlagen“, angrenzend an die „gewerbliche Baufläche“, dargestellt.
Die übrigen Flächenausweisungen der baulich nicht zu nutzenden Flächen werden beibehalten und mit der Darstellung „Landschaftsschutzgebiet“ überlagert; sie grenzen den Siedlungs- und Freiraum zueinander ab.

Die Bezirksplanungsbehörde erklärte mit Schreiben vom 19.09.2013 die 55. Flächennutzungsplanänderung als landesplanerisch abgestimmt. Das Verfahren zur Herausnahme des Gebietes aus der Schutzgebietsverordnung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 11.12.1969 wurde mit Datum vom 09.12.2013 abgeschlossen.

Bei der Beschlussfassung des Rates am 6. März 2014 wurde erneut und abschließend Stellung zu den Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB genommen (s. Anlage 2 z. Ds.). Es erfolgte zudem am gleichen Datum die Feststellung der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung durch den Rat der Stadt Kalkar.

Im Zuge der im nächsten Verfahrensschritt zu erfolgenden Genehmigung der 55. Änderung des FNPs nach § 6 Abs. 1 BauGB durch die zuständige obere Verwaltungsbehörde – die Bezirksregierung Düsseldorf, teilte diese jedoch mit, dass sie beabsichtige, die Genehmigung nach § 6 Abs. 2 BauGB zu versagen. Als Gründe führt die Bezirksregierung eine fehlerhafte Auslegungsbekanntmachung der 55. Änderung des FNPs und die Unvollständigkeit des Umweltberichts an. Zudem müsse die Auslegung wiederholt werden. Daher wurde der Antrag auf Genehmigung vorläufig zurückgezogen, um die beanstandeten Punkte korrigieren zu können.

Im Anschluss wurden die bemängelten Punkte korrigiert und sowohl die Öffentlichkeits- als auch die Behördenbeteiligung der 55. Änderung des FNPs im Zeitraum Dezember 2014/Januar 2015 erneut vorgenommen. Hier wurde seitens der Öffentlichkeit eine Anregung zum Thema Stromanschluss von geplanten Windenergieanlagen vorgetragen. Von vier Trägern öffentlicher Belange sind die Themen Störfallbetriebe, Hochwasser, die Höhe baulicher Anlagen, Erschließung und Gewässer diskutiert worden. Die Abwägungsvorschläge sind der Drucksache als Anlage 2 beigefügt.

Vor diesem Hintergrund kann nun die vorliegende Flächennutzungsplanänderung zum Abschluss gebracht werden. Daher schlägt die Verwaltung vor, sowohl die Beschlüsse über die vorgebrachten Anregungen zu fassen als auch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung festzustellen.

Finanzielle Auswirkungen


Es entstehen der Stadt Kosten im Zusammenhang mit den ortsüblichen Bekanntmachungen im Amtsblatt.

Die Planungsleistungen zur Erstellung des Bebauungsplanes werden auf Kosten der Vorhabenträgerin (seg Kalkar mbH) durch ein externes Fachbüro erbracht.

Die Deckung der Bekanntmachungskosten erfolgt aus Haushaltsmitteln für sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) aus dem Produkt 090101 / 54314000 (Bekanntmachungen).

Beschlussvorschlag


Zu den Anregungen wird – wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt – Stellung genommen.

Der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird, wie in der Anlage 3 a und b zur Drucksache dargelegt, festgestellt.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche unter Beachtung der Belange von Natur und Landschaft sowie der technischen Infrastrukturbedürfnisse und die Neudarstellung eines Landschaftsschutzgebietes.

Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Altkalkar, Flur 6, die Flurstücke 1672, 1950 bis 1952 und in der Gemarkung Kalkar, Flur 2, die Flurstücke 252 (ganz), 255, 256, 261, 270, 339 (alle teilweise) sowie in der Gemarkung Kalkar, Flur 16, die Flurstücke 34 bis 38 (alle ganz), 40,41,45,46, 48 bis 52, 53 bis 56 (alle teilweise) und 60 bis 63 (alle ganz).

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 10.02.2015

Wortbeitrag


Stadtoberbaurat Sundermann teilt mit, dass eine Stellungnahme der Öffentlichkeit im Hinblick auf den Absender redaktionell geändert wird.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Kalkar einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird - wie in der Anlage 3 a und b zur Drucksache dargelegt - festgestellt.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche unter Beachtung der Belange von Natur und Landschaft sowie der technischen Infrastrukturbedürfnisse und die Neudarstellung eines Landschaftsschutzgebietes.

Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Altkalkar, Flur 6, die Flurstücke 1672, 1950 bis 1952 und in der Gemarkung Kalkar, Flur 2, die Flurstücke 252 (ganz), 255, 256, 261, 270, 339 (alle teilweise) sowie in der Gemarkung Kalkar, Flur 16, die Flurstücke 34 bis 38 (alle ganz), 40,41,45,46, 48 bis 52, 53 bis 56 (alle teilweise) und 60 bis 63 (alle ganz).

Rat der Stadt, 26.02.2015

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 10.02.2015 beschließt der Rat der Stadt einstimmig:

Zu den Anregungen wird - wie in der Anlage 2 zur Drucksache dargestellt - Stellung genommen.

Der Entwurf der 55. Änderung des Flächennutzungsplanes wird - wie in der Anlage 3 a und b zur Drucksache dargelegt - festgestellt.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung einer gewerblichen Baufläche unter Beachtung der Belange von Natur und Landschaft sowie der technischen Infrastrukturbedürfnisse und die Neudarstellung eines Landschaftsschutzgebietes.

Der Änderungsbereich umfasst in der Gemarkung Altkalkar, Flur 6, die Flurstücke 1672, 1950 bis 1952 und in der Gemarkung Kalkar, Flur 2, die Flurstücke 252 (ganz), 255, 256, 261, 270, 339 (alle teilweise) sowie in der Gemarkung Kalkar, Flur 16, die Flurstücke 34 bis 38 (alle ganz), 40,41,45,46, 48 bis 52, 53 bis 56 (alle teilweise) und 60 bis 63 (alle ganz).