Bereitstellung von Unterkünften für Flüchtlinge im Stadtgebiet Kalkar

  • Sachstandsbericht
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 19.11.2015

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz verweist darauf, dass der Rat in seiner vorigen Sitzung am 03.11.2015 die Verwaltung beauftragt hat, für die Unterbringung von Flüchtlingen sofort Alternativlösungen zur Errichtung von Aufnahmemöglichkeiten zu suchen und über den Sachstand in der heutigen Ratssitzung zu berichten.

Stadtangestellter Stechling berichtet, dass die Stadt derzeit insgesamt 34 Wohnungen für die Unterbringung von Flüchtlingen angemietet hat. Neben drei Wohnungen, die zum 01.01.2016 auf Vorrat angemietet wurden, besteht Aussicht auf sechs weitere Wohnungen in verschiedenen Teilen der Stadt, bei denen Gespräche mit den Eigentümern geführt werden; insgesamt würde dies eine Reserve von ca. 50 bis 60 Plätzen ergeben.

Weiterhin wurde mit dem Eigentümer eines Gebäudes mit insgesamt sechs Wohnungen auf einer Fläche von mehr als 500 m² ein Gespräch geführt. Nach einer Besichtigung wurde schriftlich um Prüfung gebeten, ob die Wohnungen an die Stadt vermietet werden können; eine Rückmeldung steht noch aus. Hier würden ca. 60 Plätze zur Verfügung stehen.

Unter der Voraussetzung, dass diese Anmietungen zustande kommen, würden somit insgesamt ca. 120 Plätze als Reserve zur Verfügung stehen.

In der kommenden Woche findet ein Gespräch mit einem Investor statt, der Interesse an der Errichtung eines Bürogebäudes im Gewerbepark Kehrum hat, welches vorher für die Unterbringung von Flüchtlingen vermietet werden könnte. Hier könnten ggf. ca. 100 bis 120 Flüchtlinge ab Mitte nächsten Jahres untergebracht werden.

Mit der Firma Friesland Campina wurde Kontakt aufgenommen und angefragt, ob eine Nutzung von Teilen des Betriebsgebäudes in Kehrum als Notunterkunft für Flüchtlinge aus Sicht der Konzernleitung grundsätzlich möglich ist. Nachdem heute per E-Mail mitgeteilt wurde, dass man sich dies grundsätzlich vorstellen könne, soll noch für November bzw. Anfang Dezember 2015 ein Termin vereinbart werden. Es wird dann geprüft, ob das Gebäude für die Einrichtung einer Notunterkunft geeignet ist, welche Umbauarbeiten ggf. erforderlich sind und welche Kosten dafür entstehen würden. Anschließend erfolgt dann eine Beschlussempfehlung an den Rat.

Nach diesem Sachstandsbericht beantwortet Stadtangestellter Stechling weitergehende Fragen der Ratsmitglieder van de Löcht, Naß, Reumer und Altenburg und teilt dabei folgendes mit:

Die angesprochenen beiden Gebäude befinden sich in verschiedenen Stadtteilen; so wird auch erreicht, dass Flüchtlinge nicht zentral an einer Stelle untergebracht werden.

Für die bisher angemieteten Wohnungen wurden normale Mietverträge abgeschlossen und dabei die gesetzlich geltenden Kündigungsfristen vereinbart. So ist die Stadt bei einem Rückgang der Flüchtlingszahlen nicht an lange Laufzeiten gebunden.

Neben dem Betriebsgebäude der Firma Friesland Campina in Kehrum sind ihm insbesondere wegen der Mindestzahl von 150 Plätzen derzeit weder extern noch bei der Stadt weitere mögliche Alternativen zur Dreifach-Turnhalle als Notunterkunft bekannt.

Die Stadt muss die ihr zugewiesenen Flüchtlinge zwingend im Stadtgebiet unterbringen und ist dabei auf Wohnungen angewiesen, die ihr auf dem Wohnungsmarkt zur Miete angeboten werden. Bei nur begrenzt zur Verfügung stehendem Wohnraum kann daher nie ganz ausgeschlossen werden, dass Mieter aus bestehenden Mietverhältnissen herausgedrängt werden, weil beispielsweise die Eigentümer Wohnungen aufgrund der sicheren Mieteinnahmen lieber an die Stadt vermieten würden.

Aufgrund der Einrichtung der Notunterkunft mit 150 Plätzen ist voraussichtlich erst zum Ende dieses Jahres oder zu Beginn des kommenden Jahres wieder mit einer Zuweisung von Flüchtlingen zu rechnen. Der Bau von Flüchtlingsunterkünften durch das Land und eine schnellere Entscheidung über Anträge von Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten könnten insgesamt aber zu einer Entspannung der Situation führen.

In der Notunterkunft in Wissel hat es bei der ersten Zuweisung von Flüchtlingen, die überwiegend aus Syrien kamen, keine Probleme gegeben.
Bei den danach zugewiesenen Flüchtlingen ist es dagegen gelegentlich zu Spannungen gekommen, insbesondere weil sie vorher bereits in mehreren Notunterkünften anderer Kommunen untergebracht waren, obwohl sie schon als regulär zugewiesene Flüchtlinge hätten verteilt werden können. Hierdurch entstehe eine gewisse Unzufriedenheit.
Einige Flüchtlinge haben die Notunterkunft auch einfach verlassen. Diese Flüchtlinge müssen sich jedoch bewusst sein, dass sie ohne Ausweispapiere illegal in Deutschland unterwegs sind. Sollten sie von der Polizei aufgegriffen werden, beginne das ganze Verfahren wieder von vorne.