Bürgermeisterin - Aufgaben und Vertretung

Vertretung der Stadt

Die Bürgermeisterin der Stadt Kalkar ist, unbeschadet der dem Rat und seinen Ausschüssen zustehenden Entscheidungsbefugnisse, die gesetzliche Vertreterin der Stadt in Rechts- und Verwaltungsgeschäften.

Vorsitz im Rat

Die Bürgermeisterin führt den Vorsitz im Rat der Stadt Kalkar. Sie bereitet die Beschlüsse des Rates und der Ausschüsse vor. Sie führt diese Beschlüsse und Entscheidungen nach § 60 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) sowie Weisungen, die im Rahmen des § 3 Abs. 2 und des § 129 GO NRW ergehen, unter Kontrolle des Rates und der Verantwortung ihr gegenüber durch.

Allgemeine Vertretung

1. Allgemeiner Vertreter

Stellvertretende Bürgermeister

Bürgermeisterin Dr. Britta Schulz mit dem 1. stellvertretenden Bürgermeister Carsten Nass (CDU), rechts im Bild, und mit dem 2. stellvertretenden Bürgermeister Lutz Kühnen (Forum), beide seit der konstituierenden Sitzung des Rates am 5. November 2020 im Amt.

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