Mitteilungen - Rat der Stadt, 03.11.2016

Beratungsart: öffentlich

Rat der Stadt, 03.11.2016

Wortbeitrag und Beschluss


5.1 BM Dr. Schulz teilt mit, dass die nächste Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung und Gemeinwesen auf den 22.11.2016 verlegt worden sei.

5.2 BM Dr. Schulz bittet darum, regelmäßig das Licht in den Fraktionszimmern nach Fraktionssitzungen auszuschalten.

5.3 Stadtverwaltungsrat Jaspers teilt mit, dass der Kreis Kleve gemäß Schreiben vom 02.08.2016 von der durch den Rat der Stadt am 23.06.2016 beschlossenen 1. Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung und dem Haushaltsplan für das Haushaltjahr 2016 Kenntnis genommen habe und das Anzeigeverfahren gemäß § 80 Abs. 5 GO NRW beendet sei.

Die in § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Verringerung der allgemeinen Rücklage für das Haushaltsjahr 2016, die gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 1.355.350,00 € um 9.952,00 € und damit auf 1.365.302,00 € erhöht ist, sei genehmigt worden.

Das Schreiben des Kreises enthielt abschließend folgende Stellungnahme:

„Zusammenfassend ist anzumerken, dass sich die Finanzsituation der Stadt Kalkar mit dem 1. Nachtragshaushalt 2016 nochmals verschlechtert hat. Die Stadt Kalkar ist gehalten, den Haushalt auch in Bezug auf die künftigen Jahre, an der gesetzlichen Verpflichtung zum Haushaltsausgleich auszurichten und die erforderlichen, unter Umständen auch unpopulären Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Ein ausgeglichener Haushalt und eine wirtschaftliche, effiziente und sparsame Haushaltswirtschaft der Kommune ist die Grundvoraussetzung dafür, dass die Kommune die Gestaltungs- und Entscheidungsmöglichkeiten, die das Recht auf kommunale Selbstverwaltung bietet, auch tatsächlich nutzen kann. Kommunale Selbstverwaltung bedeutet deshalb auch Verpflichtung und Verantwortung jeder Kommune selbst, den gesetzlichen Haushaltszielen und -grundsätzen nachzukommen. Ich bitte dies bei Ihren Beratungen zu beachten.“

Das Schreiben des Kreises Kleve ist als Anlage 3 der Niederschrift beigefügt.

5.4 Stadtverwaltungsrat Jaspers berichtet, dass seit dem 01.07.2016 die Ratsmitglieder der Stadt Kalkar über den GVV rechtsschutzversichert seien. Diese Straf-Rechtsschutzversicherung könne bei strafrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch genommen werden.