Die Stadt Kalkar unterstützt und fördert die hiesigen Vereine mit folgenden Programmen:
Unterstützung der musiktreibenden Vereine und Vereinigungen
Die musiktreibenden Vereine leisten einen wichtigen Beitrag zur Traditionspflege in den Stadtteilen wie auch für die gesamte Stadt Kalkar. Zum Gelingen zahlreicher Veranstaltungen tragen die Musikerinnen und Musiker engagiert und ehrenamtlich mit ihrer Gemeinschaft im besonderen Maße teil.
Die jährliche Unterstützung leistet einen Beitrag zur Deckung von Kosten für Noten oder die Ersatzbeschaffung von Instrumenten wie auch für die Ausbildung junger Musikerinnen und Musiker vor Ort.
Die Blasorchester erhalten aufgrund finanzieller Mehraufwendungen durch externe Lehrkräfte und höhere Kosten bei der Instrumentenanschaffung eine stärkere Unterstützung. Die Chöre erhalten aufgrund fehlender Kosten für die mit der Ausbildung verbundene Instrumentenanschaffung einen geringeren Betrag.
Folgende musiktreibende Vereine erhalten einen jährlichen Zuschuss zur Unterstützung in der angegebenen Höhe:
- Männergesangsverein „Abendstern“ Niedermörmter: 100,00 €
- Shanty-Chor „Die Hanseaten“ Grieth: 100,00 €
- Schützen-Chor BSV Kalkar: 100,00 €
- Tambourcorps Altkalkar: 250,00 €
- Tambourcorps Kehrum: 250,00 €
- Tambourcorps Wissel: 250,00 €
- Bundesschützen-Tambourcorps Hönnepel: 250,00 €
- Musikverein von Calcar: 350,00 €
- Dünenorchester Wissel: 350,00 €
Weitere musiktreibende Vereinigungen können einen Zuschuss in Höhe von bis zu 150,00 € beantragen. Die Beantragung hat im 1. Quartal eines Kalenderjahres formlos – mit Angabe einer Kalkarer Postadresse sowie einer Kontoverbindung – zu erfolgen. Der Antrag soll eine kurze Beschreibung der bisherigen musikalischen Betätigung enthalten und ein konkretes musikalisches Vorhaben für das laufende Jahr nennen. Zudem soll nachgewiesen werden, dass die Vereinigung in den vergangenen Jahren bereits musikalisch aktiv war. Der Ausschuss für Kultur und Tourismus berät in der sich terminlich unmittelbar anschließenden Sitzung über die Anträge.
Kontakt | Harald Münzner |
---|---|
harald.muenzner@kalkar.de | |
Telefon | 02824 13-197 |
Verwendung der Einnahmen aus der Altkleidersammlung für die Jugendarbeit
In der Stadt Kalkar sind 7 Altkleidercontainer aufgestellt. Die Erlöse aus den Einnahmen der Altkleidersammlung sind für die Jugendarbeit vorgesehen. Alle Kalkarer Vereine, die Jugendarbeit betreiben, können Anträge auf einen Zuschuss stellen.
Der Schul-, Jugend- und Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 26.11.2024 folgende Regelung zur Verwendung der Einnahmen aus der Altkleidersammlung beschlossen: Die Erlöse aus der Altkleidersammlung werden wie folgt zur Förderung der Jugendarbeit verwendet:
- 50 % der Erlöse werden dem Streetworker zur Durchführung und Unterstützung von Projekten in der Jugendarbeit zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, sozial benachteiligte Jugendliche zu erreichen und sie durch gezielte Angebote zu fördern.
- 50 % der Erlöse werden an die in der Stadt Kalkar ansässigen Vereine zur Unterstützung ihrer Jugendarbeit vergeben. Die Mittel sollen insbesondere für Projekte, Veranstaltungen und Initiativen verwendet werden, die der Förderung von Jugendlichen dienen und deren Integration sowie Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Hierzu können Vereine entsprechende Anträge stellen (formlos). Über die Vergabe entscheidet der Schul-, Jugend-, und Sportausschuss in seiner ersten Sitzung des Jahres.
Die Empfänger der Mittel sind verpflichtet, einen Verwendungsnachweis zu führen. Der Nachweis muss nachvollziehbar dokumentieren, wie die Mittel eingesetzt wurden und welche konkreten Maßnahmen bzw. Projekte damit finanziert wurden.
Kontakt | Stefan Urselmans |
---|---|
stefan.urselmans@kalkar.de | |
Telefon | 02824 13-170 |
Weiterführende Informationen
- Vereinsförderung des Landes NRW: https://www.mhkbd.nrw/themen/heimat/vereinsfoerderung