Mitteilungen - Rat der Stadt, 13.07.2017

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 13.07.2017

Wortbeitrag und Beschluss


15.1 Stadtangestellter Stechling informiert über die aktuelle Situation hinsichtlich der Verpflichtung der Stadt zur Aufnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Die Erfüllungsquote beträgt bei der Aufnahme anerkannter Flüchtlinge 68,8 % und bei der Aufnahme von Asylbewerbern 75,26 %. Die Bezirksregierung Arnsberg ist auf die Stadt zugekommen und hat mitgeteilt, dass ab Ende des Monats 15 anerkannte Flüchtlinge zugewiesen werden und danach eine Zielvereinbarung zur Aufnahme von 30 Asylbewerbern getroffen werden soll. Alle zugewiesenen Personen sind zunächst in städtischen Wohnungen oder Unterkünften unterzubringen, weil bei ihrer Ankunft kurzfristig keine Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt zu bekommen sind. Auf die Zusammensetzung der zugewiesenen Personen - z. B. Familien, Einzelpersonen, Herkunft - hat die Stadt keinen Einfluss.

15.2 Stadtangestellter Stechling verweist auf die Umwandlung des Schülerspezialverkehrs der Gesamtschule Mittelkreis und teilt hierzu folgendes mit:

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gesamtschule Mittelkreis hat nach Beteiligung der Schulkonferenz in der Sitzung am 03.05.2017 die Einstellung des Schülerspezialverkehrs und dessen Integrierung in den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) beschlossen. Einige Eltern aus Keppeln, Uedem, Twisteden, Wemb, Kervenheim, Winnekendonk, Huisberden, Kranenburg und Kleve haben anschließend mit Eingaben gegen die Aufgabe des Schülerspezialverkehrs protestiert. Dieser Protest wurde von einem Teil dieser Eltern in Kundgebungen vor den Rathäusern in Uedem und Goch sowie in Sitzungen in den Kommunen Kevelaer, Uedem und Goch auch öffentlich gemacht. Die Lokalpresse und der WDR haben sich des Themas ebenfalls angenommen.

Die Stadt Goch als für die Geschäfte des Zweckverbandes zuständige Kommune hat alle Eltern der betroffenen Kinder - dies sind 336 - angeschrieben und über die Änderungen und die konkreten Fahrzeiten ihrer Kinder informiert.

Ende Juni fand eine erneute Sitzung der Schulkonferenz statt, in der von Seiten des Schulträgers alle Fahrpläne eingehend vorgestellt und erläutert wurden. Danach ergeben sich aus Sicht der dortigen Schulverwaltung für die betroffenen Kinder teilweise zwar verlängerte Fahrzeiten, die in den meisten Fällen jedoch geringfügig oder zumindest - unter Berücksichtigung der zurückzulegenden Strecken - zumutbar sind. In der eingehenden Diskussion mit den Eltern wurde jedoch erkennbar, dass einige der anwesenden Eltern sich - subjektiv durchaus verständlich - emotional stark betroffen zeigten und die vorgeschlagenen Regelungen weiterhin aus den unterschiedlichsten Gründen ablehnen, (z. B. Kinder sind zu früh bzw. zu spät an der Schule, müssen zu früh am Bus sein, müssen umsteigen, sind zu lange unterwegs, sie vertrauen nicht auf einen funktionierenden pünktlichen Zugverkehr, beklagen dunkle, unübersichtliche Haltestellen, gefährliche und weite Wege zu den Haltestellen), selbst dann, wenn es gegenüber dem jetzigen Schülerspezialverkehr nur ganz geringfügige Veränderungen bei den Fahrzeiten gibt.

Aus Sicht der Stadt Goch ist der größte Teil der ca. 40 Einwände, die von Schülerinnen und Schülern bzw. deren Eltern schriftlich erhoben wurden, im Hinblick auf die vereinbarten und abgestimmten Fahrpläne objektiv unbegründet, weil die Fahrtzeiten zumutbar sind. Dies gilt auch für den beklagten Wechsel des Transportmittels. Soweit es in wenigen Einzelfällen noch zu Lösungen kommen muss, erfolgt dies in Absprache mit den Eltern. Die grundsätzliche Kritik am ÖPNV kann die erhobenen Vorwürfe ebenfalls nicht begründen, wobei darauf hinzuweisen ist, dass im Kreis Kleve nahezu der gesamte Schülertransportverkehr im ÖPNV abgewickelt wird.

In Kalkar wurde ein Gespräch mit Eltern eines betroffenen Kindes geführt, in dem die erhobenen Bedenken und die Kritik an der Änderung - wenn auch nicht zu deren voller Zufriedenheit - bereinigt werden konnten.

Abschließend weist Stadtangestellter Stechling darauf hin, dass mit der Einstellung des Schülerspezialverkehrs und dessen Integrierung in den ÖPNV für die Stadt Kalkar eine Einsparung bei der zu zahlenden Verbandsumlage in Höhe von ca. 3.000,00 € jährlich verbunden ist.

15.3 Stadtverwaltungsrat Jaspers verweist auf eine Aufstellung mit einem Soll-Ist-Vergleich zum Stellenplan 2016, die an die Ratsmitglieder ausgeteilt wird. Er teilt hierzu mit, dass die Aufstellung nach Fachbereichen gegliedert ist; Unterschiede zwischen den Soll-Zahlen und den Ist-Zahlen bei den einzelnen Stellenangaben sind jeweils erläutert. Der Vergleich basiert auf dem 2016 beschlossenen und derzeit gültigen Stellenplan. Die Regelungen der neuen Entgeltordnung sind in der Aufstellung noch nicht berücksichtigt, da diesbezüglich noch eine Übergangsphase bis zum 31.12.2017 besteht.

15.4 Stadtverwaltungsrat Jaspers verweist auf den in der letzten Ratssitzung beschlossenen Auftrag an die Verwaltung, hinsichtlich der Regelungen über die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende einen Vorschlag zu erarbeiten und dem Rat vorzustellen, der mit der unteren staatlichen Aufsichtsbehörde abgestimmt ist. Eine telefonische Rückfrage beim Kreis habe ergeben, dass dort jedoch auch noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen, inwieweit Ausnahme, z. B. aus wirtschaftlichen Gründen, von der Zahlung der zusätzlichen Aufwandsentschädigung an Ausschussvorsitzende möglich und zulässig sind. Die Verwaltung werde dieses Thema aber weiter im Auge behalten und in der nächsten Sitzung erneut berichten.

15.5 RM Wolters weist die Einlassungen des Kämmerers gegen den Rat in seiner Rede zur Einbringung des Nachtragshaushalts 2017 als nicht nachvollziehbar zurück. Als vom Bürger gewählte Vertretung habe der Rat das Recht und auch die Pflicht, Anträge und Anfragen an die Verwaltung zu stellen.

RM Schwaya empfindet die Vorwürfe des Kämmerers als Unverschämtheit; der Rat sei berechtigt Anfragen und Anträge zu stellen und die Verwaltung sei entsprechend verpflichtet, den Rat zu informieren. Eine solche Kritik, wie vom Kämmerer vorgetragen, stehe einem Mitarbeiter der Verwaltung nicht zu.

BM Dr. Schulz erklärt hierzu, dass das Verhalten des Rates manchmal von der Verwaltung als Geringschätzung empfunden wird und dies für die Verwaltung nicht immer angenehm ist; vielleicht hätte der Ton in der Rede des Kämmerers anders sein können.