Die Bauleitplanung ist ein zentraler Bestandteil der Raumordnung und Stadtentwicklung in Deutschland. Sie umfasst die planerischen Grundlagen, die für die Entwicklung von Städten und Gemeinden notwendig sind.
Das Baugesetzbuch (BauGB) bildet die wesentliche gesetzliche Grundlage. Es regelt unter anderem die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken durch Bauleitpläne, die zur Sicherstellung und Umsetzung einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung regelmäßig erforderlich sind.
Zu den Bauleitplänen gehören Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan) und der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan).
Ist die Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplanes erforderlich, sind die Wünsche und Interessen der Öffentlichkeit mit den Zielen der Stadtplanung im Zuge einer Abwägung in Einklang zu bringen. Dies wird durch das Baugesetzbuch mithilfe der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 BauGB sichergestellt.
Rechtswirksame Bauleitpläne
Rechtswirksame Bauleitpläne, wie alle rechtskräftigen Bebauungspläne, bau- und denkmalrechtliche Satzungen, die Gestaltungssatzungen und die Erhaltungssatzung, den Flächennutzungsplan der Stadt Kalkar sowie den Landschaftsplan des Kreises Kleve können Sie über das kreisweite Geoportal Niederrhein unter folgenden Links online abrufen:
Die Anleitung zur Orientierung im Geoportal Niederrhein sowie dessen Bedienung finden Sie hier:
Beteiligung im Verfahren
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Sich bei der Erstellung oder Änderung eines Bebauungsplans beteiligen
- Sich bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans beteiligen
Aktuelle Beteiligungen
Laufende Beteiligungsverfahren finden Sie hier.