Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden seit dem Jahr 2003 im Amtsblatt der Stadt Kalkar vollzogen.
Das Amtsblatt erscheint bei Bedarf. Auf sein Erscheinen wird bei Bedarf in angemessener Weise in der örtlichen Presse hingewiesen. Es liegt im Rathaus (Foyer des Verwaltungsgebäudes), Markt 20, Kalkar, kostenfrei aus bzw. wird auf Nachfrage zu den Öffnungszeiten an der Info ausgehändigt.
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