Amtsblatt

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden seit dem Jahr 2003 im Amtsblatt der Stadt Kalkar vollzogen.

Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf. Auf sein Erscheinen wird bei Bedarf in angemessener Weise in der örtlichen Presse hingewiesen. Es liegt im Rathaus (Foyer des Verwaltungsgebäudes), Markt 20, Kalkar, kostenfrei aus bzw. wird auf Nachfrage zu den Öffnungszeiten an der Info ausgehändigt.

Sie können auch einen E-Mail-Newsletter abonnieren, um am Tag des Erscheinens über eine neue Ausgabe des Amtsblattes informiert zu werden.

Weiterführende Informationen

Für die Einsicht der Amtsblätter vor 2020 wenden Sie sich bitte an den aufgeführten Kontakt.

Seite teilen: