Fragen gemäß § 17 der Geschäftsordnung - Rat der Stadt, 03.11.2016

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 03.11.2016

Wortbeitrag und Beschluss


6.1 Auf entsprechende Frage von RM Gulan sagt Stadtverwaltungsrat Jaspers zu, das elektronische Archiv auf der städtischen Homepage bis zum Ende des Jahres mit Drucksachen und Niederschriften ab dem Jahr 2009 zu erweitern.

6.2 RM Görden nimmt Bezug auf das Heiligenhäuschen an der Griether Straße in Hönnepel und fragt, ob es hierfür keinen offiziellen Besitzer gebe. Die Kirche habe ihren Anspruch angemeldet, obwohl das Heiligenhäuschen wohl auf einem städtischen Grundstück stehe.

Weiter fragt RM Görden, ob das städtische Grundstück nicht auf die Kirche übertragen und das Heiligenhäuschen aufgrund seines kulturhistorischen Wertes in die Denkmalschutzliste eingetragen werden könne.

Zuletzt verweist RM Görden auf die Vereinsrunde Hönnepel und fragt, warum Herr van de Sand 400,00 € für das Heiligenhäuschen erhalten habe.

Stadtoberbaurat Sundermann, an den BM Dr. Schulz die Fragen weitergibt, antwortet, dass sich der Kirchenvorstand des Themas "Restaurierung Heiligenhäuschen" angenommen habe. Die Stadt Kalkar übernehme einen kleinen dreistelligen Betrag, der aber nicht für Herrn van de Sand, sondern für professionelle Arbeiten an dem Heiligenhäuschen gedacht sei. Die Anregung von RM Görden, das städtische Grundstück auf die Kirche zu übertragen, werde er aufnehmen. Die Eintragung des Heiligenhäuschens in die Denkmalliste werde er mit dem Landeskonservator besprechen.

6.3 RM Hell nimmt Bezug auf die neu aufgestellten Sammelcontainer für Kleidung und Schuhe in Grieth und fragt, ob die Container nicht an einer anderen Stelle aufgestellt werden können.

RM Naß ergänzt, dass auch die Sammelcontainer in Wissel und Appeldorn an einer seiner Meinung nach ungünstigen Stelle platziert seien.

Stadtoberbaurat Sundermann verweist auf die Mitteilung der Bürgermeisterin in der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, demzufolge im Stadtgebiet insgesamt sechs Container aufgestellt wurden. Die Platzierung der Container sei vorab anhand verschiedener Kriterien, beispielsweise anhand der Öffentlichkeitswirksamkeit, geprüft worden. Die Anregung der Ratsmitglieder Hell und Naß werde aber aufgenommen.

Auf Nachfrage des RM Naß, ob nicht andere - nichtstädtische - Sammelcontainer in unmittelbarer Nähe entfernt werden könnten, sagt BM Dr. Schulz eine Prüfung zu.

6.4 RM Schwaya verweist auf die öffentliche Bekanntmachung über die Anmeldungen zu den Grundschulen und fragt, ob es richtig sei, dass die Stadt gegen die eigene Bekanntmachung verstoße, da sie auch diejenigen Grundschüler von der Zahlung des Eigenanteils für das SchokoTicket befreie, die nicht die nächstgelegene Grundschule besuchen.

Stadtangestellter Stechling antwortet, dass die Verwaltung selbstverständlich gehalten sei, bestehende Verordnungen und Gesetze richtig anzuwenden. Zunächst sei die Stadt Kalkar aufgrund der Schülerfahrtkostenverordnung verpflichtet, die notwendigen Schülerfahrkosten zu übernehmen. Notwendig seien die Fahrkosten, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung bis zur nächstgelegenen Grundschule mehr als zwei Kilometer betrage. Wenn eine andere als die nächstgelegene Grundschule besucht werde, müsse die Stadt ebenfalls die Schülerfahrkosten übernehmen; jedoch nur bis zur Höhe des Betrages, der beim Besuch der nächstgelegenen Grundschule anfallen würde. Für das SchokoTicket, das für diesen Schülerverkehr für die genannten anspruchsberechtigten Grundschüler eingesetzt werde, müsse jeder Schüler einen Eigenanteil für die Nutzbarkeit des Tickets in der Freizeit zahlen. Der Rat der Stadt Kalkar habe aber im Jahr 2011 aufgrund der in ländlich strukturierten Kommunen eingeschränkten Nutzungsmöglichkeit des Freizeitanteils am SchokoTicket beschlossen, dass die Stadt Kalkar anspruchsberechtigte Grundschüler von der Zahlung des Eigenanteils befreie. Anspruchsberechtigte Grundschüler seien alle Grundschüler mit einem Schulweg von mehr als zwei Kilometern zur nächstgelegenen Grundschule - unabhängig davon, ob sie die nächstgelegene Grundschule tatsächlich besuchen. Daher verstoße die Stadt Kalkar nicht gegen ihre eigene Bekanntmachung.

6.5 Auf entsprechende Frage des RM Pageler führt Stadtoberbaurat Sundermann aus, dass die mit dem Amtsblatt Nr. 18/2016 vom 19.10.2016 bekanntgemachte beabsichtigte Einziehung einer Verkehrsfläche das Ziel habe, aus den bisher öffentlichen Parkplätzen Privatparkplätze für die angrenzenden Praxen zu schaffen, die außerhalb der Öffnungszeiten jedoch auch von der Öffentlichkeit genutzt werden können. An den bisherigen Zufahrtsregelungen ändere sich jedoch nichts.

6.6 RM Schwaya fragt, an welchem Ort die Bürgermeisterin in diesem Jahr am Totensonntag im Rahmen der Feierlichkeiten den Kranz zu Ehren der gefallenen Soldaten oder der Opfer des Nationalsozialismus niederlegen werde.

BM Dr. Schulz entgegnet, dass sie - wie bereits 2015 - die Kranzniederlegung am Soldatenfriedhof verwirkliche.