Sachstandsdarstellung der Verwaltung zum Bolzplatz Schwanenhorst

Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Planen, Bauen, Umwelt

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Rat der Stadt, 18.01.2018

Wortbeitrag


Nachdem Bürgermeisterin Dr. Schulz den Tagesordnungspunkt aufruft und auf den Antrag der FBK-Fraktion verweist, führt Stadtoberbaurat Sundermann aus, dass der Bolzplatz Schwanenhorst bereits seit Jahren wegen der Verträglichkeit thematisiert werde. Zuletzt habe die FBK-Fraktion im Frühjahr 2017 beantragt, die Nutzungszeiten am Bolzplatz zu erweitern. In diesem Zuge habe ein Anlieger die Stadt Kalkar aufgefordert, die Bolzplatznutzung zurückzunehmen. Dieses Ansinnen habe die Stadt Kalkar zunächst von sich gewiesen. Daraufhin habe der Anlieger unter anwaltlicher Begleitung den Kreis Kleve als Untere Bauaufsichtsbehörde eingebunden. Der Kreis Kleve habe der Stadt Kalkar anschließend mitgeteilt, dass es sich bei dem Bolzplatz um eine bauliche Anlage handle, die genehmigt werden müsse. Außerdem sei der Bolzplatz zwar im Bebauungsplan festgesetzt; die Festsetzung sei aber etwas weiter nördlich platziert, sodass der Kreis Kleve der Stadt Kalkar geraten habe, einen Bauantrag zu stellen, diesem ein Lärmschutzgutachten beizufügen und den Standort des Bolzplatzes dorthin zu verlegen, wo er im Bebauungsplan auch vorgesehen sei. In der Folge sei eine schallschutztechnische Untersuchung durchgeführt worden, die gezeigt habe, dass die Lärmschutzgrenze an der im Bebauungsplan eingezeichneten Stelle für den Bolzplatz nicht eingehalten werde. Es habe jedoch keine konkrete Schallmessung, sondern eine theoretische Berechnung anhand verschiedener Vorgaben vorgelegen. Beispielsweise müsse theoretisch aufgrund einer VDI-Richtlinie davon ausgegangen werden, dass 25 Personen den Bolzplatz nutzen. Zwischenzeitlich habe der Anlieger mit anwaltlicher Vertretung gegenüber dem Kreis Kleve eine Untätigkeitsklage angedroht, sodass dieser die Stadt Kalkar aufgefordert habe, die Tore am Bolzplatz zurückzubauen.

Stadtoberbaurat Sundermann führt weiter aus, dass für die Zukunft geplant werde, ein einfaches Bebauungsplanänderungsverfahren durchzuführen, um den Bolzplatz bauplanerisch an die bisherige Stelle zu verlegen. Hierzu sei wieder ein Lärmschutzgutachten anzufertigen, das gegebenenfalls auch die Errichtung von Sicht- und Lärmschutzbepflanzung berücksichtige. Sollte der Nachweis einer Verträglichkeit des Bolzplatzes mit der Wohnbebauung nicht gelingen, müsse eine andere Fläche gefunden werden.

In der Folge verweist RM Pageler auf den vermeintlichen Auslöser der Diskussionen um den Bolzplatz - den Antrag der FBK-Fraktion zur Erweiterung der Nutzungszeiten - und teilt mit, dass dieser auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 039 gestellt worden sei. Er spreche sich darüber hinaus dafür aus, dass der Bolzplatz an seiner bisherigen Stelle verbleibe und hierfür nötigenfalls auch erforderliche Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen seien.

Daraufhin fragt RM Klein, ob in den letzten Jahren nicht aufgefallen sei, dass der Bolzplatz dort nicht vorhanden sei dürfe.

Stadtoberbaurat Sundermann antwortet, dass der Bolzplatz an dieser Stelle einen selbstverständlichen Platz eingenommen habe; dies sei planungsrechtlich jedoch unzulässig, da der Bolzplatz an anderer Stelle festgesetzt sei. Aufgrund des Lärmschutzgutachtens sei es nicht möglich, den Bolzplatz an diese im Bebauungsplan eingezeichnete Stelle zu verlegen. Daher plane die Verwaltung als rechtssichere Lösung, den Bebauungsplan zu ändern und den Bolzplatz planungsrechtlich dorthin zu verlegen, wo er bisher auch schon gelegen sei; möglicherweise seien noch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen notwendig.

Auf entsprechende Fragen des RM Gulan antwortet Stadtoberbaurat Sundermann, dass es vorliegend keinen Bestandsschutz für den Bolzplatz gebe, da Bestandsschutz nur für legal errichtete Objekte gelte und dies für den Bolzplatz zu verneinen sei. Auch gebe es keinen Vorrang des Allgemeinwohls vor den schützenswerten Interessen Einzelner; vielmehr seien die beiden Positionen abzuwägen. Obwohl es grundsätzlich richtig sei, dass Kinderlärm hingenommen werden müsse, gebe es vorliegend Lärmschutzrichtwerte für Freizeitanlagen, die eingehalten werden müssen.

Nachdem RM Mosler anregt, echte Lärmschutzmessungen statt hypothetischer Berechnungen durchzuführen, entgegnet Stadtoberbaurat Sundermann, dass dies geprüft werde.

Es entsteht eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Kunisch und Wolters sowie Bürgermeisterin Dr. Schulz, in der insbesondere der Rückbau der Tore und etwaige Lärmschutzmaßnahmen thematisiert werden. In diesem Zuge verweist Bürgermeisterin Dr. Schulz auf einen Brief des anwaltlich vertretenen Anliegers und zitiert aus diesem.

Es schließt sich eine Diskussion zwischen den Ratsmitgliedern Wolters, Untervoßbeck und Pageler sowie Stadtoberbaurat Sundermann über die Wirkung des eben zitierten Schreibens, der temporären Entfernung der Tore in der Vergangenheit, der Nutzung der öffentlichen Grünfläche sowie etwaige Protestaktionen an; in deren Verlauf schlägt RM Wolters vor, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen und die Tore wieder aufzubauen.

Nachdem RM Naß einen Antrag auf Schluss der Rednerliste stellt, gibt Bürgermeisterin Dr. Schulz die bereits vorliegenden Wortmeldungen der Ratsmitglieder Mosler, Altenburg und van de Löcht bekannt.

Anschließend bittet RM Mosler um lösungsorientiertes Handeln, RM Altenburg zieht seine Wortmeldung zurück und RM van de Löcht regt an, die Tore auf dem Sportplatz in Kalkar abzustellen, damit dort übergangsweise gebolzt werden könne.

Beschluss


Bürgermeisterin Dr. Schulz verweist auf den Vorschlag von RM Wolters, anwaltliche Beratung hinzuzuziehen und die Tore wieder aufzubauen und lässt über diesen abstimmen.

Der Rat der Stadt lehnt diesen Vorschlag mit 5 Ja-Stimmen, 20 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich ab.

Dann lässt Bürgermeisterin Dr. Schulz darüber abstimmen, ob die Verwaltung die Änderung des Bebauungsplanes weiterverfolgen soll, um den Bolzplatz an der bisherigen Stelle planungsrechtlich zu legalisieren.

Diesem Vorschlag stimmt der Rat der Stadt einstimmig bei 3 Enthaltungen zu.

Ein Ratsmitglied war zum Zeitpunkt der zweiten Abstimmung vorübergehend nicht im Ratssaal anwesend.