Einwohnerfragen - Rat der Stadt, 18.01.2018

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 18.01.2018

Wortbeitrag und Beschluss


Nachdem Bürgermeisterin Dr. Schulz den Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragen" aufruft, verlässt Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, den Zuhörerbereich und begibt sich - mit mehreren Seiten Papier in den Händen - zum Mikrofon. Bevor Herr van Haag beginnt, diese Seiten vorzulesen, verweist Bürgermeisterin Dr. Schulz auf eine schriftliche Beantwortung dieser Fragen; er dürfte jedoch die Fragen vorlesen.

Herr Wilfried van Haag, Jan-Joest-Straße 31, Kalkar, führt aus:

"1. § 18 der Geschäftsordnung des Rates: Einwohnerfragen

Dieser Paragraph legt fest, dass Einwohnerfragen mündlich zu stellen und dass diese in der Regel auch mündlich von der Bürgermeisterin zu beantworten seien. 'Ist eine sofortige Beantwortung nicht möglich, so kann der Fragesteller auf schriftliche Beantwortung verwiesen werden'.

Auch ausweislich der Niederschrift zur letzten Ratssitzung haben Sie angegeben, meine Fragen schriftlich beantworten zu wollen, bereits bevor ich die Fragen gestellt hatte.

Das ist eindeutig gegen den Wortlaut und den Sinn dieser Übereinkunft des Rates.

Darüber hinaus habe ich erfragt, dass zum Teil meine Fragen und schon gar nicht Ihre Antworten den Ratsmitgliedern mitgeteilt wurden.

Q 1.1: Erklären Sie sich bereit und in der Lage, in Zukunft vollumfänglich den Vorschriften des § 18 der Geschäftsordnung des Rates zu verfahren?

Q 1.2: Sehen Sie sich bereit und in der Lage, den Ratsmitgliedern die ihnen zustehenden Informationen zukommen zu lassen?

2. 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 039 aus der letzten Ratssitzung

Gegen Ende dieses Tagesordnungspunktes stellte RM Carsten Naß die Frage an Herrn Sundermann, ob der Fragesteller aus den Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusssitzungen auch eine Antwort zu dem Aspekt der bauaufsichtlichen Genehmigung der baulichen Veränderungen durch den Kreis Kleve erhalten würde.

Diese Antwort mit Angabe der Zeit und der Genehmigungsnummer habe ich bis heute nicht erhalten.

Q 2.1: Warum habe ich die Angaben noch nicht erhalten?

Q 2.2: Wann werde ich die Antwort erhalten?

3. Rettungswagen in Kalkar

In der RP-Ausgabe vom 17.01.2018 konnte man lesen, dass Herr Sundermann im Zusammenhang mit der Etablierung des Rettungswagens die Verlagerung des städtischen Bauhofs in das Gewerbegebiet Ost, also jenseits von Bedburg-Hau, angekündigt hat.

In früheren Ratsdiskussionen hat vor allem das Forum darauf hingewiesen, dass bei einer Berücksichtigung interkommunaler Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bedburg-Hau ein gewisses logistisches und finanzielles Einsparpotential angestrebt wird.

Dazu wurden meines Wissens zwei Gutachten bei einer Gesellschaft des Städte- und Gemeindebundes NRW beauftragt, wobei das für die Stadt Kalkar bereits vorliegen soll.

Q 3.1: Ist also davon auszugehen, dass die Intention zur interkommunalen Zusammenarbeit Geschichte ist oder ist der Gedanke der Verlegung des Bauhofes in das Gewerbegebiet Ost nur ein mentaler Versuchsballon Herrn Sundermanns?

4. Lärmschutzgutachten - Bolzplatz - Informationsfreiheitsgesetz

Herr Sundermann berichtete vergangenen Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss, dass zur problematischen Bolzplatznutzung im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 039 ein von der Stadt Kalkar beauftragtes Lärmschutzgutachten eingegangen ist, welches die Nutzung dieses Bereiches wegen Pegelüberschreitung unmöglich mache. Das Gutachten ist vom Kreis Kleve als richtungsweisend beurteilt worden.

Am vergangenen Montag habe ich bei Herrn Welling aus der Abteilung Herrn Sundermanns unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz um eine digitale Übermittlung des Gutachtens gebeten.

Vorgestern habe ich noch einmal bei Herrn Welling nachgefragt. Er erklärte mir, dass man noch überprüfe.

Q 4.1: Könnten Sie bitte verdeutlichen, welcher inhaltliche Überprüfungsbedarf noch bei der Stadt Kalkar besteht, die eine Übermittlung behindert?

Q 4.2: Können Sie bitte angeben, für wann Sie die Übermittlung des Gutachtens als pdf-Datei vorgesehen haben?"

Die Frage von Herrn van Haag, ob die Bürgermeisterin die Fragen wirklich schriftlich beantworten möchte, wird von dieser bejaht.