Der Bereich „Bauberatung“ berät Sie in rechtlichen Fragen zu relevanten Baugenehmigungsvorschriften, Genehmigungsfreistellungsverfahren und rechtlichen Rahmenbedingungen, die für Ihr Bauvorhaben wichtig sind.
Im folgenden erhalten Sie demnach alle Informationen zu den Themenfeldern Baugenehmigung, Genehmigungsfreistellung, Verfahrensfreiheit und Innen- und Außenbereichssatzungen.
Baugenehmigung
Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf in der Regel einer Baugenehmigung (Grundsatz nach § 60 der Landesbauordnung NRW); hiervon gibt es jedoch Ausnahmen.
Die Landesbauordnung unterscheidet zwischen genehmigungspflichtigen, genehmigungsfreien und von der Genehmigung freigestellten Vorhaben.
Ob das geplante Vorhaben einer Baugenehmigung bedarf, kann im zentralen Bauportal des Landes Nordrhein-Westfalen abgefragt werden:
Über die landesrechtlichen Vorschriften hinaus sind bei der Planung von Bauvorhaben eine Vielzahl weiterer gesetzlicher Vorschriften, Verordnungen, Erlasse und technischer Bestimmungen zu beachten. Daneben sind folgende Fragen vor der Realisierung zu klären, die die Bestimmungen des Planungsrechtes sowie die Vorgaben des Denkmalschutzes betreffen:
- Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, im Innenbereich oder im Außenbereich?
- Welche Vorhaben ergeben sich durch die Festsetzungen eines Bebauungsplanes oder einer sonstigen städtebaulichen Satzung?
- Liegt das Vorhaben im Geltungsbereich einer örtlichen Bauvorschrift (Gestaltungssatzung)?
- Steht das Vorhabengebäude unter Denkmalschutz?
- Liegt das Vorhaben in einem Denkmalbereich oder in einem Bodendenkmal?
Aufgrund dieser Fragestellungen ist es ratsam vor der Planung eines Bauvorhabens eine Bauberatung der Stadt Kalkar – Abteilung Bauordnung – zur Klärung offener Fragen in Anspruch zu nehmen. Hierzu steht Ihnen der unten aufgeführte Kontakt zur Verfügung.
Für die kreisangehörige Stadt Kalkar nimmt der Kreis Kleve als Untere Bauaufsicht die Aufgaben der Baugenehmigungsbehörde wahr.
Sämtliche genehmigungspflichtigen Vorhaben bedürfen daher der Genehmigung der Unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Stadt Kalkar wird im Baugenehmigungsverfahren durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beteiligt.
Informationen zur Stellung eines Bauantrages, zum Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens sowie zu den Antragsvorlagen finden Sie hier:
Genehmigungsfreistellung
Hier erhalten Sie weitere Informationen:
Verfahrensfreiheit
Viele kleinere Vorhaben (Zäune, Terrassenüberdachungen, Garagen/Carports etc.) sind in der Regel gemäß
§ 62 BauO NRW als verfahrensfrei anzusehen. Diese Vorhaben unterliegen weder dem Vorbehalt einer Baugenehmigung noch einer Genehmigungsfreistellung. Derartige Vorhaben müssen daher nicht der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Sollte sich die Bauherrschaft über die Verfahrensfreiheit im Unklaren sein, sollte eine Beratung bei der Bauaufsichtsbehörde oder der Stadt Kalkar eingeholt werden.
Bei der Verfahrensfreiheit müssen zudem alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften berücksichtigt werden, da es sonst beispielsweise Probleme mit den Abstandsflächen im Sinne des § 6 BauO NRW geben könnte. Die Festsetzungen eines Bebauungsplanes sind ebenfalls zu berücksichtigen, da diese meist verbindliche Regelungen zu verschiedenen baulichen Anlagen aufweisen (z. B. Zaunhöhe, Baugrenzen etc.).
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Thema können Sie sich direkt an den aufgeführten Kontakt wenden.
Innen- und Außenbereichssatzung
Für manche Gebiete im Außenbereich wurden sogenannte Satzungen im Sinne des § 35 Abs. 6 BauGB erlassen.
Diese Außenbereichssatzungen ermöglichen innerhalb des Geltungsbereiches, dass zu Wohnzwecken dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Abs. 2 BauGB nicht entgegengehalten werden kann, dass sie einer Darstellung im Flächennutzungsplan über Flächen für die Landwirtschaft oder den Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen.
Die Innenbereichssatzungen grenzen bauplanungsrechtlich den Innenbereich vom Außenbereich ab und schaffen somit Klarheit über die Bebaubarkeit von Grundstücken. Die Bauvorhaben müssen sich entsprechend einfügen.
Die Innen- und Außenbereichssatzungen der Stadt Kalkar sind im Geoportal Niederrhein abrufbar:
Bei Fragen und Anregungen zu diesem Thema können Sie sich direkt an den aufgeführten Kontakt wenden.