Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 18.12.2014

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 18.12.2014

Wortbeitrag und Beschluss


18.1 Auf entsprechende Fragen von Herrn Robert Campman, Vossekuhl 95, Kalkar, die sich auf die Beratung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Kalkar - Planungsrechtliche Steuerung von Windenergieanlagen - in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses und in der heutigen Ratssitzung beziehen, erläutert Stadtoberbaurat Sundermann die Hintergründe und rechtlichen Vorgaben bei der planungsrechtlichen Ausweisung von geeigneten Flächen für Windenergiestandorte. Dabei weist er insbesondere darauf hin, dass im Flächennutzungsplan lediglich die Zonen dargestellt werden, in denen die Errichtung von Windenergieanlagen zulässig ist; welche Anlagen nachher im Einzelfall konkret errichtet werden dürfen, obliegt dann der Prüfung durch den Kreis Kleve im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.
Die Entscheidung, welche Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden, erfolgt dabei nicht nach den jeweiligen Eigentumsverhältnissen, sondern nach "harten" und "weichen" Tabu-Kriterien. Dies gilt insbesondere bei der Ermittlung der Abstände zwischen Windenergieanlagen und der Wohnnutzung. Auch erfolgt durch die Ausweisung von Flächen für Windenergiestandorte keine Festlegung, wer dort nachher Windenergieanlagen errichtet (z. B. Grundstückseigentümer, Investor oder im Rahmen einer Kooperation).

18.2 Herr Korkut Berdi, Douvermannstege 13, Kalkar, fragt, ob die Laternen, die früher auf dem Marktplatz standen und nicht mehr benötigt werden, auf dem Parkplatz 11 an der Douvermannstege aufgestellt werden können, da dieser Parkplatz nicht beleuchtet ist.

Stadtoberbaurat Sundermann weist hierzu darauf hin, dass sich diese Fläche nicht im Eigentum der Stadt befindet.

Auf die Zusatzfrage von Herrn Berdi, wem diese Fläche gehört, antwortet Stadtoberbaurat Sundermann, dass er hierzu im öffentlichen Teil der Ratssitzung keine Auskunft geben kann. Die Verwaltung werde aber mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen.

18.3 Herr Korkut Berdi, Douvermannstege 13, Kalkar, erklärt, dass in seiner Zahnarztpraxis Leistungen für Asylbewerber erbracht werden; das von den Patienten hierfür vorzulegende Formular lasse jedoch Fragen offen, welche Behandlungen übernommen werden können. Außerdem sei nicht klar, wie bei der Behandlung von Notfällen zu verfahren ist.

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz die notwendigen Kosten zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände übernommen werden.
Weiterhin erläutert er allgemein die bei der zahnärztlichen Behandlung von Asylbewerbern sowie beim Abrechnungsverfahren bestehenden gesetzlichen Regelungen.

BM Fonck bittet Herrn Berdi, sich aufgrund der Komplexität dieses Themas zur reibungslosen Abwicklung gerne jeweils auch an den Fachbereich Bürgerdienste oder an Herrn Stechling zu wenden.