Beiträge & Gebühren

Erschließungsbeiträge

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema hier.

Straßenausbaubeiträge

Zum Ersatz des Aufwandes für die Herstellung, Erweiterung und Verbesserung von Anlagen im Bereich von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und als Gegenleistung für die durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme den Eigentümerinnen und Eigentümern der erschlossenen Grundstücke erwachsenden wirtschaftlichen Vorteile hat die Stadt Kalkar Straßenausbaubeiträge nach den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Verbindung mit der städtischen Satzung erhoben.

Ab dem 01.01.2024 hat das Land NRW die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Die Gesetzesregelung finden Sie hier:

Diesem Beschluss sind kontroverse Diskussionen und zwischenzeitlich ein im Jahr 2020 eingeführtes Förderprogramm des Landes NRW, welches die Anliegerinnen und Anlieger von dem Straßenausbaubeitrag befreien soll, vorausgegangen. 

Dies bedeutet, dass für nach dem 01.01.2024 vom Rat der Stadt Kalkar beschlossene Straßenausbaumaßnahmen keine Beiträge mehr erhoben werden dürfen. 

Kanalanschlussbeiträge und Aufwandsersatz für die Herstellung von Grundstücksanschlussleitungen

Erfahren Sie mehr zu diesem Thema hier.

Anliegerbeitragsbescheinigung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbeitragsbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Den Antrag für die Ausstellung einer Anliegerbeitragsbescheinigung finden Sie hier:

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