Integration entscheidet sich dort, wo sich Menschen unterschiedlicher Herkunft, Kultur und Religion begegnen, sei es im Kindergarten, in der Schule, am Arbeitsplatz, in der Freizeit oder im Wohnumfeld. Insofern ist es wichtig, dass Integration als gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor Ort unterstützt und das friedliche Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen gestärkt wird. Bürgerschaftliches Engagement leistet hierbei einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag zu gelingender gesellschaftlicher Integration.
Das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Kleve möchte daher mit dem Förderaufruf "Ankommen. Mitmachen. Zusammenwachsen – Integration durch Ehrenamt" integrationsbezogene Maßnahmen, die über soziale, kulturelle und religiöse Grenzen hinweg die aktive gemeinschaftliche Teilnahme von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund fördern, finanziell unterstützen.
Die Förderung beabsichtigt das Ziel, ehrenamtliche Aktivitäten zur Integration von Migrantinnen und Migranten sowie zur Förderung des Zusammenlebens mit der Bevölkerung vor Ort finanziell zu unterstützen.
Förderfähige Projekte und Maßnahmen
Gefördert werden ehrenamtliche Maßnahmen, die den Schwerpunkt auf die Integration von Migrantinnen und Migranten sowie auf das Zusammenleben mit der Bevölkerung vor Ort legen. Dazu gehören unter anderem folgende Themenbereiche:
- Sprach- und Bildungsangebote z.B.: Sprachkurse, Lesecafés, Sprachtandems, Demokratiebildung, Mentorenprogramme für die berufliche Orientierung, außerschulische Lernbegleitung, etc.
- Spielgruppen z.B. Eltern-Kindgruppen, Kinderbetreuung parallel zum niederschwelligen Sprachangebot
- Interkulturelle Begegnungen und Veranstaltungen z.B.: Internationales Café, Tag der Vielfalt, interreligiöse Dialoge
- Freizeit und Kulturangebote z.B.: Sportprojekte, Kulturdialog-Workshops, Kunst-, Musik- und Theaterprojekte, Events und Bildungsausflüge, Qualifizierung von Ehrenamtlichen z.B: Flüchtlinge und Asyl, Interkulturelle Kompetenz und Kommunikation, Nähe und Distanz/Grenzen des eigenen Engagements, Umgang mit Anfeindungen, Stressbewältigung, etc.
Die eingereichten Projekte und Maßnahmen können sich auf bereits bestehende Konzepte oder Projekte beziehen, sofern diese nicht bereits durch Dritte gefördert werden.
Höhe der Zuwendung und Voraussetzungen
Grundsätzlich kann jede Maßnahme mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden. Eine Beantragung von mehreren Maßnahmen pro Antragstellerin bzw. Antragsteller ist möglich.
Die beantragten Maßnahmen müssen bis zum Ende des Kalenderjahres 2025 durchgeführt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben sind die für die Maßnahmen anfallenden Sachausgaben (z.B. Materialausgaben, Druckausgaben, Reisekosten, Bewirtungsausgaben, Dienstleistungen) sowie Aufwandsentschädigungen für das ehrenamtlich eingesetzte Personal und Honorarkosten im Rahmen der Qualifizierung des Ehrenamtes.
Die finanziellen Mittel zum o.a. Förderaufruf werden dem Kommunalen Integrationszentrum auf Grundlage des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in NRW durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes NRW zur Verfügung gestellt. Zuwendungen für Maßnahmen, die aus anderen Programmen des Landes oder von anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts gefördert werden, sind ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Übernahme von Renovierungskosten und dauerhaften Raummieten.
Antragstellung
Antragsberechtigt sind Bildungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Vereine und Migrantenselbstorganisationen sowie ehrenamtliche Initiativen.
Die Förderung kann digital unter dem unten stehenden Verweis "Antragstellung" bis zum 15.06.2025 beantragt werden.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Nienhuysen montags, dienstags und mittwochs in der Zeit von von 9.00 bis 13.30 Uhr unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
Frau Nienhuysen
Tel.: 02821 85-538
E-Mail unter: ki@kreis-kleve.de
Auswahl der Projektideen
Das Kommunale Integrationszentrum wird die eingehenden Ideen sichten und eine fachliche Bewertung nach festgelegten Kriterien vornehmen, um über die zu fördernden Projekte abzustimmen. Die Antragsteller werden durch den Kreis Kleve schriftlich informiert.
Auszahlung der Mittel und Überprüfung der Mittelverwendung
Die Mitteilung über die Höhe der bewilligten Zuschüsse erfolgt formlos per E-Mail: ki@kreis-kleve.de.
Nachweis der Mittelverwendung
Der Verwendungsnachweis, der eine projektkonforme Mittelverwendung gewährleistet, ist bis zum 15.02.2026 vorzulegen. Hierfür ist der Vordruck, der unter www.integration.kreis-kleve.de zur Verfügung steht, zu verwenden.
Nicht verausgabte Mittel oder dem Zuwendungszweck zuwiderlaufende Ausgaben sind dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Kleve unaufgefordert mitzuteilen und nach Aufforderung unverzüglich zu erstatten.