Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 30.05.2017

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 30.05.2017

Wortbeitrag und Beschluss


1.1 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, fragt, ob es richtig ist, dass z. B. in der Kesselstraße oder der Monrestraße die Grundstücksgrenzen üblicherweise an der straßenseitigen Hausfront liegen.

BM Dr. Schulz antwortet, dass dies nach ihrer Kenntnis der Fall ist.

Weiterhin bejaht sie die Frage, ob es richtig ist, dass eine Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen durch Privatpersonen eine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Weiter fragt Herr van Haag,
- ob es richtig ist, dass Videokameras, die entsprechend seiner ersten Frage im öffentlichen Raum angebracht sind und somit auch nur den öffentlichen Verkehr überwachen können, einen Verstoß gegen öffentliches und individuelles Recht darstellen können, wenn diese Überwachung nicht genehmigt wurde,
- was dann von der Stadt zu veranlassen ist.

Hierzu erklärt Stadtangestellter Stechling, dass lediglich eine solche Anlage bekannt ist, diese jedoch nur der Sicherung des eigenen Hauses dient und der betreffende Bürger auch kein Interesse an einer Überwachung des öffentlichen Raumes hat.

1.2 Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, fragt:
a) Ist es richtig, dass auf den innerstädtischen Parkplätzen zwar Parkzeitbeschränkungen bestehen, diese aber nicht sonderlich bestraft werden, außer z. B. beim Marktplatz?
b) Am Parkplatz 10 in der Monrestraße ist ein Zusatzschild "Parkscheibe nicht vergessen" befestigt. Welchen Rechtscharakter hat dieses Schild? Befindet sich dieses Schild dort auf Veranlassung der Stadt Kalkar? Was sollte die Stadt Kalkar veranlassen?

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass Parkzeitenregelungen für den gesamten historischen Stadtkern bestehen und überwacht werden und dass das angesprochene Zusatzschild keinen rechtlichen Charakter hat.

BM Dr. Schulz ergänzt, dass dieses Schild lediglich als freundliche Erinnerung an die Verkehrsteilnehmer zu verstehen ist.