Brandschutzbedarfsplan

  • Sachstandsbericht
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Bürgerdienste

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Ausschuss für Feuer- und Katastrophenschutz, 24.04.2018

Wortbeitrag


Vorsitzender van de Löcht begrüßt Herrn Käser (beratender Ingenieur für Sicherheitstechnik und Brandschutz sowie Sachverständiger für Rettungsdienst- und Brandschutzbedarfsplanung vom Ingenieurbüro antwortING) und bittet um Vorstellung der vorgenommenen Änderungen des Brandschutzbedarfsplanentwurfes, welcher als Tischvorlage ausgelegt wurde.

Herr Käser erläutert die vom Kreisbrandmeister gewünschten Änderungen in puncto Schutzziel, Isochronenkarten, Kartierungen und Löschwasserversorgung anschaulich mittels einer Power-Point-Präsentation.

SB Görtzen möchte wissen, ob die Begrifflichkeiten im Brandschutzbedarfsplan erläutert sind. Herr Käser verneint dies.

SB Görtzen merkt an, dass der vorliegende Entwurf des Brandschutzbedarfsplanes seiner Meinung nach sehr unübersichtlich für Nichtkundige sei.

Weiterhin erkundigt sich SB Görtzen noch einmal konkret bei Herrn Käser nach dem Schutzziel.

Herr Käser teilt mit, dass das primäre Schutzziel acht Minuten mit einer Gruppe sei.

SB Görtzen merkt an, dass die Stadt Kalkar flächendeckend für die Löschwasserversorgung zuständig sei.

Herr Käser bejaht dies grundsätzlich, allerdings gäbe es in einigen Fällen, vornehmlich bei Gehöften, entsprechende Auflagen zur Löschwasserversorgung.

Die Frage von SB Görtzen, ob die Ist-Situation ausreichend sei, bejaht Herr Käser.

Stadtangestellter Stechling schlägt vor, den Vortrag von Herrn Käser zur Kenntnis zu nehmen. Der Brandschutzbedarfsplanentwurf werde als Anlage zur Niederschrift genommen.

Parallel zur heutigen Sitzung sei der Brandschutzbedarfsplan an den Kreisbrandmeister übersandt worden. Sobald das Einvernehmen mit dem Kreisbrandmeister hergestellt sei, werde seitens der Verwaltung zu einer Sondersitzung geladen. In dieser Sitzung könne der Brandschutzbedarfsplan dann beschlossen werden.

Beschluss


Der Ausschuss für Feuer- und Katastrophenschutz nimmt den Sachverhalt zum Brandschutzbedarfsplan einstimmig zur Kenntnis.