Information des Rates zum Thema "Asylbewerber/Asylberechtigte in Kalkar"

  • Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 19.05.2015
Beratungsart:öffentlich
Federführender Bereich:Zentrale Verwaltung und Finanzen

Wichtige Dokumente zum Download (veröffentlicht am 19.06.2015)

Vorgesehener Beratungsweg

Hier können Sie den Beratungsweg und die Beschlussfassungen der Drucksache verfolgen.

Haupt- und Finanzausschuss, 18.06.2015

Wortbeitrag


Nach Erläuterung des Antrages durch RM Kühnen beantwortet Stadtangestellter Stechling die in dem Antrag aufgeführten Fragen. Dabei weist er vorab darauf hin, dass die Beantwortung jedoch nicht erschöpfend sein kann.

Frage 1:
Anzahl, Altersstruktur, Religionen, Herkunftsländer und schulische/berufliche Qualifikationen der Asylbewerber in Kalkar?

Antwort:
Zurzeit sind der Stadt insgesamt 120 Asylbewerber aus einer Vielzahl von Staaten zugewiesen. Davon sind ca. 1/3 Frauen und 2/3 Männer; die Altersstruktur ist sehr gemischt.

Die berufliche Qualifikation der Asylbewerber ist meist nur schwer nachzuvollziehen, weil in der Regel keinerlei Unterlagen über schulische oder berufliche Qualifikationen vorliegen.

Frage 2:
Auf welcher Basis werden wie viele Asylbewerber welcher Gemeinde von wem zugewiesen?

Antwort:
Die Verteilung von eingereisten Asylbewerbern vom Bund auf die Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die weitere Verteilung auf die Gemeinden erfolgt über das Land NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Zuweisung richtet sich dabei zu 90 % nach dem Einwohnerschlüssel und zu 10 % nach dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes.

Frage 3:
Wie und wo sind die Asylbewerber derzeit untergebracht?

Antwort:
Zurzeit hat die Stadt 19 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet.
Darüber hinaus erfolgt die Unterbringung in zwei Übergangsheimen bzw. Asylbewerberunterkünften.

Frage 4:
Wie hoch sind die Unterbringungskosten - pro Unterkunft/pro Asylbewerber und Monat?

Antwort:
Diese Frage kann nicht im Einzelnen beantwortet werden. Für die angemieteten Wohnungen werden Mietpreise in Anlehnung an den Mietspiegel der Stadt gezahlt.

Frage 5:
Wie ist die Stadt auf zukünftige Zuweisungen vorbereitet bzw. kann sich vorbereiten?

Antwort:
Da die Zuweisungszahl künftiger Flüchtlinge unbekannt ist, wird versucht, Wohnraum über dem momentanen Bedarf hinaus anzumieten, damit im Bedarfsfall entsprechende Reserven zur Verfügung stehen.

Frage 6:
Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Asylsuchenden in Kalkar?

Antwort:
Die durchschnittliche Verweildauer der Asylbewerber kann nicht prognostiziert werden; hierauf hat die Stadt auch keinen Einfluss.

Frage 7:
Welche städtischen Mitarbeiter sind auf welche Weise in die Betreuung der bzw. die Arbeit für die Asylbewerber eingebunden? Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter bisher wahrgenommen?

Antwort:
Es sind mehrere Mitarbeiter zusätzlich zu ihren Aufgabenbereichen in die Versorgung und Betreuung von Asylbewerbern eingebunden. Ein Mitarbeiter ist für diesen Aufgabenbereich zusätzlich eingestellt worden. Aber auch Ordnungsamt, Streetworker, Hausmeister und City-Service-Team sind hier tätig.

Frage 8:
Welche medizinischen Behandlungen werden Asylbewerbern zugebilligt?

Antwort:
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylbewerber bei Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen mit medizinischen Leistungen zu versorgen.

Frage 9:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die medizinische Behandlung der Asylsuchenden für die Stadt und wie ist diese logistisch geregelt?

Antwort:
Die durchschnittlichen Kosten für die medizinische Behandlung der Asylbewerber lassen sich nicht beziffern und sind von Person zu Person auch sehr unterschiedlich.

Frage 10:
Inwieweit dürfen, können und werden Asylbewerber zu kommunaler Arbeit herangezogen und in welchen Bereichen geschieht dies/könnte dies geschehen?

Antwort:
Derzeit werden zehn Asylbewerber jeweils bis zu einem halben Jahr beim städtischen Bau- und Betriebshof zu kommunaler Arbeit eingesetzt. Eine höhere Zuweisung ist insbesondere aufgrund der sprachlichen Probleme, z. B. im Zusammenhang mit der erforderlichen Einweisung in Arbeitsschutzvorschriften, nicht geboten.

Frage 11:
Auf welcher Basis wurden Aufwendungen für Asylbewerber in bisherige Haushalte eingeplant?

Antwort:
Die Anmeldung der in diesem Bereich erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 erfolgte Mitte 2013. Seinerzeit konnte nicht von einem so starken Anstieg der zugewiesenen Asylbewerber ausgegangen werden. Der derzeitige starke Anstieg der Asylbewerberzahlen war zu dem Zeitpunkt noch nicht abzusehen und hat sich seitdem fast vervierfacht.

Frage 12:
Welche Hilfsangebote stehen zur Verfügung? Wie sieht die tägliche Betreuung aus? Wird Asylbewerbern die Teilnahme an (Sprach-)Kursen angeboten? Werden diese (Sprach-)Kurse durch bezahlte (Fach-)Kräfte oder Ehrenamtliche durchgeführt? Wird ggf. vorhandenes ehrenamtliches Engagement durch die Stadtverwaltung koordiniert, beaufsichtigt und/oder gefördert?

Antwort:
Neben der Hilfestellung durch städtische Mitarbeiter und insbesondere durch den Streetworker werden von der Stadt über die Familienbildungsstätte Sprachkurse angeboten. Daneben wurden weitere Bürger gefunden, die ehrenamtlich Sprachkurse durchführen und Asylbewerber in ihrem sozialen Umfeld begleiten. Außerdem werden Asylbewerber vorrangig in Wohnungen untergebracht, was die beste Integrationsmöglichkeit darstellt.

Frage 13:
Wie wird insbesondere die vorschulische und schulische Integration der Kinder sichergestellt?

Antwort:
Auch Kinder von Asylsuchenden besuchen die Grundschulen und weiterführenden Schulen der Stadt. Des weiteren besteht für sie die Möglichkeit, Kindertagesstätten zu besuchen.

Frage 14:
Gibt es derzeit Angebote für Asylbewerber, sich in das gesellschaftliche Leben (z. B. Sportvereine) vor Ort zu integrieren?

Antwort:
Von Sportvereinen werden in Kooperation mit dem Streetworker sportliche Aktivitäten angeboten, z. B. Fußball.

Frage 15:
Wie wird mit Personen verfahren, die Asyl erhalten?

Antwort:
Wenn Asyl gewährt wird, werden keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr gewährt. Bei Arbeitslosigkeit werden dann ggf. Leistungen nach dem SGB II gezahlt; damit ist auch verbunden der Versuch einer Integration in den Arbeitsmarkt.

Frage 16:
Wie wird mit Personen verfahren, deren Asylantrag abgelehnt wird?

Antwort:
Wird ein Asylantrag abgelehnt, ist das Ausländeramt des Kreises für das weitere Verfahren zuständig.
Eine Rückführung in die Heimatländer ist in NRW schwierig, sodass die meisten abgelehnten Asylbewerber trotzdem hier bleiben. Von den derzeit zugewiesenen 120 Asylbewerbern befinden sich 85 in einem laufenden Asylverfahren; bei der Differenz handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die weiterhin von der Stadt zu versorgen sind.

Frage 17:
Entstehen im Zusammenhang mit Abschiebungen Kosten für die Stadt?

Antwort:
Die im Zusammenhang mit Abschiebungen entstehenden Kosten trägt der Kreis.

Frage 18:
Wie wird die Perspektive für Asylberechtigte im Stadtgebiet eingeschätzt?

Antwort:
Die Frage zu den Perspektiven für Asylberechtigte im Stadtgebiet kann nicht pauschal beantwortet werden, weil sie insbesondere auch vom jeweiligen Einzelfall abhängen.


Der Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 19.05.2015 bezüglich der Information des Rates zum Thema „Asylbewerber/Asylberechtigte in Kalkar“ wird auch in der Ratssitzung am 25.06.2015 behandelt (einstimmig).

Rat der Stadt, 25.06.2015

Wortbeitrag


RM van Laak verlässt vorübergehend den Ratssaal und nimmt im Verlauf dieses Tagesordnungspunktes wieder an der Sitzung teil.

Stadtangestellter Stechling führt zunächst aus, dass er den Fragenkatalog zum Antrag der Fraktion Forum Kalkar im Haupt- und Finanzausschuss am 18.06.2015 bereits beantwortet habe. Er verliest die Fragen nochmals und beantwortet diese unter Berücksichtigung der aktuellen Asylbewerberzahlen.

Frage 1:
Anzahl, Altersstruktur, Religionen, Herkunftsländer und schulische/berufliche Qualifikationen der Asylbewerber in Kalkar?

Antwort:
Zurzeit sind der Stadt aktuell insgesamt 123 Asylbewerber aus einer Vielzahl von Staaten zugewiesen. Davon sind ca. 1/3 Frauen und 2/3 Männer; die Altersstruktur ist sehr gemischt.

Die berufliche Qualifikation der Asylbewerber ist meist nur schwer nachzuvollziehen, weil in der Regel keinerlei Unterlagen über schulische oder berufliche Qualifikationen vorliegen.

Frage 2:
Auf welcher Basis werden wie viele Asylbewerber welcher Gemeinde von wem zugewiesen?

Antwort:
Die Verteilung von eingereisten Asylbewerbern vom Bund auf die Länder erfolgt nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“. Die weitere Verteilung auf die Gemeinden erfolgt über das Land NRW durch die Bezirksregierung Arnsberg. Die Zuweisung richtet sich dabei zu 90 % nach dem Einwohnerschlüssel und zu 10 % nach dem Flächenanteil der Gemeinde an der Gesamtfläche des Landes.

Frage 3:
Wie und wo sind die Asylbewerber derzeit untergebracht?

Antwort:
Zurzeit hat die Stadt 19 Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet.
Darüber hinaus erfolgt die Unterbringung in zwei Übergangsheimen bzw. Asylbewerberunterkünften.

Frage 4:
Wie hoch sind die Unterbringungskosten - pro Unterkunft/pro Asylbewerber und Monat?

Antwort:
Diese Frage kann nicht im Einzelnen beantwortet werden. Für die angemieteten Wohnungen werden Mietpreise in Anlehnung an den Mietspiegel der Stadt gezahlt.

Frage 5:
Wie ist die Stadt auf zukünftige Zuweisungen vorbereitet bzw. kann sich vorbereiten?

Antwort:
Da die Zuweisungszahl künftiger Flüchtlinge unbekannt ist, wird versucht, Wohnraum über dem momentanen Bedarf hinaus anzumieten, damit im Bedarfsfall entsprechende Reserven zur Verfügung stehen.

Frage 6:
Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer der Asylsuchenden in Kalkar?

Antwort:
Die durchschnittliche Verweildauer der Asylbewerber kann nicht prognostiziert werden; hierauf hat die Stadt auch keinen Einfluss.

Frage 7:
Welche städtischen Mitarbeiter sind auf welche Weise in die Betreuung der bzw. die Arbeit für die Asylbewerber eingebunden? Welche Aufgaben haben diese Mitarbeiter bisher wahrgenommen?

Antwort:
Es sind mehrere Mitarbeiter zusätzlich zu ihren Aufgabenbereichen in die Versorgung und Betreuung von Asylbewerbern eingebunden. Ein Mitarbeiter ist für diesen Aufgabenbereich zusätzlich eingestellt worden. Aber auch Ordnungsamt, Streetworker, Hausmeister und City-Service-Team sind hier tätig.

Frage 8:
Welche medizinischen Behandlungen werden Asylbewerbern zugebilligt?

Antwort:
Nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Asylbewerber bei Schmerzzuständen oder akuten Erkrankungen mit medizinischen Leistungen zu versorgen.

Frage 9:
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für die medizinische Behandlung der Asylsuchenden für die Stadt und wie ist diese logistisch geregelt?

Antwort:
Die durchschnittlichen Kosten für die medizinische Behandlung der Asylbewerber lassen sich nicht beziffern und sind von Person zu Person auch sehr unterschiedlich.

Frage 10:
Inwieweit dürfen, können und werden Asylbewerber zu kommunaler Arbeit herangezogen und in welchen Bereichen geschieht dies/könnte dies geschehen?

Antwort:
Derzeit werden zehn Asylbewerber jeweils bis zu einem halben Jahr beim städtischen Bau- und Betriebshof zu kommunaler Arbeit eingesetzt. Eine höhere Zuweisung ist insbesondere aufgrund der sprachlichen Probleme, z. B. im Zusammenhang mit der erforderlichen Einweisung in Arbeitsschutzvorschriften, nicht geboten.

Frage 11:
Auf welcher Basis wurden Aufwendungen für Asylbewerber in bisherige Haushalte eingeplant?

Antwort:
Die Anmeldung der in diesem Bereich erforderlichen Mittel für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 erfolgte Mitte 2013. Seinerzeit konnte nicht von einem so starken Anstieg der zugewiesenen Asylbewerber ausgegangen werden. Der derzeitige starke Anstieg der Asylbewerberzahlen war zu dem Zeitpunkt noch nicht abzusehen und hat sich seitdem fast vervierfacht.

Frage 12:
Welche Hilfsangebote stehen zur Verfügung? Wie sieht die tägliche Betreuung aus? Wird Asylbewerbern die Teilnahme an (Sprach-)Kursen angeboten? Werden diese (Sprach-)Kurse durch bezahlte (Fach-)Kräfte oder Ehrenamtliche durchgeführt? Wird ggf. vorhandenes ehrenamtliches Engagement durch die Stadtverwaltung koordiniert, beaufsichtigt und/oder gefördert?

Antwort:
Neben der Hilfestellung durch städtische Mitarbeiter und insbesondere durch den Streetworker werden von der Stadt über die Familienbildungsstätte Sprachkurse angeboten. Daneben wurden weitere Bürger gefunden, die ehrenamtlich Sprachkurse durchführen und Asylbewerber in ihrem sozialen Umfeld begleiten. Außerdem werden Asylbewerber vorrangig in Wohnungen untergebracht, was die beste Integrationsmöglichkeit darstellt.

Frage 13:
Wie wird insbesondere die vorschulische und schulische Integration der Kinder sichergestellt?

Antwort:
Auch Kinder von Asylsuchenden besuchen die Grundschulen und weiterführenden Schulen der Stadt. Des weiteren besteht für sie die Möglichkeit, Kindertagesstätten zu besuchen.

Frage 14:
Gibt es derzeit Angebote für Asylbewerber, sich in das gesellschaftliche Leben (z. B. Sportvereine) vor Ort zu integrieren?

Antwort:
Von Sportvereinen werden in Kooperation mit dem Streetworker sportliche Aktivitäten angeboten, z. B. Fußball.

Frage 15:
Wie wird mit Personen verfahren, die Asyl erhalten?

Antwort:
Wenn Asyl gewährt wird, werden keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr gewährt. Bei Arbeitslosigkeit werden dann ggf. Leistungen nach dem SGB II gezahlt; damit ist auch verbunden der Versuch einer Integration in den Arbeitsmarkt.

Frage 16:
Wie wird mit Personen verfahren, deren Asylantrag abgelehnt wird?

Antwort:
Wird ein Asylantrag abgelehnt, ist das Ausländeramt des Kreises für das weitere Verfahren zuständig.
Eine Rückführung in die Heimatländer ist in NRW schwierig, sodass die meisten abgelehnten Asylbewerber trotzdem hier bleiben. Von den derzeit zugewiesenen 123 Asylbewerbern befinden sich 88 in einem laufenden Asylverfahren; bei der Differenz handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die weiterhin von der Stadt zu versorgen sind.

Frage 17:
Entstehen im Zusammenhang mit Abschiebungen Kosten für die Stadt?

Antwort:
Die im Zusammenhang mit Abschiebungen entstehenden Kosten trägt der Kreis.

Frage 18:
Wie wird die Perspektive für Asylberechtigte im Stadtgebiet eingeschätzt?

Antwort:
Die Frage zu den Perspektiven für Asylberechtigte im Stadtgebiet kann nicht pauschal beantwortet werden, weil sie insbesondere auch vom jeweiligen Einzelfall abhängen.

RM Dr. Schulz fragt, inwieweit die Stadt die Schulen bei der Integration der ausländischen Kinder unterstützen kann.

Stadtangestellter Stechling macht deutlich, dass die Schulintegration von ausländischen Kindern überwiegend eine Angelegenheit des Landes Nordrhein-Westfalen sei. Darüber hinaus sei zu beklagen, dass die Asylverfahren erheblich zu lange dauern würden; 90 % der Asylverfahren würden für den Asylbewerber negativ beschieden. Die Asylbewerber würden jedoch weiterhin geduldet, der Verbleib verlängert. Die Stadt sei rechtlich nicht verpflichtet, Angebote für die Integration vorzuhalten, jedoch könne man Sprachkurse nicht nur für Erwachsene, sondern auch für Kinder anbieten. Die Gesamtverantwortung läge bei dem Land Nordrhein-Westfalen.

RM Reinkens beklagt, dass die Schulen mit der derzeitigen, unbefriedigenden Situation alleine gelassen würden. Umso mehr sei der Einsatz von ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern anzuerkennen.

BM Fonck fragt den Vorsitzenden der Fraktion Forum Kalkar, ob die gestellten Fragen zum Thema Asylbewerber/Asylberechtigte hinreichend beantwortet seien.

RM Kühnen bejaht dies.

Beschluss


Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Forum Kalkar vom 19.05.2015 zur Kenntnis.