Stellenplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017

  • Vorlage eines zweiten Entwurfs
Vorlagennummer: 10/220
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 10.03.2016)

Sachverhalt


Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 02.02.2016 mehrheitlich den Erlass des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in der Fassung der Anlage zum Haushaltsplan abgelehnt. Mit dieser Drucksache wird ein geänderter Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 vorgelegt.

Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 S. 2 GO NRW Anlage zum Haushaltsplan.

Nach § 8 Abs. 1 S. 1 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend beschäftigten Bediensteten auszuweisen.

Der Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 (siehe Anlage zur Drucksache) wird hiermit vorgelegt.

Gegenüber dem Stellenplan 2014/2015 (69,6 Stellen) hat sich die Gesamtzahl der Stellen der tariflich Beschäftigten um 2,5 Stellenanteile auf 72,1 Stellen erhöht. Dazu waren Im Stellenplan 2014/2015 aber noch kw-Vermerke ("künftig wegfallend") in Höhe von insgesamt 1,1 Stellenanteilen angebracht. Diese werden mit dem Stellenplan 2016/2017 umgesetzt, sodass die Stellenanteile mit den kw-Vermerken wegfallen bzw. eingespart werden. Unter Berücksichtigung der kw-Vermerke (Wegfall von 1,1 Stellenanteilen) beträgt die Erhöhung im Vergleich daher insgesamt 3,6 Stellenanteile.

Die Erhöhung i. H. v. 3,6 Stellenanteilen ergibt sich durch
Aufgabenzuwachs im Sozialbereich (1,8 Stellen) sowie
Aufgabenzuwachs in anderen Bereichen (1,8 Stellen).

Die Beamtenstellen sind gemäß § 18 S. 1 Bundesbesoldungsgesetz sachgerecht bewertet und entsprechend im Stellenplan ausgewiesen.

Die Ausweisung der Stellen der tariflich Beschäftigten erfolgt nach der Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen zu den Entgeltgruppen gemäß der Anlage 3 zum Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA).

Seit dem Aufstellen des letzten Stellenplanes sind nunmehr zwei Jahre vergangen, in denen sich personell und organisatorisch einige Änderungen und neue Herausforderungen an die Personalwirtschaft ergeben haben. Weil der Stellenplan vor dem Haushaltsjahr 2014 jeweils nur für ein Jahr aufgestellt wurde, konnte auch schneller auf derartige Änderungen und Erfordernisse reagiert werden. Durch die Aufstellung eines mehrjährigen Stellenplans ergibt sich zwangsläufig eine Vielzahl an Sachverhalten, die der Umsetzung im Stellenplan bedürfen.

Insbesondere der übermäßig hohe Aufgabenzuwachs in den Bereichen "Asylangelegenheiten" und "Leistungen nach dem SGB XII" hat sich im Stellenplanentwurf für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 niedergeschlagen. Aber auch organisatorische Änderungen und damit verbunden geänderte Aufgabenzuweisungen haben zu Änderungen geführt.

Im Vergleich zum 1. Entwurf, der mit der Drucksache Nr. 10/160 vorgelegt wurde, haben sich Änderungen bei der Ziffer 1.10 ergeben. Dazu wurde unter Ziffer 1.12 eine weitere Höhergruppierung aufgrund tariflicher Vorgaben dargestellt. Außerdem wurden bei mehreren Ziffern zusätzliche inhaltliche Erläuterungen ergänzt. Eine zusammenfassende Darstellung der Änderungen mit den Kosten soll zudem die Übersichtlichkeit erhöhen.

Die wesentlichen Änderungen gegenüber dem Stellenplan 2014/2015 sind nachstehend erläutert:

1.1 Anhebung einer Stelle bei der Besoldungsgruppe A 9 g. D. BBesG bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG.

Die Bewertungskommission hat die Stelle „Sachbearbeitung Verwaltungssteuerung, Organisation, Beteiligungsmanagement“ nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG bewertet.

Die Stelle wird im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

Durch die Anhebung der Stelle nach Besoldungsgruppe A 11 BBesG entstehen im Haushaltsjahr 2016 Mehraufwendungen i. H. v. 5.000,00 € und in den darauffolgenden Haushaltsjahren Mehraufwendungen i. H. v. 10.000,00 € jährlich.

1.2 Übertragung einer Stelle der Besoldungsgruppe A 10 BBesG von Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“ nach Produktbereich 12 „Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV“.

Bei einer Mitarbeiterin wurde aufgrund organisatorischer Änderungen die Aufgabenzuweisung verändert. Änderungen bei der Eingruppierung haben sich hierdurch nicht ergeben.

Diese Änderung ist im Stellenplan entsprechend abgebildet.

Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.

1.3 Anhebung eines Stellenanteils von 0,6 der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ und eines Stellenanteils von 0,3 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ nach Entgeltgruppe E 8 TVöD und Erweiterung des Stellenanteils von 0,9 auf eine ganze Stelle.

Hierbei handelt es sich um zwei Stellenanteile der inneren Verwaltung, die bisher von einer Mitarbeiterin besetzt wurden. Aufgrund einer Änderung der Aufgabenzuweisung hat die Bewertungskommission die Stelle nach Entgeltgruppe E 8 TVöD bewertet. Außerdem hat sich insgesamt der Stellenumfang um 0,1 Stellenanteile auf eine ganze Stelle erhöht.

Die Stelle wird im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

Die Erweiterung auf eine ganze Stelle und die Anhebung nach Entgeltgruppe E 8 ziehen jährliche Mehraufwendungen von 15.000,00 € nach sich. Dem stehen Einsparungen aufgrund der Zusammenlegung der Stellenteile i. H. v. 10.800,00 € entgegen.

1.4 Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ und eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“,

und

Wegfall einer Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD bei Produktbereich 10 „Bauen und Wohnen“.

Aufgrund organisatorischer Änderungen im Fachbereich 2 "Planen, Bauen, Umwelt" wurden verschiedene Aufgabenzuweisungen verändert. Auf eine Stelle der Entgeltgruppe E 9 TVöD kann daher zugunsten einer Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD verzichtet werden.

Die im Stellenplan abgebildeten Änderungen haben zur Folge, dass jährliche Aufwendungen von 42.900,00 € entstehen. Durch den Wegfall der E 9-Stelle können aber Aufwendungen i. H. v. etwa 55.000,00 € eingespart werden.

1.5 Wegfall eines Stellenanteils von 0,6 der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ und Wegfall des kw-Vermerkes

und

Reduzierung einer Stelle der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 03 „Schulträgeraufgaben“ auf einen Stellenanteil von 0,5 und Wegfall des kw-Vermerkes.

Da die St. Nikolaus-Hauptschule in Kalkar zum Schuljahr 2015/2016 aufgelöst werden sollte, wurde im Rahmen des Stellenplans für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 entsprechend reagiert, indem für die Stellenanteile der Schulsekretärin und des Hausmeisters kw-Vermerke (künftig wegfallend) angebracht worden sind. Diese Vermerke werden nach dem tatsächlichen Auslaufen der Hauptschule nun umgesetzt, indem die entsprechenden Stellenanteile im Stellenplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 entfallen.

Aus der Umsetzung der kw-Vermerke leiten sich jährliche Minderaufwendungen i. H. v. 51.100,00 € ab.

1.6 Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Durch organisatorische Änderungen im Fachbereich 3 "Bürgerdienste" wurden Aufgabenzuweisungen derart verändert, dass verschiedene Aufgaben zur Entlastung anderer Mitarbeiter bei der Stelle "Verwaltungskraft Bürgerservice" zentralisiert werden konnten.

Die Einrichtung der Stelle resultiert nicht zuletzt aus einer erheblichen, nicht mehr vertretbaren Aufgabenverdichtung beim Ordnungsamt, nachdem vor einigen Jahren im Zuge des Wegfalls einer Stelle verschiedene Aufgaben der Schul- und Sportverwaltung hier angesiedelt wurden. Die Stelle wurde hausintern besetzt.

Die Stelle wird im Stellenplan entsprechend ausgewiesen.

Durch die Ausweisung der Stelle entstehen jährliche Mehraufwendungen von 52.000,00 €.

1.7 Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“.

Die zunehmende Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen hat dazu geführt, dass 0,5 Stellenanteile der Entgeltgruppe E 6 TVöD dafür eingesetzt werden, Hausmeisterdienste für die Unterkünfte zu erbringen. Die Stadt Kalkar hat neben zwei größeren Flüchtlingsunterkünften (Deichweg und Schafweg) derzeit 50 Wohnungen angemietet (Januar 2014: 8 Wohnungen). In den Aufgabenbereich der Stelle fallen Umzugs- und Einrichtungstätigkeiten sowie ständige Hausmeisterdienste (z. B. Kleinreparaturen, Ablesen von Zählerständen etc.) in den Wohnungen und den anderen Unterkünften. Die Stelle wurde hausintern besetzt.

Durch die Ausweisung von 0,5 Stellenanteilen entstehen jährliche Mehraufwendungen von 25.500,00 €.

1.8 Ausweisung einer Stelle der Entgeltgruppe E 8 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“.

Die Fallzahlen im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes haben sich im Zeitablauf wie folgt geändert:

April 2013: 24 Personen
01.01.2014: 46 Personen
01.01.2015: 81 Personen
01.01.2016: 195 Personen.

Im aktuellen Jahr ist davon auszugehen, dass sich die Zahl bis zum 01.01.2017 auf etwa 400 Personen verdoppelt. Aufgrund dieser zunehmenden Betreuung von Asylbewerbern sind Aufgabenzuweisungen verändert worden.

In der Vergangenheit wurden bei einer Stelle sowohl Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII als auch Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erledigt. Unter anderem aufgrund des stetigen Aufgabenzuwachses im Bereich "Asylangelegenheiten" ist diese Stelle nur noch für diese Aufgaben zuständig, sodass eine zusätzliche Stelle "Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch XII" erforderlich wurde. Auch in diesem Sachgebiet sind steigende Fallzahlen zu verzeichnen:

Stand 2005: 51 Hilfefälle
Stand 2010: 87 Hilfefälle
Stand 2015 126 Hilfefälle
Für die Leistungsverwaltung im gesamten sozialen Bereich ist fachlich qualifiziertes Personal erforderlich, welches auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zu bekommen ist. Die Einarbeitungszeit beträgt in der Regel rd. ein Jahr.
Die Ausweisung der Stelle zieht jährliche Mehraufwendungen von 45.300,00 € nach sich. Da die Stelle bereits vorübergehend besetzt worden war und nun eine Festschreibung erfolgen soll, ergeben sich aus der Stellenausweisung faktisch jedoch keine Mehraufwendungen im Personalbudget.

1.9 Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 3 TVöD bei Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“

und

Ausweisung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 3 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Ein Mitarbeiter, der bisher im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Stadt Kalkar tätig ist, erledigt jeweils zur Hälfte Aufgaben im Asylbereich und Aufgaben des Ordnungswesens. Die Durchführung dieser Aufgaben hat sich in der Vergangenheit als zwingend erforderlich gezeigt. Daher soll eine entsprechende Stelle geschaffen und der Mitarbeiter in den Personalbestand der Stadt Kalkar eingegliedert werden.

Durch die Ausweisung der Stelle entstehen jährliche Mehraufwendungen von etwa 40.000,00 €. Diesem Betrag stehen jährliche Minderaufwendungen durch Wegfall des Arbeitnehmerüberlassungsverhältnisses in gleicher Höhe gegenüber.

Zu den Aufgabenzuschnitten der Stelle gehört auch das Ahnden von Ordnungswidrigkeiten und das Generieren von Bußgeldern, sodass durch die Tätigkeit der Person, die die Stelle bekleidet, Erträge i. H. v. etwa 8.000,00 € jährlich erzeugt werden. Dies geschieht jedoch unabhängig davon, ob die Person im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder als Arbeitnehmer der Stadt Kalkar tätig ist.

1.10 Anhebung eines Stellenanteils von 2,4 der Entgeltgruppe E 5 TVöD nach Entgeltgruppe E 6 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“

und

Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe E 5 TVöD nach Entgeltgruppe E 8 TVöD bei Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“.

Die Stellen der Bürgerbüromitarbeiterinnen wurden neu bewertet. Sie sind nunmehr alle in Entgeltgruppe 6 TVöD bewertet und ausgewiesen.

Die Stelle der Bürgerbüroteamleitung ist in Entgeltgruppe E 8 TVöD bewertet und ausgewiesen.

Hierdurch entstehen Mehraufwendungen von ca. 10.000,00 € jährlich.

Mit den derzeitigen Öffnungszeiten des Bürgerbüros (41 Stunden pro Woche) wäre eine Anhebung der Stellenanteile der Entgeltgruppe E 6 TVöD von 2,4 auf 3,0 Stellen erforderlich gewesen. Seit der Bildung des Bürgerbüros war vorübergehend auch entsprechendes Personal im Stellenumfang von 3,0 Stellen eingesetzt. Mit den zur Verfügung stehenden Anteilen von 2,4 Stellen ist es daher notwendig, die Öffnungszeiten des Bürgerbüros einzuschränken (36 Stunden pro Woche). Die Reduzierung der Öffnungszeiten orientiert sich an den Erfahrungen hinsichtlich der unterschiedlichen Frequentierung des Bürgerbüros. Gleichzeitig wird die Personalausstattung an die zur Verfügung stehenden Stellen angepasst.

Die Anpassung des aktuellen Personalbestandes an den Stellenplan hat zur Folge, dass zukünftig faktisch jährlich ca. 27.000,00 € Aufwendungen entfallen.

1.11 Übertragung eines Stellenanteils von 0,5 der Entgeltgruppe E 10 TVöD von Produktbereich 02 „Sicherheit und Ordnung“ nach Produktbereich 05 „Soziale Leistungen“.

Bei einem Mitarbeiter wurde aufgrund organisatorischer Änderungen die Aufgabenzuweisung verändert. Änderungen bei der Eingruppierung haben sich hierdurch nicht ergeben.

Diese Änderung ist im Stellenplan entsprechend abgebildet.

Mehr- oder Minderaufwendungen entstehen durch diese Maßnahme nicht.

1.12 Anhebung einer Stelle der Entgeltgruppe E 4 TVöD nach Entgeltgruppe E 5 TVöD bei Produktbereich 01 "Innere Verwaltung".

Nach Erstellung des ersten Entwurfs des Stellenplans 2016/17 ergab sich bei einer Stelle des städtischen Bau- und Betriebshofs, dass zum 01.01.2016 die Voraussetzungen für eine Höhergruppierung aufgrund persönlicher Voraussetzungen vorlagen und daher auch hier der Stellenplan entsprechend anzupassen ist.

Durch diese Höhergruppierung entstehen jährliche Mehraufwendungen von etwa 5.000,00 €.

Der Personalrat wird gemäß § 75 Abs. 1 Nr. 1 Landespersonalvertretungsgesetz NRW zum 2. Entwurf des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 angehört. Die Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß § 18 Abs. 2 S. 1 Landesgleichstellungsgesetz beteiligt.

Finanzielle Auswirkungen


Im Zusammenhang mit dem Aufgabenzuwachs im Bereich "Asylangelegenheiten" und "SGB XII" und den daraus folgenden organisatorischen Änderungen entstehen jährliche Mehraufwendungen von insgesamt etwa 90.000,00 € bei jährlichen Minderaufwendungen (sonstige ordentliche Aufwendungen) von 20.000,00 €.

Darüber hinaus entstehen jährliche Mehraufwendungen in den übrigen Bereichen von etwa 150.000,00 € (2016) bzw. 155.000,00 € (2017). Dem stehen Minderaufwendungen von etwa 137.000,00 € gegenüber. Im Saldo ergeben sich aus diesem Stellenplanentwurf Mehraufwendungen in Höhe von rd. 84.000,00 €. Hinzu kommen echte Einsparungen beim Bürgerbüro in Höhe von rd. 27.000,00 € aufgrund der tatsächlichen Stellenreduzierung (nicht im Stellenplan enthalten).

Die Personalaufwendungen sind im Gesamtergebnisplan ausgewiesen.

Beschlussvorschlag


Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 08.03.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz erläutert die Drucksache sowie die Unterschiede zum ersten Entwurf des Stellenplanes.

In der Folge entsteht eine Aussprache zwischen den Ratsmitgliedern Kühnen, Leusch, Wolters, Kunisch, Altenburg und BM Dr. Schulz, in der u. a. die Aufstellung eines Personalentwicklungskonzeptes und die Durchführung einer Supervision angesprochen sowie die Höhe von Mehraufwendungen aufgrund der Stellenerhöhungen und die Notwendigkeit dieser Stellenerhöhungen diskutiert werden.

Anschließend erfolgt eine Erörterung zwischen den Ratsmitgliedern Gulan, Wenten, Wolters, Altenburg sowie Stadtangestelltem Stechling und BM Dr. Schulz, bei der insbesondere die Stellenanteile sozialer Aufgabenbereiche, etwaige interkommunale Vergleiche der Stadt Kalkar im Bereich des Personalmanagements sowie die Durchführung von Stellenbewertungen zur Sprache kommen.

Beschluss


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme und 2 Enthaltungen den Erlass des Stellenplanes für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 in der Fassung der Anlage zur Drucksache.

Rat der Stadt, 17.03.2016

Wortbeitrag


BM Dr. Schulz erläutert die Drucksache sowie die Unterschiede zum ersten Entwurf des Stellenplanes und berichtet von den Beratungen und der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses.

Beschluss


Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich bei 3 Gegenstimmen und 2 Enthaltungen:

Der Stellenplan für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 wird in der Fassung der Anlage zur Drucksache beschlossen.