Einrichtung eines Managements für Aufbrucharbeiten im Straßenraum

  • Antrag der FBK-Fraktion vom 11.01.2018
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 06.06.2018)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss, 22.02.2018

Wortbeitrag


SB van den Berg erläutert den Antrag der FBK-Fraktion "Einrichtung eines Managements für Aufbrucharbeiten im Straßenraum" vom 11.01.2018.

Stadtoberbaurat Sundermann hält die Einrichtung eines Managements für Aufbrucharbeiten für sinnvoll und erforderlich, um in jedem Einzelfall eine stringente Überwachung und Kontrolle der Arbeitsabläufe sowie deren Ergebnisse sicherzustellen; er weist jedoch auch hier auf die derzeit fehlenden personellen Ressourcen, u. a. für beispielsweise die Erteilung von Aufbruchgenehmigungen, Überwachung, Dokumentation und Abnahme, hin. Er regt an, vorerst die umfassende Organisationsuntersuchung aus der laufende Projektarbeit der KGST abzuwarten.

RM Altenburg weist auf die aktuellen Straßenaufbrucharbeiten der Deutschen Glasfaser hin. Diese Aufbrüche bilden wesentliche Schwachstellen, sie zerstören die Homogenität des Aufbaus und stellen damit Angriffsfläche für Folgeschäden dar. Es sei hier dringender Handlungsbedarf geboten. Diese Ansicht vertritt die Mehrheit der Ausschussmitglieder.

Stadtoberbaurat Sundermann schlägt vor, die Straßenaufbrucharbeiten der Deutschen Glasfaser im gesamten Stadtgebiet durch externe Fachleute überwachen, dokumentieren und abnehmen zu lassen.

Beschluss


Der Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ein Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum einzurichten. Über die konkrete Umsetzung wird nach der Organisationsuntersuchung der KGST erneut beraten. Die Verwaltung soll externe Fachleute mit der Überwachung der Straßenaufbrucharbeiten der Deutschen Glasfaser beauftragen. Der Rat der Stadt oder der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Kosten informiert.

Rat der Stadt, 08.03.2018

Wortbeitrag


Der Vorsitzende des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, RM Naß, erläutert den Antrag und berichtet von der Beratung und Beschlussfassung in der letzten Sitzung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses, der die zusätzliche Empfehlung ausgesprochen habe, die Einrichtung eines Straßenaufbruchmanagements erneut zu beraten und in der Zwischenzeit die Straßenaufbrucharbeiten der Deutschen Glasfaser durch einen Mitarbeiter eines externen Ingenieurbüros überwachen, dokumentieren und abnehmen zu lassen.

In der anschließenden Erörterung zwischen den Ratsmitgliedern Pageler, Kunisch, Naß und Gulan sowie Bürgermeisterin Dr. Schulz werden die Vorteile eines Straßenaufbruchmanagements, die Möglichkeit der Umlegung von Kosten für dieses Management sowie die Durchführung der Straßenaufbruchkontrollen durch Mitarbeiter der Stadt Kalkar angesprochen. Dabei wird erläutert, dass der für die Kontrolle von Straßenaufbrucharbeiten zuständige Mitarbeiter des städtischen Bau- und Betriebshofes derzeit erkrankt sei und dass die Kosten für die externe Durchführung dieser Arbeiten 9.800,00 € betragen.

Beschluss


Aufgrund der Empfehlung des Bau-, Planungs-, Verkehrs- und Umweltausschusses vom 22.02.2018 beschließt der Rat der Stadt einstimmig bei 1 Enthaltung:

Die Verwaltung wird beauftragt, in Anlehnung an die Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen ein Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum einzurichten. Über die konkrete Umsetzung wird nach der Organisationsuntersuchung der KGSt erneut beraten. Die Verwaltung soll externe Fachleute mit der Überwachung der Straßenaufbrucharbeiten der Deutschen Glasfaser beauftragen. Der Rat der Stadt oder der Haupt- und Finanzausschuss wird über die Kosten informiert.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.