Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 19.11.2015

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 19.11.2015

Wortbeitrag und Beschluss


11.1 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, zitiert frei die Inschrift auf der Rückseite des Kriegerdenkmals in Grieth und fragt, ob das Gedenken an den Krieg 1870/71 für die Gedenkfeier am Totensonntag in Kalkar von Bewandtnis wäre.

Stadtangestellter Münzner antwortet, dass er zunächst die Äußerung des RM Hell (Punkt 10.1 dieser Niederschrift) korrigieren müsse. Das Kriegerdenkmal in Grieth nimmt keinen Bezug auf 1870/71, sondern ist in der Mitte der 1920er Jahre in einer zeitgenössischen, modern anmutenden Formensprache und Materialwahl errichtet worden als Ort des Gedenkens an die Opfer des 1. Weltkrieges. Der Spruch auf der Rückseite "Das Vaterland soll leben und wenn wir sterben müssen" ist einem Gedicht von Heinrich Lersch aus dem Jahr 1914 entlehnt. Heinrich Lersch war ein durchaus prominenter Arbeiterdichter in den 1910er und 1920er Jahren, der sich bereitwillig von den Nationalsozialisten vereinnahmen ließ und 1936 verstarb.
Ein Zusammenhang mit dem Totengedenken und den Kranzniederlegungen bestehe nicht.

11.2 Herr Frank Hohl, Bergstraße 25, Kalkar, fragt, warum die Stadt den Antrag zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes bei der Bezirksregierung zurückgezogen hat und wie das Verfahren nun weitergeht.

Stadtoberbaurat Sundermann erläutert, dass aufgrund der Prüfung durch die Bezirksregierung einige Punkte des eingereichten Entwurfs zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes noch klärungsbedürftig und aufzuarbeiten sind und der Antrag daher zurückgezogen wurde. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei, dass nach dem neuen Windenergie-Erlass keine Anlagenteile außerhalb der Konzentrationsflächen liegen dürfen. Die Verwaltung wird den Entwurf jetzt überarbeiten und nach Beschlussfassung durch den Rat erneut der Bezirksregierung zur Genehmigung vorlegen.