Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 18.12.2014

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 18.12.2014

Wortbeitrag und Beschluss


16.1 RM Altenburg fragt, ob im Zuge der Erneuerung des Prostewardsweges auch eine Straßenbeleuchtung mit eingeplant ist.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass bisher nur eine Erneuerung der Straßendecke vorgesehen ist.

16.2 RM Altenburg verweist darauf, dass der Kreuzungsbereich Dorfstraße/Mühlenstraße/Molkereistraße für Verkehrsteilnehmer teilweise nur sehr schlecht einsehbar ist und somit eine Gefahrenquelle darstellt. Er fragt, ob bereits eine Ortsbesichtigung stattgefunden hat und dort ein Spiegel aufgestellt werden kann.

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass eine Besichtigung durch das Ordnungsamt bereits erfolgt ist und ein weiterer Ortstermin gemeinsam mit dem Straßenverkehrsamt und der Polizei geplant ist.

16.3 RM Schwaya verweist darauf, dass Firmen im Stadtteil Kehrum zunehmend Probleme mit dem Internet haben und fragt, ob diesbezüglich Perspektiven aufgezeigt werden können.

BM Fonck antwortet, dass die Aufträge zum Ausbau der Breitbandversorgung heute erteilt wurden.

16.4 RM Pageler verweist darauf, dass in 2015 und 2016 Fördermittel des Bundes für die Installation der LED-Technik in Hallen und Gebäuden bereitgestellt werden und fragt, ob geplant ist, dass die Stadt in diesem Bereich tätig wird.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass dies zurzeit nicht vorgesehen ist; sollte sich hier jedoch Handlungsbedarf ergeben, würden Fördermittel beantragt werden.

16.5 RM Dr. Schulz fragt, ob der Verwaltung die Probleme bei der Beleuchtung in der Dreifach-Sporthalle bekannt sind.

Stadtoberbaurat Sundermann bestätigt, dass bei heruntergelassenen Trennvorhängen der Eindruck einer Schattenwirkung entsteht. Dieser Verschattungseffekt trete jedoch nur in Randbereichen auf; umfangreiche Messungen hätten ergeben, dass mit Ausnahme dieser Randbereiche die Halle ausreichend ausgeleuchtet wird. Mit den Schulleitungen wurde zudem vereinbart, den mittleren Bereich der Halle zweiflammig auszuleuchten, da dort aufgrund der herabgelassenen Trennvorhänge der Verschattungseffekt am größten ist. Das Ergebnis dieser Maßnahme müsse nun abgewartet werden.

16.6 RM Dr. Schulz teilt mit, dass ein Bürger, der auf einem breiten Bürgersteig auf eigene Kosten einen Weihnachtsbaum aufstellen wollte, hiervon abgesehen hat, weil dafür eine Sondernutzungsgebühr in Höhe von 65,00 € angefallen wäre. Sie bittet die Verwaltung hierzu um Erläuterungen.

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass es in diesem Fall zunächst um die Frage ging, ob für die Aufstellung eines Weihnachtsbaumes mit Beleuchtung auf einem Bürgersteig eine gebührenfreie Sondernutzungsgenehmigung möglich ist. Nach Prüfung sei dem Bürger dann mitgeteilt worden, dass eine gebührenfreie Sondernutzung für das Aufstellen eines Weihnachtsbaumes satzungsrechtlich nicht vorgesehen ist.

Stadtoberbaurat Sundermann ergänzt, dass an dem von dem Bürger vorgesehenen Standort des Weihnachtsbaumes bereits ohne Genehmigung eine Bodenhülse mit Stromzufuhr in den Bürgersteig eingebracht worden war.

Stadtangestellter Stechling erläutert weiter, dass der Bürgersteig an dieser Stelle so schmal ist, dass Fußgänger auf die Fahrbahn hätten ausweichen müssen, wenn dort ein Weihnachtsbaum stehen würde; von daher wäre eine Genehmigung bereits straßenverkehrsrechtlich nicht möglich gewesen. Im Übrigen hätte er sich ein vorheriges Gespräch des Bürgers mit der Verwaltung gewünscht.

Auch BM Fonck verweist auf die der Stadt obliegende Verkehrssicherungspflicht und darauf, dass die Problematik in einem gemeinsamen Gespräch hätte gelöst werden können.

RM Kühnen merkt an, dass die bestehenden rechtlichen Vorgaben sicherlich eingehalten werden müssen; dennoch sei ein Weihnachtsbaum am Anfang der Monrestraße wünschenswert.

16.7 Auf entsprechende Frage des RM Untervoßbeck teilt BM Fonck mit, dass nach Anordnung durch das Straßenverkehrsamt die jeweils im Bereich der Ortseinfahrten vorgesehenen Fahrbahnverengungen auf der Neulouisendorfer Straße Anfang 2015 eingerichtet werden.