Änderung der Zuständigkeitsordnung

  • Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.04.2015
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen
Einwendung:Einwendung gegen die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt Kalkar am 25.06.2015

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.06.2015)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 18.06.2015

Wortbeitrag


RM Kunisch begründet den Antrag seiner Fraktion.

Im Verlauf der sich anschließenden Beratung, an der sich die Ratsmitglieder Kunisch, Leusch und Klein sowie BM Fonck beteiligen, erläutert Stadtverwaltungsrat Jaspers eingehend die Aufgaben, die dem Rechnungsprüfungsausschuss nach der Gemeindeordnung NRW zugewiesen und in § 101 GO NRW näher festgelegt sind. Danach hat der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss dahingehend zu prüfen, ob dieser ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter der Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ergibt. Dabei erstreckt sich diese Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind. Unter dieser Maßgabe kann der Rechnungsprüfungsausschuss, auch wenn er sich bei der Prüfung der Jahresrechnung Dritter bedient, ergänzend eigene Prüfungen vornehmen.

Die beantragte Aufnahme des Zusatzes „Er kann eigenverantwortlich weitere Prüfungen festlegen“ als neuer Buchstabe c) in § 5 Abs. 7 der Zuständigkeitsordnung wäre mangels Bestimmtheit rechtswidrig, weil nicht ersichtlich ist, welche Prüfung auf den Rechnungsprüfungsausschuss übertragen werden soll. Hier obliegt es dem Rat festzulegen, welche Prüfung konkret der Ausschuss vornehmen soll.

Nach Abschluss der Beratung erklärt RM Kunisch auf entsprechende Nachfrage des Bürgermeisters, dass der von seiner Fraktion gestellte Antrag aufrechterhalten wird und darüber abgestimmt werden soll.

Beschluss


Daraufhin empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 3 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen die Ablehnung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.04.2015 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar.

Rat der Stadt, 25.06.2015

Wortbeitrag


RM Kunisch erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er führt aus, dass der Rechnungsprüfungsausschuss als Pflichtausschuss nach der GO NRW eine der wichtigsten Ausschüsse der Gemeinde sei. Insoweit sei er mit einem entsprechenden Prüfungsrecht auszustatten, welches seiner Meinung nach aufgrund landesrechtlicher Vorgaben auch ausdrücklich möglich sei.

Stadtverwaltungsrat Jaspers erläutert die dem Rechnungsprüfungsausschuss zugewiesenen Aufgaben nach der GO NRW. Danach hat der Rechnungsprüfungsausschuss lediglich den Jahresabschluss und den Gesamtabschluss der Gemeinde zu prüfen. Der Jahresabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Der Rechnungsprüfungsausschuss kann sich bei der Prüfung auch eines Dritten bedienen. Hiervon hat der Ausschuss bisher auch Gebrauch gemacht. Unabhängig von dem umfassenden Testat des beauftragten Wirtschaftsprüfers kann der Ausschuss auch eigene Prüfungen vornehmen, soweit sie einen Beitrag zu der Feststellung leisten, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt.

Unabhängig von der Jahresabschlussprüfung können dem Rechnungsprüfungsausschuss weitere Prüfungsaufträge vom Rat zugewiesen werden. Eine Pauschalermächtigung im Sinne des Antrages wäre dabei jedoch zu unbestimmt, weil nicht erkennbar ist, welche Prüfung konkret auf den Ausschuss übertragen werden soll.

BM Fonck ergänzt, dass jederzeit sämtliche Unterlagen für die Jahresrechnungslegung zur Verfügung gestellt wurden. Der Vorsitzende habe hiervon jedoch keinen Gebrauch gemacht.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 18.06.2015 beschließt der Rat der Stadt mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 5 Enthaltungen:

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 22.04.2015 zur Änderung der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Kalkar wird abgelehnt.