Vertretung der Stadt
Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar ist, unbeschadet der dem Rat und seinen Ausschüssen zustehenden Entscheidungsbefugnisse, die gesetzliche Vertreterin der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.
Vorsitz im Rat
Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Rat der Stadt Kalkar. Sie bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Sie führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 129 GO NRW ergehen, unter Kontrolle des Rates und der Verantwortung ihr gegenüber durch.
Allgemeine Vertretung
1. Allgemeiner Vertreter
Kontakt | Frank Sundermann |
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frank.sundermann@kalkar.de | |
Telefon | 02824 13-190 |
2. Allgemeiner Vertreter
Kontakt | Martin Lindau |
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martin.lindau@kalkar.de | |
Telefon | 02824 13-143 |